Eidg. Departement des Innern (EDI)
Internationale Gesundheitsvorschriften: Vernehmlassung eröffnet
(ots)Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 9. Dezember 2005 das Eidgenössische Departement des Innern beauftragt, ein Vernehmlassungsverfahren zu den möglichen Konsequenzen aus der Umsetzung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) durchzuführen. Hauptziel der IGV ist die Verhinderung der Ausbreitung von Infektionskrankheiten, ohne dabei den internationalen Waren- und Personenverkehr unnötig zu behindern. Die IGV treten am 15. Juni 2007 in Kraft. Die Vernehmlassungsfrist dauert bis Ende Februar 2006.
Die ersten Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) wurden 1951 unter dem Namen "Internationales Sanitätsreglement (ISR)" von der Weltgesundheitsversammlung (WHA) verabschiedet und sind seither dreimal revidiert worden. Die z.Z. noch geltenden Vorschriften sind ein technisches Reglement zur Kontrolle und Eindämmung von Pest, Cholera und Gelbfieber. Durch eine Totalrevision entstanden daraus die Internationalen Gesundheitsvorschriften, die auf alle Ereignisse anwendbar sind, die eine akute Gefahr für die öffentliche Gesundheit darstellen können, ob durch biologische oder chemische Einwirkungen oder ionisierende Strahlung verursacht, und ob sie natürlich, unabsichtlich (z.B. Laborunfall) oder absichtlich eingetreten sind. Für Infektionskrankheiten sind die IGV damit das zentrale Instrument des Völkerrechts; für andere Gesundheitsgefährdungen, für welche bereits ein international anerkanntes Vorgehen besteht, legen die IGV die subsidiäre Rolle der WHO fest.
Weitere wesentliche Änderungen in den IGV im Vergleich zum ISR betreffen die breite Definition des Begriffs "Krankheit", die Einrichtung einer ständig rund um die Uhr verfügbaren, zentralen Stelle (die sog. Nationale IGV-Anlaufstelle) sowie ein innovatives Instrument das erlaubt, eine gesundheitliche Notlage von internationaler Tragweite festzustellen. Die IGV werden den Schutz der Bevölkerungen vor akuten Gesundheitsgefährdungen in allen Teilen der Welt signifikant verbessern helfen. Die Vernehmlassung dauert bis 28. Februar 2006. Innerhalb dieser Frist können Stellungnahmen beim Bundesamt für Gesundheit eingereicht werden.
Bezug der Internationalen Gesundheitsvorschriften und des erläuternden Berichts: www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html
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Auskunft: Gaudenz Silberschmidt, Leiter Internationales BAG, Telefon 031/ 322 95 05