Eidg. Departement des Innern (EDI)
Berufliche Vorsorge: BVG-Kommission sieht Handlungs-bedarf für eine weitere Senkung des Umwandlungssatzes
(ots)Die Eidg. Kommission für die berufliche Vorsorge (BVG-Kommission) hat unter Leitung ihres Präsidenten, Claude Frey, das Thema des Umwandlungssatzes im BVG-Obligatorium diskutiert. Sie empfiehlt dem Bundesrat: * den Umwandlungssatz weiter zu senken, als im Rahmen der 1. BVG- Revision bereits beschlossen. * mit entsprechenden Korrekturen vor 2010 einzusetzen und nicht bis 2015 zuzuwarten. * den Umwandlungssatz alle fünf statt alle zehn Jahre zu überprüfen, um ihn rascher den aktuellen Gegebenheiten anzupassen. Diese Empfehlungen stützen sich auf den Bericht einer Arbeitsgruppe ab, die von der Kommission eingesetzt wurde. Die Stellungnahme der Kommission und der Bericht dienen als Ausgangsbasis für eine Vorlage zur entsprechenden Gesetzesänderung. Sie soll voraussichtlich Ende 2005 in die Vernehmlassung geschickt werden.
Gesunkene Renditeerwartung erfordert weitere Senkung des Umwandlungssatzes Die Arbeitsgruppe hat die Festsetzung des Umwandlungssatzes im obligatorischen Bereich der beruflichen Vorsorge aus fachtechnischer Sicht geprüft: Welches sind die Bestimmungsgrössen? Wie wird der Satz sachgerecht festgesetzt? Welcher Umwandlungssatz ist unter den gegenwärtigen Bedingungen korrekt? Der Bericht kommt zum Schluss, dass der in der 1. BVG-Revision vorgesehene Satz von 6.8% (im Jahre 2015) noch zu hoch ist.
Zentraler Auslöser für den zusätzlichen Handlungsbedarf ist weniger der in der 1. BVG-Revision bereits weitgehend berücksichtigte Anstieg der Lebenserwartung, sondern die aufgrund der Erfahrungen der letzten Jahre gesunkene Renditeerwartung. Finanzökonomische Analysen kommen heute zum Schluss, dass auch in den nächsten Jahren mit einer relativ tiefen Inflation und deshalb auch mit relativ tiefen nominellen Zinserträgen zu rechnen ist. Ein Umwandlungssatz von 6.8%, wie in der 1. BVG-Revision vorgesehen, setzt faktisch eine Rendite von 4.5% voraus. Dies wird von der Arbeitsgruppe aus heutiger Sicht als zu optimistisch erachtet.
Bericht schlägt Umwandlungssatz von 6.0 bis 6.4% vor Auf die Dauer wird im Bericht ein Umwandlungssatz zwischen 6.0 und 6.4% als sachgerecht angesehen. Diese Varianten beruhen auf einer Renditeerwartung von 3.35 bis 4%. - Unter Berücksichtigung der notwendigen Marge von 0.5% für die weiter steigende Lebenserwartung und die auf die Rentner/innen zurückzuführenden Verwaltungskosten ermöglicht die genannte Rendite entsprechend einen technischen Zinssatz von 2.85 bis 3.5%. - Die von der Arbeitsgruppe aufgezeigte Bandbreite ist auf den Ermessensspielraum zurückzuführen. Die tieferen Sätze beruhen auf vorsichtigen, risikoarmen Annahmen und sehen im Gegenzug eine Überschussbeteiligung für die Rentner/innen vor, wenn die Erträge höher ausfallen sollten. Die höheren Ansätze stellen auf eine Zusatzperformance ab, die auf einem Portefeuille mit massvollen Aktien- und Immobilienanlagen beruht.
Der Bericht zeigt auch auf, wie sich eine weitere Senkung des Umwandlungssatzes auf die Leistungen im Obligatorium der beruflichen Vorsorge auswirken würde. Ob sich flankierende Massnahmen (also Beitragserhöhungen) zur Aufrechterhaltung der Leistungsansprüche aufdrängen, wird offen gelassen.
BVG-Kommission bestätigt Handlungsbedarf Die BVG-Kommission teilt mit 12 Stimmen und vier Enthaltungen die Meinung der Arbeitsgruppe, dass der Umwandlungssatz über die in der 1. BVG-Revision vorgesehene Senkung hinaus weiter verringert werden müsse. Sie legt mit dem gleichen Stimmenverhältnis Wert darauf, dass Korrekturen an der in der 1. BVG-Revision vorgesehenen Senkung vor 2010 einsetzen müssen und nicht bis zum Jahr 2015 zugewartet werden soll.
Einstimmig empfiehlt die Kommission im Einklang mit der Arbeitsgruppe, dass der Umwandlungssatz alle fünf anstatt alle zehn Jahre anhand eines Berichtes und neuer Grundlagen analysiert wird.
Weiteres Vorgehen Die Analyse der Arbeitsgruppe und die Stellungnahme der BVG- Kommission dienen als Diskussionsgrundlage für eine Vorlage, die voraussichtlich Ende 2005 in die Vernehmlassung geschickt werden soll. Mit der Gesetzesanpassung wird der Legislaturplanung des Bundesrates und einer parlamentarischen Motion Rechnung getragen, die den Bundesrat beauftragt, den Umwandlungssatz auf seine technischen Grundlagen zu überprüfen und soweit erforderlich den realen Verhältnissen anzugleichen.
Umwandlungssatz Der Umwandlungssatz regelt, wie das bei der Pensionierung vorhandene Vorsorgekapital in eine jährliche Altersrente umgewandelt wird. Für ein Altersguthaben von 100'000 Franken erhält man z.B. bei einem Umwandlungssatz von 7.2% eine Jahresrente von 7'200 Franken. Der Umwandlungssatz ist im Gesetz über die berufliche Vorsorge (BVG) festgeschrieben und hängt im Wesentlichen von zwei zentralen Kennzahlen ab: von der Lebenserwartung der Rentner/innen und vom technischen Zinssatz.
Technischer Zinssatz Der technische Zinssatz dient als Rechnungsannahme: Wie hoch kann das Vorsorgekapital der Rentner/innen nach ihrer Pensionierung voraussichtlich verzinst werden? Diese Annahme hängt sehr stark von der voraussichtlichen Entwicklung der Finanzmärkte ab. Eine höhere/tiefere Verzinsung ermöglicht für dasselbe Kapital eine höhere/tiefere Rente.
==> Je höher die Lebenserwartung und je tiefer der technische Zinssatz, umso niedriger der Umwandlungssatz.
Die Arbeitsgruppe Umwandlungssatz Der Grundlagenbericht wurde im Auftrag der BVG-Kommission von einer 11-köpfigen Arbeitsgruppe erarbeitet. 7 der Mitglieder waren "Techniker/innen". Zusätzlich wurden 4 Vertreter/innen der Sozialpartner beigezogen (Arbeitgeberverband und Gewerbeverband, Travail.Suisse und Gewerkschaftsbund). 6 der 11 Mitglieder sind auch Mitglieder der BVG-Kommission. Von den Verwaltungseinheiten waren die Bundesämter für Sozialversicherung, für Privatversicherungen und Statistik vertreten, ausserhalb der Verwaltung der Pensionskassenverband ASIP, die Kammer der Pensionskassenexperten und der Schweizerische Versicherungsverband.
Bundesamt für Sozialversicherung Informationsdienst
Auskunft: 079 250 70 00 031 322 90 73 Claude Frey Anton Streit, Vizedirektor Präsident BVG-Kommission Chef Kompetenzzentrum Grundlagen BSV
Beilage: Zusammenfassung des Berichts der Arbeitsgruppe Umwandlungssatz
Der vollständige Bericht "Überprüfung des Umwandlungssatzes auf seine technischen Grundlagen" (November 2004) kann im pdf-Format aus dem Internet heruntergeladen werden.
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