Eidg. Departement des Innern (EDI)
Militärversicherung wird für das Militärpersonal prämienpflichtig.
(ots)Das Militärpersonal und die Instruktoren des Zivilschutzes müssen ab dem 1. Januar 2006 zum ersten Mal eine Prämie für die Militärversicherung, bei der sie gegen Krankheit und Unfall versichert sind, bezahlen.
Das Parlament hat diese Massnahme im Gesetz über das Entlastungsprogramm 03 beschlossen. Mit diesen neuen Einnahmen soll das Budget der Militärversicherung um 14,3 Millionen pro Jahr gesenkt werden.
Der Bundesrat hat heute die Höhe der Prämie festgelegt. Sie wird im Jahr 2006 256 Franken pro Monat betragen, unabhängig vom Wohnort der versicherten Person. Die Prämien werden direkt vom Lohn abgezogen. Für versicherte Personen mit tieferen Löhnen ist eine Prämienreduktion von 12 bis 48% vorgesehen. Alle Versicherten haben zudem wie die übrigen Bundesangestellten die Prämie für Nichtberufsunfall auszurichten.
Zudem hat der Bundesrat die Monatsprämie für beruflich Versicherte, die nach ihrer Pensionierung weiterhin bei der Militärversicherung versichert sein möchten, auf 256 Franken angehoben.
EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT DES INNERN Presse- und Informationsdienst
Auskunft: Bundesamt für Gesundheit, Pierre-André Clerc, Fachstelle Militärversicherung, Tel. 031 / 322 95 05.
Verordnung: www.bag.admin.ch/dienste/medien/d/index.htm