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Krankenversicherung: Bundesrat lehnt die Volksinitiative "Für eine soziale Einheitskrankenkasse" ab

(ots)

Der Bundesrat hat die Botschaft zur Volksinitiative "Für eine soziale Einheitskasse" verabschiedet. Er empfiehlt dem Parlament und dem Volk sie ohne Gegenvorschlag abzulehnen. Die Initiative verlangt, dass der Bund für die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) eine Einheitskasse einführt. Zudem sollen die Prämien aufgrund der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Versicherten festgelegt werden. Damit würde ein fundamentaler Kurswechsel in der OKP angestrebt, welcher der von Bundesrat und Parlament konstant vertretenen Strategie diametral entgegenstehen würde und nicht nötig ist. Die Volksinitiative bringt zudem im Hinblick auf die Kostenentwicklung in der OKP keine neuen Anreize zu Kosten sparendem Verhalten der Beteiligten. Eine Einheitskasse würde nicht nur die bestehenden Instrumente zur Kostendämpfung schwächen, sondern überdies auch die bestehenden wettbewerbsfördernden Elemente und wirtschaftliche Sparanreize ausschalten.

Der Bundesrat ist der Auffassung, dass ein wettbewerbliches System 
mit mehreren Versicherern in der sozialen Krankenversicherung klare 
Vorzüge gegenüber einer Monopolstellung einer einzigen Krankenkasse 
aufweist. Mit der vollen Freizügigkeit wird der Bevölkerung eine 
uneingeschränkte Freiheit bei der Wahl des Versicherers eingeräumt. 
Damit sind dem System wesentliche Wettbewerbselemente eigen, die 
auch die Anreize zu Kosten dämpfenden Massnahmen fördern. Mit der 
von der Initiative vorgeschlagenen Finanzierung könnten 
Versicherungsformen mit Kostensparanreizen über Prämienrabatte kaum 
attraktiv ausgestaltet werden, und der fehlende Wettbewerb unter den 
Versicherern würde die Ideenvielfalt bei solchen Angeboten 
behindern.
Schaffung einer Einkommens- und Vermögenssteuer Der Bundesrat lehnt 
auch eine Neuordnung der Finanzierung nach den Vorstellungen der 
Initiative ab. Das heutige System der Kopfprämien mit dem sozialen 
Ausgleich durch die Prämienverbilligung hat sich im Grundsatz 
bewährt und seine rasche Anpassungsfähigkeit unter Beweis gestellt. 
Soweit es noch Lücken aufweist, werden diese laufend analysiert und 
korrigiert. Auf den 1. Januar 2006 tritt eine Korrektur zu Gunsten 
der Haushalte in bescheidenen und mittleren finanziellen 
Verhältnissen mit Kindern in Kraft. Die Einführung von Prämien nach 
der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Versicherten und damit 
die Abschaffung der einkommens- und vermögensunabhängigen Kopfprämie 
kommen der Schaffung einer neuen Einkommens- und Vermögenssteuer 
gleich, welche vor allem den Mittelstand zusätzlich belasten würde. 
Das Schweizer Stimmvolk hat im Mai 2003 einer in diesem Punkt 
vergleichbaren Vorlage, der Volksinitiative "Gesundheit muss 
bezahlbar bleiben (Gesundheitsinitiative)", eine deutliche Absage 
erteilt.
Handlungsunfähige Einheitskasse Der Bundesrat lehnt auch die 
vorgesehene Struktur der Einheitskasse mit der dreigliedrigen 
Führung, zusammengesetzt aus den Behörden, den Leistungserbringern 
und einer Interessenvertretung der Versicherten, ab. Es ist zu 
befürchten, dass die unterschiedlichen Interessenlagen in der 
Leitung zu langwierigen Diskussionen führen könnten, die von den 
Bemühungen zur Kosteneindämmung ablenken und de facto zu einer 
Handlungsunfähigkeit führen würden. Der Bundesrat erachtet die von 
der Initiative verlangte Überführung der Aktiven und Passiven der 
OKP der bestehenden Krankenkassen auf die Einheitskasse als 
problematisch. Es stellen sich dabei verschiedene heikle rechtliche 
Fragen, die im Konfliktfalle zu lang andauernden Prozessen führen 
könnten. Unklar ist auch, ob die Krankenkassen dafür eine 
Gegenleistung erhalten sollen und wer diese allenfalls zu 
finanzieren hat.
Keine Lösungsansätze für Kostenproblem Nach Meinung des Bundesrates 
bietet die Initiative für das nach wie vor nicht befriedigend 
gelöste Kostenproblem in der Krankenversicherung keine 
Lösungsansätze. Der Bundesrat will vielmehr auf dem eingeschlagenen 
Weg der Systemkonsolidierung und - optimierung wirkungsvolle Impulse 
für ein kosteneffizientes Gesundheitssystem schaffen. Eine Lösung 
kann durch eine gezielte Überprüfung der von der OKP zu bezahlenden 
Leistungen sowie durch eine weitere Senkung der Preise erreicht 
werden. Vor allem gilt es der Mengenausweitung der erbrachten 
Leistungen wirksam entgegenzutreten. Diese Linie wird durch eine 
Abfolge gezielter Massnahmen, die zum Teil schon wirksam sind, 
verfolgt und ist durch markante Schritte in den kommenden Jahren zu 
erweitern und zu vertiefen.
EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN
Presse- und Informationsdienst
Auskunft: 
Bundesamt für Gesundheit, Daniel Wiedmer, Leiter Abteilung Aufsicht 
Krankenversicherung, Tel: 031 322 95 05
Botschaft: www.bag.admin.ch/kv/projekte/d/index.htm

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