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Tiefere Mieten wegen Fluglärm - comparis.ch geht von bis zu 20 Prozent tieferen Mieten in der Flugschneise aus

Zürich (ots)

Bisher war nur von Entschädigungen an
Hauseigentümer die Rede, doch auch Mieterinnen und Mieter können
gegen die Folgen des Fluglärms vorgehen. Der
Internet-Vergleichsdienst comparis.ch hat berechnet, dass tiefere
Mieten wegen des Lärms von Flugzeugen von bis zu einem Fünftel
möglich sein sollten. Der Schweizerische Mieterinnen- und
Mieterverband unterstützt Senkungsforderungen.
Bevor die Flugzeuge von Süden her den Flughafen Zürich-Kloten
angeflogen haben, war es eine sehr ruhig gelegene Wohnung; kein
Autolärm, keine Züge, von landenden Jets ganz zu schweigen. Nun
donnern die Flugzeuge direkt über die Wohnung. Der
Internet-Vergleichsdienst comparis.ch hat berechnet, dass der
Mietzins einer solchen Wohnung wegen des neu auftretenden Lärms bis
zu 20 Prozent tiefer sein sollte.
Die Berechnung basiert auf dem Modell der Vergleichsmiete von
comparis.ch. Es berücksichtigt 40 Kriterien, darunter auch Strassen-
und Fluglärm und wurde seit anfangs 2004 mit 40'000 effektiven
Mietzinsdaten geeicht. Der Lärm ist auf einer fünfstufigen Skala
erfasst. Als normal gilt der Lärm einer Nebenstrasse. Dies entspricht
im Modell der Stufe drei. Sehr lauter Lärm führt zu einer 12,5
Prozent tieferen Miete für eine im übrigen identischen Wohnung. Im
Gegenzug ist die Miete für eine sehr ruhig gelegene Wohnung 7,2
Prozent höher. Stille hat eben ihren Preis. Wird nun eine sehr ruhig
gelegene Wohnung plötzlich mit Fluglärm beschallt, sollte die Miete
um 19,7 Prozent sinken.
Lärmbedingte Mietzinsreduktionen durchsetzbar
Bei Mietverträgen, welche vor Einführung der Südanflüge
abgeschlossen wurden, sind Mietzinsreduktionen in Form einer
Mängelrüge durchsetzbar. Laut Anita Thanei, Präsidentin des
Schweizerischen Mieterinnen- und Mieterverbandes, werde man in
nächster Zeit über das Vorgehen in solchen Fällen informieren.
Solange die Nachfrage allerdings grösser als das Angebot ist, wird
kaum ein Vermieter freiwillig von der bisherigen Miete abweichen.
Mietet jemand eine Wohnung neu in einer vom Fluglärm belasteten
Gegend, kann er laut Mietrecht den Mietzins nicht anfechten, da der
Mangel bereits zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bestanden hat.
comparis.ch erwartet lärmbedingte Reduktionen des Mietzinses bei
Mieterwechseln deshalb in Zukunft am ehesten bei schwer zu
vermietenden Wohnungen oder bei Luxusobjekten.
Fluglärmcheck auf www.comparis.ch
Unter www.comparis.ch können die vom Fluglärm betroffenen
Mieterinnen und Mieter ab sofort berechnen, wie hoch ihre Miete wegen
der neuen Belastung eigentlich sein sollte.

Kontakt:

Richard Eisler
Geschäftsführer comparis.ch
Stampfenbachstr. 48
8006 Zürich
Telefon +41/1/360'52'62
Telefax +41/1/360'52'72
E-Mail: info@comparis.ch
Internet: http://www.comparis.ch

Anita Thanei
Präsidentin Schweizerischer Mieterinnen- und Mieterverband
Telefon +41/43/322'07'55

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