Eidg. Departement des Innern (EDI)
Revision des Lebensmittelrechts: Anpassung ans EG-Recht und Verbesserung der Übersichtlichkeit
(ots)Der Bundesrat hat ein Revisionspaket zur Übernahme des EG- Hygienerechts verabschiedet. Ab 1. Januar 2006 wird sowohl für die EU-Mitgliedstaaten als auch für Drittstaaten, die Lebensmittel in die EU exportieren wollen, das revidierte EG-Hygienerecht gelten. Damit Exporte aus der Schweiz in die EU nach diesem Datum nicht erschwert oder gar verhindert werden, war es nötig, die schweizerischen Vorschriften anzupassen. Gleichzeitig erhält das Lebensmittelverordnungsrecht eine neue Struktur. Insgesamt sind 34 Verordnungen von den Anpassungen betroffen. Die Revision ist Basis für den erleichterten Handel zwischen der Schweiz und der EU im Bereich tierischer Lebensmittel. Daneben ist sie ein wichtiger Beitrag für die Lebensmittelsicherheit in der Schweiz.
Das umfangreiche Revisionspaket besteht aus drei Teilen:
1. Übernahme des EG-Lebensmittelhygienerechts Die Bundesämter für Gesundheit (BAG), Landwirtschaft (BLW) und Veterinärwesen (BVET) haben die Revision des Schweizer Lebensmittelrechts und Landwirtschaftsrechts in einem gemeinsamen Projekt vorbereitet. Ziel der Revision war die Gleichwertigkeit der Gesetzgebungen, die so genannte Äquivalenz, für den Bereich tierischer Lebensmittel. Damit wurde eine Basis geschaffen für die Erweiterung des Äquivalenzabkommens mit der EU im genannten Bereich. In Zukunft werden etliche Handelshemmnisse weg fallen und ein vereinfachter Marktzugang wird möglich sein. Die bereits bestehende Äquivalenz für Milch und Milchprodukte bleibt erhalten. Die neu eingeführten Bestimmungen zur Rückverfolgbarkeit bringen aber auch konkrete Vorteile für die Konsumentinnen und Konsumenten, indem die Lebensmittel noch sicherer werden. Für Betriebe, die schon bisher nach den gesetzlichen Vorgaben produziert haben, werden keine wesentlichen Mehrkosten anfallen. Eine Regulierungsfolgenabschätzung hat ausserdem gezeigt, dass sich die Revision auf die Schweizer Wirtschaft positiv auswirken wird.
Die neuen EG-Verordnungen regeln zahlreiche Bereiche, die im schweizerischen Lebensmittel- und Futtermittelrecht bereits enthalten sind. Die landwirtschaftliche Produktion wird nun mit einbezogen. Die schweizerischen Anforderungen an die Sicherheit von Lebens- und Futtermittel entsprechen bereits heute den Anforderungen im EU Raum. Dennoch waren gewisse Anpassungen des geltenden Rechts nötig, vor allem in den folgenden Bereichen:
* Verpflichtung zur Rückverfolgung und zur Nachverfolgung von Lebensmitteln und Futtermitteln; * Verpflichtung, die Selbstkontrolle schriftlich zu dokumentieren; * Betriebsbewilligungspflicht für bestimmte Betriebe, die Lebensmittel tierischer Herkunft herstellen, verarbeiten oder lagern; * Regelung der Art und Weise, wie die Lebensmittelkontrolle durchzuführen ist. * Zusätzliche Kontrollen bei der Schlachtung von Tieren
Die Revision steht aber auch im Zeichen einer verbesserten Koordination des Vollzugs. Die Einführung der Verpflichtung zur Rück- und Nachverfolgung von Lebensmitteln wird es erleichtern, fehlerhafte Lebens- und Futtermittel vom Markt zu entfernen. In Ergänzung zum bestehenden System der gezielten und koordinierten Überwachung von Risikobereichen werden nationale Kontrollpläne eingeführt. Dank diesen Kontrollplänen werden Doppelspurigkeiten vermieden. Sie ermöglichen ausserdem gezielte risikobasierte Kontrollen.
2. Neue Struktur des Lebensmittelverordnungsrechts Neben der Äquivalenz zum EG Lebensmittelhygienerecht wurde mit dem Revisionspaket auch eine neue Struktur des Lebensmittelverordnungsrechts verabschiedet. Künftige Revisionen können dank der neuen Struktur noch schneller und einfacher umgesetzt werden.
3. Materielle Änderungen Im Rahmen der Revision wurden ausserdem geringfügige materielle Änderungen angebracht. Im Bereich Gebrauchsgegenstände zum Beispiel werden in einer neuen Verordnung zum ersten Mal Tattoos, Piercing, Permanent Make-up und verwandte Praktiken geregelt.
Das umfangreiche Revisionspaket ist ein wichtiger Beitrag zur Lebensmittelsicherheit in der Schweiz.
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Auskunft: BAG: Roland Charrière, Leiter Direktionsbereich Verbraucherschutz, Tel 031 322 95 05 BLW: Olivier Félix, Leiter Abteilung Produktionsmittel, Tel. 031 322 25 86 BVET: Thomas Jemmi, Leiter Internationales, Tel. 031 323 85 31
Weitere Informationen Sämtliche Unterlagen zur Revision finden Sie im Internet www.lm-revisionen.admin.ch