Eidg. Departement des Innern (EDI)
Bericht zur Regelung des medizinischen Datenschutzes in den Sozialversicherungen
(ots)Der Bundesrat hat zuhanden des Parlaments den Bericht "Regelungslücken im medizinischen Datenschutz in den Sozialversicherungen" verabschiedet. Aus diesem Bericht geht hervor, dass die geltenden Gesetze keine Lücken aufweisen, dass aber Verbessungsmöglichkeiten bei deren Anwendung geprüft werden sollten.
Der Bericht wurde in einem Postulat der Rechtskommission des Nationalrates verlangt. Er enthält die Ergebnisse einer Umfrage bei verschiedenen Sozialversicherern und deren Fachverbänden, eine Übersicht über die geltende Regelung sowie eine Beurteilung des Ist- Zustandes.
Der Bericht kommt zum Schluss, dass die geltenden Gesetze keine Lücken aufweisen. Allerdings sollten Verbesserungsmöglichkeiten bei der Gesetzesanwendung geprüft werden. So zum Beispiel bei der Externalisierung von Aufgaben durch die Versicherer und beim Bearbeiten von Daten aus den Arzt- und Spitalrechnungen. Es wird darauf hingewiesen, dass das Recht des Einzelnen auf den Schutz der Privatsphäre und sein Interesse an effizienten und kostengünstigen Sozialversicherungen sich die Waage halten sollen. Wichtig sei zudem, dass die Versicherten über die Art und Weise, wie ihre medizinischen Daten bearbeitet werden, ausreichend informiert sind. Der Bericht liefert eine Diskussionsgrundlage für die Erarbeitung von konkreten Massnahmen.
EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN Presse- und Informationsdienst
Auskunft: Tel. 031 322 91 44 Claude Voegeli, Direktionsadjunkt Bundesamt für Sozialversicherung
Der vollständige Bericht "Regelungslücken im medizinischen Datenschutz in den Sozialversicherungen" kann im pdf-Format aus dem Internet heruntergeladen werden: http://www.bsv.admin.ch/aktuell/presse/2005/d/0502230101.pdf