Eidg. Departement des Innern (EDI)
Botschaft zur Verfahrensstraffung in der IV vom Bundesrat verabschiedet
(ots)Der Bundesrat hat eine Botschaft zur Änderung des Invalidenversicherungsgesetzes (IVG) zur Straffung des Verfahrens verabschiedet. Mit verschiedenen Massnahmen soll das Verfahren bei Streitigkeiten über Leistungen der IV gestrafft und beschleunigt werden. Im Vordergrund stehen die Wiedereinführung des Vorbescheidverfahrens anstelle des Einspracheverfahrens und die Einführung einer moderaten Kostenpflicht für das Verfahren vor dem kantonalen Versicherungsgericht.
In seiner Botschaft schlägt der Bundesrat aufgrund des Ergebnisses des Vernehmlassungsverfahrens verschiedene Massnahmen zur Verfahrensstraffung vor. Von besonderer Bedeutung ist die Ablösung des Einspracheverfahrens, welches sich in der Praxis nicht bewährt hat. An seiner Stelle soll das frühere Vorbescheidverfahren wieder eingeführt werden, bei dem der frühzeitige und verstärkte Einbezug der Betroffenen im Vordergrund steht. Als weitere wichtige Massnahme wird die Einführung einer moderaten Kostenpflicht für das Verfahren vor dem kantonalen Versicherungsgericht vorgeschlagen. Mit beiden Massnahmen soll das Verfahren beschleunigt und die Anzahl der Beschwerden reduziert werden.
Auf die in der Vernehmlassungsvorlage vorgesehene Einschränkung der Überprüfungsbefugnis für das Verfahren vor dem Eidgenössischen Versicherungsgericht (EVG) wird verzichtet, da diese Frage im Rahmen der hängigen Justizreform geregelt wird. Das Gleiche gilt auch für die Einführung der Kostenpflicht für das Verfahren vor dem EVG. Die vorgeschlagene Gesetzesänderung soll auf den 1. Juli 2006 in Kraft treten.
EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN Presse- und Informationsdienst
Auskunft: 031 324 06 64 Peter Beck, Bereichsleiter Bundesamt für Sozialversicherung
Beilagen: Botschaft und Gesetzesänderung Faktenblatt "Verfahrensstraffung in der IV" Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf der Homepage des BSV unter www.bsv.admin.ch