Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK)
1440 Mio. Franken im Entsorgungsfonds für Kernkraftwerke
Bern (ots)
Der vom Bundesrat errichtete Entsorgungsfonds für Kernkraftwerke wurde erstmals geäufnet. Die Kernkraftwerkbetreiber haben letztes Jahr 1'440 Millionen Franken in den Fonds eingezahlt. Der Entsorgungsfonds deckt die Kosten für die Entsorgung der radioaktiven Abfälle und der abgebrannten Brennelemente nach Ausserbetriebnahme der schweizerischen Kernkraftwerke.
Mit der Bundesratsverordnung vom 6. März 2000 wurde der Entsorgungsfonds für Kernkraftwerke geschaffen. Der Fonds deckt die Kosten, die durch die Entsorgung der radioaktiven Abfälle und der abgebrannten Brennelemente nach Ausserbetriebnahme der Kernkraftwerke anfallen. In den Jahren 2000 und 2001 hat die Verwaltungskommission des Fonds dessen Organisation festgelegt und die Anlagerichtlinien erarbeitet. Zudem wurden eine Zentrale Depotstelle und zehn Vermögensverwalter eingesetzt. Mit der Führung der Geschäftsstelle wurde die ATAG Wirtschaftsorganisationen AG in Bern beauftragt.
2001 mussten erstmals Beiträge in den Fonds eingezahlt werden. Die Betreibergesellschaften der vier Kernkraftwerke haben total 1440 Millionen Franken in den Fonds eingebracht. Im Jahr 2002 werden weitere rund 180 Millionen Franken in den Fonds fliessen. Gemäss der Verordnung müssen die Betreiber neben den ordentlichen Beiträgen innerhalb von fünf Jahren diejenigen Beträge in den Fonds einzahlen, die sie im Falle des Bestehens des Fonds seit Beginn des Betriebs der Kernkraftwerke hätten bezahlen müssen (Ausnahme Kernkraftwerk Leibstadt: bis 2009).
Die Höhe der Beiträge bemisst sich nach den voraussichtlichen Entsorgungskosten. Dafür rechnen die Betreiber mit einem Finanzbedarf von rund 13 Milliarden Franken (Preisbasis 31.12.1998). Die Mittel für die Deckung der Entsorgungskosten werden von den einzelnen Betreibergesellschaften sukzessive erwirtschaftet und zurückgestellt. Rund ein Drittel der Kosten fällt vor Betriebsende an. Die Betreiber bezahlen diesen Teil der Kosten über die laufende Rechnung oder durch Auflösung von Rückstellungen. Die bis Ende 2000 bereits bezahlten Kosten beliefen sich auf rund 3,4 Milliarden Franken. Die Berechnung der Entsorgungskosten wird zur Zeit aktualisiert und anschliessend von der Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) überprüft.
Neben dem Entsorgungsfonds gibt es seit 1984 den Stilllegungsfonds für Kernanlagen. Dieser deckt die Kosten, die durch die Stilllegung und den Abbruch von ausgedienten Kernanlagen sowie die Entsorgung der dabei anfallenden Abfälle entstehen. Diese Kosten belaufen sich auf 1,5 Milliarden Franken (Preisbasis 31.12.1998). Ende 2000 belief sich das angesammelte Fondskapital auf 940 Millionen Franken. Auch die Stilllegungskosten werden zur Zeit neu berechnet.
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