Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK)
Augenschein von Bundespräsident Leuenberger in Uri
Bern (ots)
Bundespräsident Moritz Leuenberger hat heute im Beisein einer Vertretung der Kantonsregierung das Auflageprojekt für die Neat im Kanton Uri besichtigt. Ein wichtiges Ziel des heute eingeleiteten Auflageverfahrens ist die Optimierung der Linienführung im Urnerland.
Heute werden die Neat-Projekte für die Teilabschnitte Erstfeld und Rynächt aufgelegt. Betroffene Private, Organisationen sowie Gemeinden und Kanton haben bis am 12. Juli Gelegenheit, Stellung zu nehmen. Nach Auswertung der Einsprachen findet ein ausgedehntes Bereinigungsverfahren mit den Betroffenen statt. Ziel ist eine optimale Ausgestaltung des Projekts innerhalb der verbindlichen Vorgaben. Mit seinem Besuch kam Bundespräsident Leuenberger einem Wunsch der Urner Regierung nach. Er machte sich ein persönliches Bild über Auswirkungen und allfälligen Optimierungsspielraum des Auflageprojekts.
Weiteres Vorgehen
Die öffentliche Planauflage sieht Einsprachemöglichkeiten für betroffene Private/Organisationen/Gemeinden/Kanton vor. Einbezogen sind auch die Fachstellen von Bund und Kanton. Ab dem 12. Juli werden die Einsprachen und Stellungnahmen durch das BAV ausgewertet. Im Anschluss daran, im ersten Halbjahr 2002, finden die Einigungsverfahren statt, aufgrund derer Projektänderungen angeordnet werden können. Gegen einen Plangenehmigungsentscheid kann beim Bundesgericht Beschwerde eingelegt werden.
Volks-, Parlaments- und Bundesrats-Entscheid als Leitplanke
Basis für das Plangenehmigungsverfahren ist der vom Volk gutgeheissene Neat-Beschluss. Gestützt darauf hat der Bundesrat am 19. Juni 2000 die Linienführung Portal Erstfeld bis Altdorf Süd gemäss Talvariante (Basisvariante II) beschlossen. Zudem verlangte er eine Optimierung der Auflageprojekte für die Teilabschnitte Erstfeld und Rynächt (offene Strecke zwischen Portal Erstfeld und Bahnhof Altdorf).
Die Variante Berg (Verbindung Basistunnel - Axentunnel) hingegen sprengt den vom Bundesrat vorgegebenen Finanzrahmen. Trotzdem wird bis Herbst untersucht, ob dieser Vorschlag technisch und betrieblich machbar ist. Wenn die Frage mit einem Ja beantwortet würde, dann wäre diese Variante langfristig eine politische Option.
Zur Begleitung der Studien und der Lärmsanierung ist ein Begleitgremium Bund/Kanton unter der Leitung des Amts für Raumentwicklung tätig. Eine Ausdehnung des Projektes über den vom Bundesrat gesetzten Rahmen hinaus zöge zwangsläufig eine Neubeurteilung durch Bundesrat und/oder allenfalls Parlament nach sich.
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