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Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK)

UVEK: Kritik der Gewerkschaften an EMG-Erläuterungen haltlos

Bern (ots)

Die Kritik des SGB an den Erläuterungen des
Bundesrates zum Elektrizitätsmarktgesetz (EMG) ist haltlos. Ein Nein 
kann die Liberalisierung nicht verhindern oder gar rückgängig 
machen, weil sich an der jetzigen Rechtslage nichts ändern würde. 
Heute kennen die meisten Kantonen kein rechtliches 
Versorgungsmonopol. Bei einem Nein würde sich deshalb die 
ungeordnete Liberalisierung fortsetzen. Das bedeutet neue 
Rechtsunsicherheit und Ungerechtigkeiten, weil sich nur finanzstarke 
Akteure den Zugang zum Netz gerichtlich erstreiten könnten und 
weiterhin nur die grossen Strombezüger von Rabatten profitieren 
würden.
Die Liberalisierung ist nicht zuletzt wegen der Entwicklung in den 
umliegenden Ländern bereits im Gang. Der Schweizer Strommarkt ist 
heute zu einem Viertel geöffnet. Grosse Unternehmen bekommen Rabatte 
von bis zu 40%, die von den KMU und den Haushalten bezahlt werden 
müssen.
Der Druck auf billigeren Strom für die Industrie bleibt auch nach 
einem Nein zum EMG bestehen und nimmt angesichts des bereits 
laufenden Arbeitsplatzabbaus noch zu. Dies führt zu bilateralen 
Vereinbarungen über günstige Konditionen für Grosskunden und 
Branchen. Wer davon ausgeschlossen wird, versucht diese günstigeren 
Konditionen über den Rechtsweg, etwa über die Eidg. 
Wettbewerbskommission, zu erstreiten. Wie Bundesgericht und 
allenfalls Bundesrat entscheiden werden, ist heute offen. Auch der 
Bundesrat wird aber bei seinem Entscheid berücksichtigen, dass die 
kritische Wirtschaftslage und die Sicherung der Arbeitsplätze 
günstige Strompreise erfordern.
Beibehaltung der heutigen Rechtslage kann Liberalisierung nicht 
verhindern
Heute bestehen 26 höchst unterschiedliche kantonale Regelungen für 
die Stromversorgung. Die Eidg. Wettbewerbskommission hat 
festgestellt, dass es in Freiburg kein rechtliches 
Versorgungsmonopol gibt. Die meisten anderen Kantone (z.B. BE, ZH, 
BS, AG, VD, NW, TG, SH, VS, GR) haben noch weniger weit gehende 
Bestimmungen in ihren Gesetzen, so dass sich daraus erst recht kein 
Versorgungsmonopol für eine einzelne Unternehmung ableiten lässt.
Auch ein Nein zum EMG schafft kein rechtlich verankertes 
Versorgungsmonopol. Hingegen errichtet das EMG neu dort ein Monopol, 
wo zentrale Landesinteressen auf dem Spiel stehen: Nämlich beim 
Betrieb des Übertragungsnetzes.
Bei Nein Rechtsunsicherheit
Anderseits würde die Ablehnung des EMG Rechtsunsicherheit schaffen. 
Finanzstarke Akteure würden sich den Zugang zum Netz auch künftig 
gerichtlich erstreiten. Zudem würden die völlig unterschiedlichen 
Forderungen der Interessengruppen aufeinanderprallen 
(Stromwirtschaft, Gewerkschaften, Parteien, Kantone, 
Umweltschutzverbände, Konsumenten). In dieser Zeit der politischen 
und juristischen Auseinandersetzung ginge die ungeordnete 
Liberalisierung ohne soziale und ökologische Leitplanken weiter.
Der Bundesrat unterstreicht darum einmal mehr die diese wichtigen 
Ausführungen in den Abstimmungserläuterungen und ersucht 
Stimmbürgerinnen und Stimmbürger eine geordneten Strommarkt 
zuzustimmen und damit chaotische Entwicklungen zu verhindern.
Bern, 5.9.2002
UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Presse- und Informationsdienst

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