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Eidg. Departement des Innern (EDI)

Aussprache des Bundesrates über die 5. IV-Revision

(ots)

Im Rahmen einer Aussprache über die Ausrichtung der 5. IV-Revision hat der Bundesrat beschlossen, die Massnahmen zur frühzeitigen Wiedereingliederung in den Erwerbsprozess weiter zu intensivieren. Komplementär zu diesem Ausbau des Hilfsangebotes der IV und um die Wirksamkeit dieser präventiven Instrumente zu optimieren soll der Zugang zur IV-Rente an strengere Bedingungen geknüpft werden. Statt der in der Vernehmlassungsvorlage angestrebten Reduktion der Zahl der Neurenten um 10% dürfte eine Reduktion um 20% erreicht werden. Die dafür anfänglich notwendige Investition wirkt sich längerfristig nachhaltig aus. Die angepasste Revision erlaubt im Schnitt der Jahre 2007 bis 2025 eine um 120 Mio. Franken stärkere Entlastung der IV als noch in der Vernehmlassungsvorlage vom 24. September 2004 präsentiert (also 485 Mio. anstatt 365 Mio. Franken). Für eine rasche Sanierung der IV bleibt eine Zusatzfinanzierung absolut notwendig, die der Bundesrat nach wie vor über die Anhebung der MWST um 0,8 Punkte umsetzen will.

Das Eidg. Departement des Innern (EDI) hat den Bundesrat über die 
hauptsächlichen Ergebnisse der Ende 2004 abgeschlossenen 
Vernehmlassung zur 5. IV-Revision und zur Zusatzfinanzierung der IV 
informiert. Die Hauptziele der Revision werden grundsätzlich 
unterstützt: Ausgabenreduktion durch eine Senkung der Anzahl 
Neurenten, frühzeitige und verstärkte Massnahmen zur Integration ins 
Erwerbsleben und ein Bündel von gezielten Sparmassnahmen.
Die Notwendigkeit einer Zusatzfinanzierung wird grossmehrheitlich 
anerkannt. In diesem Rahmen wird der Erhöhung der Mehrwertsteuer 
(MWST) klar der Vorzug gegenüber einer Erhöhung der Lohnbeiträge 
gegeben. Etliche Stellungnahmen betonen, dass über die 
Zusatzfinanzierung nur in Kenntnis der effektiv zu erwartenden 
Entlastungswirkung der 5. IV-Revision befunden werden soll.
Anpassungen der Revisionsvorlage Früherfassung und Frühintervention: 
Das System zur Früherfassung und Frühintervention soll 
flächendeckend eingeführt werden, statt nur mit Pilotversuchen in 
verschiedenen Wirtschaftsregionen. Die Frühintervention sieht eine 
freiwillige Anmeldung Betroffener durch diese selbst, durch die 
Arbeitgeber oder durch Versicherungen vor. Um keine zusätzliche 
Struktur aufzubauen, wird die Frühintervention in die Verantwortung 
der IV-Stellen gegeben. Gegenüber der Vernehmlassungsvorlage mit 
Pilotprojekten entstehen Mehrkosten, die allerdings durch 
Anpassungen bei den Integrationsmassnahmen kompensiert werden.
Integrationsmassnahmen: Die in der Vernehmlassung vorgeschlagenen 
zusätzlichen Massnahmen zur sozioprofessionellen Eingliederung 
sollen eingeführt, auf Grund der Vernehmlassungsergebnisse aber 
gezielter im Rahmen eines individuellen Eingliederungsplans und mit 
konkreter individueller Zielsetzung angeordnet werden. Diese 
verstärkte Konzentration der Integrationsbemühungen erlaubt 
gegenüber der Vernehmlassungsvorlage Minderausgaben, welche die 
Mehrkosten der flächendeckenden Einführung der Früherfassung und 
Frühintervention kompensieren und darüber hinaus sogar zu 
Einsparungen führen. Die berufliche Reintegration (Früherfassung und 
Frühintervention sowie Integrationsmassnahmen) erlaubt unter 
Berücksichtigung der erwarteten Reduktion der Neurenten Einsparungen 
von 200 Mio. Franken pro Jahr im Schnitt der Jahre bis 2025.
Strengere Definition des Invaliditätsbegriffs für den Anspruch auf 
IV-Rente: Die Wirkung der Früherfassung und der Frühintervention 
sowie der Integrationsmassnahmen muss verstärkt werden, indem die 
Kriterien für den Anspruch auf eine IV-Rente strenger ausgestaltet 
werden (neue Revisionsmassnahme). Während also der Zugang zu 
Eingliederungsmassnahmen deutlich erleichtert und gefördert wird, 
wird der Zugang zur IV-Rente erschwert, indem die gesetzliche 
Definition des Invaliditätsbegriffs in Bezug auf den Anspruch auf 
eine Rente eingeschränkt wird. Eine Rente soll grundsätzlich nur 
zugesprochen werden, wenn Eingliederungsmassnahmen von vornherein 
als erfolglos beurteilt werden oder solche Massnahmen trotz Bemühen 
der versicherten Person nicht zum angestrebten Ziel führen.
Im Vernehmlassungsvorschlag hatte sich der Bundesrat zum Ziel 
gesetzt, die Zahl der Neurenten um 10 Prozent im Vergleich zu 2003 
zu verringern. Die nun angepasste Revision der IV dürfte sogar eine 
Reduktion um 20 Prozent ermöglichen.
Sparmassnahmen Die Vernehmlassung förderte keine neuen 
Sparvorschläge zu Tage. Indessen wird an den in der Vernehmlassung 
vorgeschlagenen Sparmassnahmen festgehalten:
Zusatzrenten: Die Zusatzrente beläuft sich auf 30% der Hauptrente. 
Mit der 4. IV- Revision (seit 1.1.04 in Kraft) wurden die 
Zusatzrenten in der IV für Rentenbezüger, die verheiratet sind, 
aufgehoben, da sie sich sozial nicht mehr genügend rechtfertigen 
lassen. Davon sind die bereits laufenden Zusatzrenten allerdings 
nicht betroffen. Durch die sofortige Aufhebung aller laufenden 
Zusatzrenten können durchschnittlich 116 Mio. Franken pro Jahr 
eingespart werden.
Karrierezuschlag: Der Karrierezuschlag soll aufgehoben werden. Die 
Renten werden auf der Grundlage des Erwerbseinkommens berechnet, 
welches durch die zuletzt ohne gesundheitliche Einschränkung 
ausgeübte Tätigkeit erzielt worden ist. Diese Massnahme führt bis 
ins Jahr 2025 zu jährlichen Einsparungen von durchschnittlich 102 
Millionen Franken.
Medizinische Massnahmen: Medizinische Massnahmen - mit Ausnahme 
jener bei Geburtsgebrechen - sollen durch die obligatorische 
Krankenversicherung finanziert werden. Mit der Streichung von 
Artikel 12 IVG können die IV-Ausgaben um 69 Mio. Franken gesenkt 
werden.
Anpassungen des IV-Taggeldsystem an jenes der 
Arbeitslosenversicherung, Aufhebung der Mindestgarantie: Das 
IV-Taggeldsystem wird folgendermassen angepasst: Das Kindergeld soll 
gekürzt und die Mindestgarantie für Nichterwerbstätige aufgehoben 
werden. Am aktuellen Taggeldansatz von 80% für alle Versicherten 
soll jedoch festgehalten werden. Er wird nicht wie in der 
Vernehmlassung vorgesehen auf 70% gekürzt. Die Einsparungen 
reduzieren sich dadurch auf 21 (statt 34) Mio. Franken.
Mindestbeitragsdauer: Die Mindestbeitragsdauer in der IV soll von 
einem auf drei Jahre angehoben werden. Damit kann eine nicht 
auszuschliessende vorsorgliche Anmeldung bei der IV nach nur gerade 
einem Jahr Aufenthalt in der Schweiz vermieden werden. Dies 
ermöglicht Einsparungen von rund 2 Mio. Franken.
Mit diesen Massnahmen können Einsparungen von 310 Millionen Franken 
erzielt werden. Zusammen mit den 200 Millionen Franken, die die 
berufliche Reintegration (Früherfassung und Frühintervention sowie 
Integrationsmassnahmen) unter Berücksichtigung der erwarteten 
Reduktion der Neurenten bringt, beträgt das Total der Einsparungen 
510 Millionen Franken.
Weitere Revisionspunkte Erhöhung der IV-Lohnbeiträge: Als 
Kompensation der Minderausgaben in der beruflichen Vorsorge und 
damit der finanziellen Entlastung der Wirtschaft auf Grund der 
erwarteten Reduktion der Neurenten werden die Lohnbeiträge für die 
IV um 1 Lohnpromille auf 1,5 Prozent erhöht, was zu jährlichen 
Mehreinnahmen von 300 Mio. Franken führt.
Kürzung des Bundesbeitrages an die IV auf 36,5 Prozent (begrenzt auf 
10 Jahre): Die Senkung des Bundesbeitrages an die IV von 37,5 auf 
36,5 Prozent der IV-Ausgaben beschloss der Bundesrat im Zusammenhang 
mit seinen Entscheiden zum Entlastungsprogramm 2004, das momentan im 
Parlament (Nationalratskommission) zur Diskussion steht. Der 
Bundesrat hält aber klar daran fest, dass diese Senkung nur unter 
zwei Bedingungen erfolgen soll: Die IV-Lohnbeiträge werden um 0,1 
Prozentpunkte von 1,4 auf 1,5 Prozent angehoben und die 
Mehrwertsteuer wird um 0,8 Prozentpunkte erhöht. Dies ergibt im 
Schnitt der Jahre bis 2025 Mindereinnahmen von 70 Mio. Franken.
Finanzielle Auswirkungen der 5. IV-Revision Da die öffentliche Hand 
50% der IV-Ausgaben finanziert, halbieren sich die oben erwähnten 
Einsparungen von 510 Mio. Fr. und schlagen sich als Mindereinnahmen 
auf der Einnahmeseite (50% von 510 Mio. Franken = 255 Mio. Franken) 
in der IV-Rechnung nieder. Berücksichtigt man die Mehreinnahmen der 
Beitragserhöhung (300 Mio. Fr.), die Mindereinnahmen durch die 
Kürzung des Bundesbeitrages (-70 Mio. Fr.) sowie die Mindereinnahmen 
durch die reduzierte Finanzierung aus der öffentlichen Hand (-255 
Mio. Fr.) und rechnet sie auf mit den durch die Sparmassnahmen 
erzielten Einsparungen (510 Mio. Fr.), so ergibt sich für den 
Finanzhaushalt der IV durch die 5. IV-Revision bis ins Jahr 2025 
eine durchschnittliche jährliche Entlastung von rund 485 Mio. 
Franken. Die Vernehmlassungsvorlage sah eine Entlastung um 365 Mio. 
Franken vor.
Zusatzfinanzierung über die Mehrwertsteuer Eine Zusatzfinanzierung 
der IV parallel zu den strukturellen Revisionsmassnahmen und den 
Sparmassnahmen ist absolut notwendig. Die Zusatzfinanzierung soll 
ausschliesslich durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer erfolgen. 
Diese Ansicht teilt auch der Grossteil der 
Vernehmlassungsteilnehmenden. Der Bundesrat geht nach wie vor von 
einer Anhebung der MWST um 0,8 Prozentpunkte auf 2008 aus. Mit den 
vereinten Anstrengungen aus Zusatzfinanzierung und den 
Revisionsmassnahmen würde die IV ab 2009 nicht mehr defizitär 
arbeiten und ihre Schulden würden von gegenwärtig über 6 Mia. 
Franken bis 2025 auf 737 Mio. Franken sinken.
Sollte der Anteil des Bundes am Nationalbankgold zur Tilgung der IV- 
Schuld verwendet werden (Annahme: Transfer ohne Zinsen auf Ende 
2009), so würde eine Anhebung der MWST um 0,7 Punkte auf 2008 
genügen. Die IV würde ab 2010 nicht mehr defizitär arbeiten und ihre 
Schulden würden bis Ende 2025 auf 20 Mio. Franken sinken.
Zeitplan Der Bundesrat will den Vernehmlassungsbericht und die 
Botschaften zur 5. IV-Revision und zur Zusatzfinanzierung noch vor 
der Sommerpause verabschieden. Das Parlament könnte mit der Beratung 
somit in der Wintersession '05 beginnen. Angestrebt wird, die 
Revision auf 1.1.2007 in Kraft zu setzen, die Zusatzfinanzierung auf 
1.1.2008.
EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN
Presse- und Informationsdienst
Auskunft:	031 / 322 46 40
		Yves Rossier, Direktor
		Bundesamt für Sozialversicherung
031 / 322 91 32
		Alard Du Bois-Reymond, Vizedirektor 
		Leiter Geschäftsfeld Invalidenversicherung
		Bundesamt für Sozialversicherung
Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf der Homepage des BSV 
unter www.bsv.admin.ch

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