Eidg. Departement des Innern (EDI)
Kinderzulagen in der Landwirtschaft werden erhöht
(ots)Der Bundesrat erhöht per 1. Januar 2006 die Kinderzulagen in der Landwirtschaft um monatlich 5 Franken. In den Genuss dieser Zulagen kommen nur Bauernfamilien in bescheidenen Verhältnissen sowie landwirtschaftliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Zweck der Familienzulagen in der Landwirtschaft ist, Bauernfamilien in bescheidenen Verhältnissen sowie landwirtschaftlichen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern einen Teil ihrer Familienlasten auszugleichen. Der Bundesrat hat beschlossen, die Kinderzulagen gemäss Bundesgesetz über die Familienzulagen in der Landwirtschaft (FLG) an die wirtschaftliche Entwicklung und an die Entwicklung der kantonalen Ansätze für Familienzulagen anzupassen. Die Kinderzulagen belaufen sich ab 1. Januar 2006 auf folgende Beträge:
175 Franken (180 Franken ab dem dritten Kind) im Talgebiete 195 Franken (200 Franken ab dem dritten Kind) im Berggebiete
Die Kinderzulagen stehen Kleinbäuerinnen und Kleinbauern mit einem Kind zu, wenn ihr reines Einkommen 30'000 Franken im Jahr nicht übersteigt. Diese Grenze erhöht sich um 5'000 Franken für jedes weitere Kind. Bei Einkommen, welche die Einkommensgrenze um höchstens 7'000 Franken übersteigen, besteht Anspruch auf einen Teil der Zulagen.
Die Familienzulagen in der Landwirtschaft werden zu zwei Dritteln durch den Bund und zu einem Drittel durch die Kantone finanziert. Der Strukturwandel in der Landwirtschaft führt zu abnehmenden Bezügerzahlen, so dass trotz Erhöhung der Zulagen keine Mehrkosten entstehen.
Letztmals wurden die Kinderzulagen vor zwei Jahren erhöht.
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Auskunft: Tel. 031 / 322 91 47 Jost Herzog, Leiter der Zentralstelle für Familienfragen Bundesamt für Sozialversicherung
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