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Eidg. Departement des Innern (EDI)

Militärversicherung geht an die Suva über - Bundesamt für Militärversicherung wird aufgelöst

(ots)

Die Führung der Militärversicherung (MV) geht per 1. Juli 2005 an die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (Suva) über. Das Bundesamt für Militärversicherung (BAMV) wird aufgelöst, das Personal des BAMV wird von der Suva übernommen. Diese organisatorische Massnahme nutzt Synergien die mittelfristig zu Einsparungen von 20% bei den Verwaltungskosten führen werden. Die MV wird von der Suva als eigenständige Sozialversicherung geführt und weiterhin vom Bund finanziert.

Die geringere Anzahl Dienstleistender bei Armee XXI und 
Bevölkerungsschutz XXI führt insbesondere bei den Milizangehörigen 
der Armee zu einer Abnahme der Versicherungsfälle bei der MV. Die 
Suva ist für die MV der passende Partner, denn trotz 
unterschiedlicher gesetzlicher Grundlagen, weisen die beiden 
Versicherungen etliche Gemeinsamkeiten im Bereich Leistungen und 
Schadenabwicklung auf. Der Bund wird der Suva während dreier Jahren 
jährlich 25,8 Millionen Franken zur Finanzierung des 
Verwaltungsaufwandes der MV überweisen. Danach wird er die 
effektiven Verwaltungskosten vergüten. Die Suva übernimmt die Kosten 
des Transfers, die sich ungefähr auf 15 Millionen Franken belaufen. 
Es wird damit gerechnet, dass die Synergien zu Einsparungen von rund 
20%, das sind mehr als 5 Millionen Franken pro Jahr führen werden.
Nach dem Transfer der MV zur Suva wird eine vierköpfige Kommission 
(davon zwei Vertreter des Bundes) die Geschäfte der MV im Rahmen der 
Suva vorbereiten. Die Standorte der Militärversicherung in Bern, 
Genf, St.Gallen und Bellinzona bleiben erhalten. Eine räumliche 
Zusammenführung der MV Vertretungen mit den Suva Agenturen ist 
vorgesehen. Im Hinblick auf die sich abzeichnenden Veränderungen und 
der daraus zu erwartenden Synergien ging der Personalbestand der MV 
bereits erheblich zurück, von 156 Stellen Anfangs 2003 auf derzeit 
123. Die Mitarbeitenden der MV erhalten während zwei Jahren eine 
Arbeitsgarantie am bisherigen Ort. Danach gelten die 
Anstellungsbedingungen der Suva.
Im Mai 2004 hat der Bundesrat den Räten die Botschaft zum 
Bundesgesetz über die Übertragung der Führung der 
Militärversicherung an die Suva überwiesen. In der Frühjahrssession 
2005 haben beide Räte das Gesetz verabschiedet.
Die Militärversicherung bietet einen Versicherungsschutz bei 
Gesundheitsschäden im Militär, Zivilschutz und Zivildienst sowie bei 
friedenserhaltenden Aktionen und guten Diensten des Bundes und bei 
der Katastrophenhilfe im Ausland. Das Bundesamt für 
Militärversicherung, welches seit 1984 zum EDI gehörte, wird per 
1.7.2005 aufgelöst.
EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN Presse- und Informationsdienst 
Auskunft:
Kurt Stampfli, BAMV, Tel. 031 324 85 48
Willi Morger, Suva, Tel. 041 419 52 05

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  • 16.06.2005 – 11:25

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