Lohndumping gravierender als befürchtet
Zürich (ots)
Zahl der bekannten Fälle von Lohndumping steigt jeden Tag
Von den Unia-Sektionen oder paritätischen Kontrollen gehen täglich Meldungen über Verstösse gegen das Entsendegesetz und die seit dem 1. Juni gültigen flankierenden Massnahmen ein.
Folgende Dokumentation zeigt eine Auswahl von Meldungen über einzelne Firmen. Dabei sind vor allem Verstösse mit entsandten Arbeitnehmern und Missbräuche mit Temporärbeschäftigten. Es gibt aber auch Fällle von Schwarzarbeit oder Scheinselbständigkeit.
In den meisten Fällen werden die Mindestlöhne krass unterschritten, teilweise erhalten die betrogenen Arbeiter pro Stunde bis zu 10 Franken weniger als vorgeschrieben. Missbräuche gibt es auch bei den Zulagen, bei der Arbeitszeit und bei der Unterbringung der Arbeiter, wie das Schlafen in Abbruchliegenschaften, auf der Baustelle oder in Wohnwagen.
Es ist kein Zufall, dass die meisten Missbrauchsfälle aus dem Baugewerbe gemeldet werden. Dort gibt es viele entsandte Arbeitnehmer, die direkt mit ihrer Firma aus dem Ausland kommen und daher viele Missbräuche. Ein anderer Grund ist aber, dass dort auch am meisten Kontrollen durch Paritätische Organe stattfinden. In anderen Bereichen, wie Landwirtschaft oder Detailhandel, wo auch Missbräuche vorkommen, ist die Kontrolltätigkeit minim.
Die Übersicht über die Kontrolltätgikeit auf den Tunnelbaustellen bestätigt dies. Dort ist die Kontrolle fast lückenlos. Trotzdem sind von 55 Kontrollberichten 54 positiv. D.h., dass es auf fast allen Baustellen teilweise massive Übertretungen gab.
All diese Fälle dokumentieren, dass die heutigen flankierenden Massnahmen noch ungenügend sind und eine Verschärfung der Bestimmungen nötig ist.
Weitere Auskünfte Hans Baumann, stv. Zentralsekretär Unia-GBI, 079 686 69 78
Neue Fälle von Lohndumping in der Schweiz
Die aufgelisteten Fälle aus der Ostschweiz, aber auch aus dem Kanton Bern sowie aus Zürich betreffen entsandte Arbeitnehmende vorwiegend aus Deutschland und Österreich, aber auch aus Polen und Portugal. Es handelt sich um Baufachleute, Bodenleger, Gerüstbauer, Maler, Gipser, Zimmerleute, Schlosser, Mechaniker und Haustechniker (Sanitär-Installateure). Sie werden auf Baustellen in Wohnbau, Industrie und Landwirtschaft eingesetzt.
Die Entsendefirmen sind teils kleinere Holzbau- und Zimmereigeschäfte aus dem grenznahen Vorarlberg, teils sind es grössere deutsche und ostdeutsche Spezialfirmen bis hin zu europäisch bedeutsamen Baukonzernen wie die Lindner KG aus Arnstorf, der deutsche Fertighaus-Spezialist Schwörerhaus KG oder der österreichische Silobauer Johann Wolf GesmbH. Es gibt auch polnische und holländische Firmen. Ein Teil der Arbeitnehmenden sind durch Temporärfirmen vermittelt, meist kleinere Firmen ohne bekannten Namen.
Die Stundenlöhne bewegen sich in der Regel zwischen 12 und 18 und liegen damit offensichtlich unter den Schweizer GAV-Löhnen. Tieflöhne unter 10 Franken sind keine Seltenheit. Der tiefste festgestellte Stundenlohn betrug 5.90 oder knapp 9 Franken für einen über eine deutsche Temporärfirma vermittelten Maler. Entschädigungen für Unterkunft und Verpflegung sind die Regel, jedoch nicht der 13. Monatslohn. Bei deutschen Arbeitnehmenden gibt es nur Gratifikationen (Weihnachtsgeld). Am schlechtesten sind polnische Arbeitnehmende gestellt mit Stundenlöhnen um 7 Franken ohne 13. Monatslohn und 50-Stundenwoche ohne Überzeitentschädigung.
Die von Temporärfirmen bezahlten Löhne liegen klar tiefer als jene von Entsendefirmen. Befragungen zeigen, dass der grösste Teil der Entsandten keine Ahnung von Lohnvorschriften hat und nicht weiss, dass es sich offenkundig um Löhne unter dem Minimalstandard handelt.
Die realen Arbeitszeiten betragen bis zu 12 Stunden pro Tag und sind damit, auf Wochenarbeitszeit umgerechnet, sehr hoch, was darauf zurück zu führen ist, dass die befristeten Einsätze auf den Baustellen in möglichst kurzer Zeit durchgezogen werden. Fertighausbauer arbeiten, wie der Fall Wimmis BE zeigt, bis spätnachts (22.30 Uhr).
Vielfach beziehen entsandte Arbeitnehmende gar keine Unterkunft, sondern reisen mobil im (eigenen) Wohnwagen an. Wo sich solche Entsandte massieren, bilden sich campingplatz-ähnliche Verhältnisse wie beim Schlachthof-Neubau in Bazenheid SG. Manchmal drängen sich bis zu vier Personen in einen kleinen Wohnwagen wie im Fall Altenrhein SG. Fertighaus-Spezialisten stellen in einem Arbeitstag ein Wohnhaus auf und richten sich gleich darin mit Schlafbahren über Nacht ein (Fall Wimmis BE). Teils werden Unterkünfte gestellt, die jeder Beschreibung spotten, wie der Fall Schaffhausen zeigt, wo einem portugiesischen Arbeitnehmer ein praktisch leeres Zimmer zugewiesen wurde und dieser, um überhaupt schlafen zu können, erst eine Matratze aus dem Sperrmüll im Flur behändigen musste.
Das Gesamtbild der entsandten Arbeitnehmenden zeigt, dass sich eine Art flexibles, mobiles europäisches Bau-Proletariat bildet, das ständig unterwegs ist und Hunderte von Kilometern für die Heimfahrt am Wochenende in Kauf nehmen muss.
Die Fälle im Einzelnen
Folgende Fälle sind in den Sektionen der UNIA in den letzten Wochen aufgedeckt worden. Es handelt sich um die Zusammenfassung einer ausführlicheren Dokumentation. Aus Datenschutzgründen wurden dabei personenbezogene Daten weggelassen.
<sum> Grindelwald: Das Baugeschäft B. beschäftigt einen ostdeutschen Baufachmann, der über eine Temporärfirma angestellt ist zu rund Fr. 500.- unter dem GAV-Mindeslohn. <sum> Wimmis: Die deutsche Firma S., die Fertighäuser herstellt, beschäftigt entsandte Arbeitnehmer, die abends bis 22.30 Uhr arbeiten müssen und so die Höchstarbeitszeiten massiv überschreiten. Die Arbeiter schlafen in den halbfertigen Häuser auf Pritschen. <sum> Dietikon: Die deutsche Gipserfirma N. arbeitet mit entsandten Arbeitnehmern, zu Bruttolöhnen von Fr. 16.50 bis 19.35 pro Std., was rund 10 Franken unter den ortsüblichen Löhnen ist. <sum> Dietikon: Die Haustechnikfirma M. aus Deutschland arbeitet mit Fachleuten zu Löhnen von Fr. 13.50 bis 22.50, was massiv unter den vorgeschriebenen GAV-Löhnen liegt. <sum> Konolfingen: Die Schweizer Baufirma A. beschäftigt einen deutschen Temporärarbeiter, der weder den im GAV vorgeschriebenen 13. Monatslohn noch eine Mittags- oder Reiseentschädigung erhält. <sum> Oberdiessbach: Die Schweizer Baufirma H. arbeitet mit einem deutschen Temporärarbeiter, der ebenfalls keinen 13. Monatslohn und keine der vorgeschriebenen Zulagen bekommt. <sum> Bern: Die Baufirma W. beschäftigt ebenfalls deutsche Temporärleute ohne den 13. Monatslohn und Zulagen zu bezahlen. Zudem wird in mindestens einem Fall der Mindestlohn nicht eingehalten. <sum> Bern: Die Baufirma K. arbeitet auch mit deutschen Temporärarbeitern, welche den 13. Monatslohn und die vorgeschriebenen Zulagen nicht bekommen. <sum> Bolligen: Die Baufirma B. beschäftigt ebenfalls deutsche Temporärarbeiter, bei denen die Mindestbestimmungen des GAV nicht eingehalten werden. <sum> Ostermundigen: Die Firma N. arbeitet mit deutschen Plattenlegern, die temporär angestellt sind und kein 13. Monatssalär und keine vorgeschriebenen Zulagen erhalten. <sum> Bern: Die Baufirma L. beschäftigt ebenfalls einen Deutschen temporär, ohne dass ihm der 13. Monatslohn bezahlt wird. <sum> Genf: Die Baufirma S. entlässt einen fest angestellten Maschinisten und ersetzt ihn durch einen (billigeren) Grenzgänger. <sum> Genf: Die Firma B. entlässt einen Schreiner mit 13 Dienstjahren. Dieser erhält eine Arbeitsbewilligung bei einer Temporärfirma und erledigt danach die gleiche Arbeit. <sum> Villars-sur-Ollon: Die Baufirma S. beschäftigt einen französischen Staatsangehörigen, der in Frankreich als arbeitslos gemeldet ist, weit unter GAV-Lohn. <sum> Genf: Beim Auftraggeber L. arbeiten zwei Polen schwarz zu Billigstlöhnen (Ausbaugewerbe). <sum> Schaffhausen: Die Baufirma P. beschäftigt einen portugiesischen Temporärarbeiter zwar zum vorgeschriebenen Mindestlohn. Er muss aber in einer Abbruchliegenschaft auf dem Boden schlafen, wofür ihm Fr. 520.- vom Monatslohn abgezogen wird. <sum> Frauenfeld: Die Gerüstbaufirma R. beschäftigt einen Mann temporär 13 Stunden pro Tag, bezahlt ihm aber nur 10 Stunden. <sum> Langendorf: Die Firma F. beschäftigt einen scheinselbständigen Bodenleger, ohne ihm Sozialversicherungsleistungen zu bezahlen. <sum> Niederbuchsiten: Der deutsche Fertighaushersteller H. beschäftigt entsandte Arbeitnehmer. Die Arbeiter erhalten Stundenlöhne von 11 bis 18 Euro, was deutlich unter den GAV-Löhnen ist. <sum> Grenchen: Die österreichische Baufirma V. arbeitet mit entsandten Arbeitnehmern. Die gelernten Arbeiter erhalten Euro 10.80, was etwas mehr als die Hälfte des GAV-Mindestlohnes ist. <sum> Lommiswil: Die deutsche Baufirma B. beschäftigt ihre Leute massiv unter den Schweizer GAV-Löhnen (Euro 12.80-17, je nach Qualifikation) <sum> Balsthal: Die deutsche Fertighausfirma H. zahlt ihrem Vorarbeiter 17 Euro, was massiv unter dem GAV-Mindestlohn ist. Zudem sind die Zulagen ungenügend. <sum> Balsthal: Die deutsche Baufirma H. beschäftigt ihre entsandten Arbeitnehmer zu zwischen 11 und 17 Euro ebenfalls deutlich unter dem GAV-Lohn. <sum> Bettlach: Die Schweizer Baufiirma C beschäftigt gemeldete Kurzaufenthalter zu 18 Euro, ohne die vorgeschriebenen Versetzungsspesen. <sum> Grub: Die österreichische Firma B. beschäftigt zwei entsandte Arbeitnehmer (Tischler), die zwischen 14.45 und 16.50 CHF pro Stunde verdienen statt dem regulären GAV-Mindestlohn von 26.80 CHF pro Stunde. <sum> St. Gallen: Die österreichische Firma S. beschäftigt entsandte Arbeitnehmer, die durch eine liechtensteinische Temporärfirma vermittelt wurden und nur 12 CHF pro Stunde verdienen, d.h. 2850 CHF pro Monat. <sum> St. Gallen: Die Firma V. beschäftigt entsandte Arbeitnehmer, die von deutschen Temporärfirmen vermittelt wurden, für 8.85 bzw. 16 CHF pro Stunde (gelernte Maler bzw. Säureschutz-Facharbeiter). <sum> Wil: Drei von der deutschen Firma W. entsandten Arbeitnehmern wird ein zu geringer Lohn gezahlt. Ein Vorarbeiter bekommt 27 CHF pro Stunde (plus 6 CHF pro Stunde für Verpflegung und Spesen), einen halben 13. Monatslohn und eine bezahlte Unterkunft für 13 Arbeitsstunden pro Tag. Ein Anlagemechaniker verdient brutto 19.15 CHF pro Stunde (statt 21.58 CHF), ein Konstruktionsmechaniker 22.05 CHF (statt 25.40 CHF). <sum> Bazenheid: Drei von der holländischen Firma S. bzw. der deutschen Temporärfirma J. entsandte Arbeitnehmer verdienen zwischen 16 und 18 Euro pro Stunde, bekommen 32 Euro pro Tag für Unterkunft und Verpflegung, die Heimfahrt bezahlt, keinen 13. Monatslohn, ca. 300 Euro Weihnachtsgeld und 25% Überstundenzuschlag für 10 Arbeitsstunden pro Tag. Sie wohnen in Wohnwagen direkt auf dem Bauplatz, wo es daher wie auf einem Campingplatz aussieht. <sum> Bazenheid: Auf der gleichen Baustelle verdienen vier von der deutschen Firma K. entsandte Arbeitnehmer zwischen 13.78 und 19.05 Euro pro Stunde (statt zwischen 26.65 und 30.55 CHF) plus 52 Euro pro Tag für Unterkunft und Verpflegung, teilweise ohne Überzeitentschädigung und 13. Monatslohn. Einem wurde bis heute die vor drei Jahren verlorene Versicherungskarte nicht ersetzt. Die Arbeiter wohnen ebenfalls in Wohnwagen auf der Baustelle (siehe oben). <sum> Heiden: Ein von der deutschen Firma B. entsandter Arbeitnehmer bekommt 22.50 CHF pro Stunde plus eine auftragsbezogene "Gewinnbeteiligung von 15-20%, aber kein Weihnachtsgeld. <sum> Widnau: Die deutsche Firma F., die Plättli-, Fassaden- und Natursteinarbeiten ausführt, beschäftigt einen Arbeitnehmer für 2070 CHF pro Monat statt für 4480 CHF. <sum> Altenrhein: Vier von der deutschen Niederlassung der österreichischen Firma W. entsandte Arbeitnehmer verdienen zwischen 15.40 und 18 CHF pro Stunde, teilweise ohne 13. Monatslohn. Nachts schlafen sie zu viert in einem sehr kleinen Wohnwagen. <sum> Waldstatt: Bei mehreren Arbeitnehmern, die von der polnischen Firma U. (mit Filialen in Deutschland und der Schweiz) entsandt wurden, wurde ein zu geringer Lohn (10.50 CHF pro Stunde), kein 13. Monatslohn oder Überstundenzulagen und eine 50-Stunden-Woche festgestellt. Einige der ausländischen Arbeitnehmer hatten keine Bewilligung. Zudem wurde ohne Helm, teilweise auch ohne gesicherte Gerüste oder Beleuchtung im Treppenhaus gearbeitet.
Massive GAV-Verstösse auf Tunnelbaustellen Eine Auswertung der Bericht der Paritätischen Kommission Untertagbau (PK-UT) zeigt, dass es ohne Kontrollen nicht geht.
Insgesamt gibt es für den Zeitraum vom Januar 2003 bis heute 55 Berichte der PK-UT über durchgeführte Kontrollen auf 47 Tunnelbaustellen. Der Zeitpunkt der Kontrollbesuche erstreckt sich dabei von 2000 bis 2004. Teilweise wurden die gleichen Baustellen mehrmals besucht.
Das Resultat gibt zu denken: Unter 55 Kontrollberichten findet sich nur einer, der keine Beanstandungen aufweist. Bei allen anderen Kontrollen wurden teilweise massive Verstösse gegen den Landesmantelvertrag festgestellt. Die meisten Baustellen wiesen dabei Verstösse gegen mehrere Bestimmungen auf.
Wie die Tabelle zeigt, wurde auf allen 54 Baustellen zu wenig Zulagen, wie z.B. Lohnzuschläge für Überstunden oder Verpflegungsentschädigung bezahlt. Auf 45 Baustellen wurde festgestellt, dass Arbeitnehmende unter dem Minimallohn beschäftigt oder in die falsche Lohnklasse eingeteilt sind. Bei 43 Kontrollen wurden teilweise massive Überschreitungen der Arbeitszeit festgestellt.
Auswertung der PK-UT Kontrollberichte von 2003 und 2004 Total Kontrollen auf Untertagsbaustellen 55 mit Beanstandungen 54 davon: Ungenügende Zulagen/Lohnzuschläge/Entschädigungen 54 Unterschreitung Basislohn oder Einteilung in die falsche (zu tiefe) Lohnklasse 45 Arbeitszeitüberschreitungen, Verletzung Arbeitszeitkalender 43
Betroffene ausländische Unternehmen (Schweizer Tochterfirmen nicht berücksichtigt) 27 Neat-Baustellen 17
Hinzu kommen noch weitere Verstösse, die in der Tabelle nicht erscheinen, wie z.B. in einem Fall die Beschäftigung Jugendlicher im Untertagbau oder in einigen Fällen die Verweigerung oder erst verzögerte Herausgabe der für die Kontrolle notwendigen Auskünfte und Unterlagen.
Auf den meisten kontrollierten Tunnelbaustellen gibt es Arbeitsgemeinschaften, an denen mehrere Firmen beteiligt sind. Auf 27 beanstandeten, vor allem grösseren Baustellen wie diejenigen der NEAT, waren auch ausländische Firmen betroffen, die meist mit Schweizer Firmen in einer Arbeitsgemeinschaft verbunden sind. Auf einer kleineren Zahl von beanstandeten Baustellen waren ausländische Firmen allein für das Baulos verantwortlich.
Über die Alptransit-Baustellen der NEAT gibt es 17 Kontrollberichte, ebenfalls alle mit Beanstandungen.
Insgesamt waren mindestens 1'000 Arbeitnehmende betroffen. D.h. in dieser Grössenordnung wurde zu wenig Lohn bezahlt, zu wenig Entschädigung ausgerichtet oder es musste länger gearbeitet werden als es der Kollektivvertrag oder der genehmigte Arbeitszeitkalender vorschreibt. Total wollten die beteiligten Firmen damit Lohnkosten in Millionenhöhe sparen. Mit dabei waren alle grossen renommierten in- und ausländischen Unternehmen, wie z.B. die Schweizer Firmen Marti, Batigroup und Zschokke oder Bauriesen wie die österreichische Strabag, die schwedische Skanska oder die deutsche Hochtief. Mit beteiligt sind auch einige Temporärfirmen und Subunternehmen.
In der Regel gab es als Folge der Kontrollen rechtskräftige Verfügungen seitens der PK-UT, mit der die Firmen gezwungen wurden, die Verstösse zu korrigieren und die vorenthaltenen Löhne nachzuzahlen. Zudem verhängte die PK-UT zahlreiche Bussen.
Eines wird bei der Durchsicht der Berichte sehr klar: Ohne eine systematische, paritätische Kontrolle dieser Baustellen wird praktisch überall gegen den gültigen Kollektivvertrag verstossen und Hunderte wenn nicht Tausende von Arbeitnehmenden werden betrogen. Und dies bei Grossprojekten mit öffentlichen Auftraggebern wie SBB oder Bund, welche über die Submissionsgesetze einer öffentlichen Aufsicht unterliegen und eigentlich strengere Auflagen erfüllen müssen als private Bauherren.
Verstösse auf jeder zweiten Baustelle im Kanton Zürich
Lohndumping kommt auf Zürcher Baustellen immer häufiger vor. Auch weitere Beanstandungen sind an der Tagesordnung: Jede zweite Baustelle wurde von der Baustellenkontrolle Kanton Zürich (BSK) bemängelt. Im Vorjahr war es noch jede vierte. 564 Baustellen kontrollierte die BSK im dritten Geschäftsjahr (Oktober 2003 bis September 2004); 267 oder 47,3 Prozent wurden beanstandet, wie es an einer Medienkonferenz in Zürich hiess. Im Vorjahr hatte es bei 1019 Kontrollen noch 27,8 Prozent Beanstandungen gegeben. Bei 17 Prozent der kontrollierten Baustellen wurden Verstösse gegen den Gesamtarbeitsvertrag (GAV) festgestellt, 14,2 Prozent betrafen die Arbeitssicherheit, 14 Prozent die Schwarzarbeit und bei 13,3 Prozent lag unbewilligte Arbeit vor. Im Vorjahr hatten kanpp 6 Prozent gegen den GAV verstossen, 10,1 Prozent der Verstösse betrafen die Arbeitssicherheit, 7 respektive 2,5 Prozent die Bereiche Schwarzarbeit und unbewilligte Arbeit. Wegen des gestiegenen Kontrollaufwandes und dem längeren Ausfall eines Kontrolleurs war die Zahl der Kontrollen 2003/04 geringer. Quelle: SDA