Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK)
UVEK: Nach 0,5-Promille-Beschluss: weitere geplante Massnahmen für mehr Verkehrssicherheit
Bern (ots)
PRESSEROHSTOFF
Nach 0,5-Promille-Beschluss: weitere geplante Massnahmen für mehr Verkehrssicherheit
Im Schweizer Strassenverkehr sterben jedes Jahr mindestens 500 Menschen und 6.000 werden schwer verletzt. Die vom National- und Ständerat gutgeheissene Herabsetzung der Alkohollimite von 0,8 Promille auf 0,5 Promille ist nur eine Massnahme für mehr Sicherheit auf den Strassen. Andere Massnahmen sind der Führerausweis auf Probe, die obligatorische Weiterausbildung, intensivere Alkohol- und Drogentests.
Die Begrenzung des Blutalkohohlgehalts auf 0,5 Promille ist eine Verhütungsmassnahme, die erheblich dazu beiträgt, die Zahl der Todesfälle im Strassenverkehr zu reduzieren. Tatsächlich wiesen wissenschaftliche Kontrollen nach, dass diese Massnahme die Zahl der Todesfälle in der Schweiz um 48, diejenige der Schwerverletzten um 320 senken könnte. Im Verein mit anlassfreien Atem- Alkoholkontrollen mit Hilfe des Alkoholtests hat diese Reduktion auch eine Senkung der Zahl der Fahrten mit hohen Blutalkoholwerten zur Folge.
Neben den Alkoholpräventions-Massnahmen wurden auch Fortschritte bei den Tests zur Kontrolle des Konsums von Drogen wie Opiaten, Cannabis, Kokain oder Amphetaminen erzielt. Auch hier könnten dank eines neuen Drogentests aufgrund der Messung des Schweisses auf der Stirn der Fahrzeuglenkerinnen und -lenker anlassfreie Kontrollen durchgeführt werden. Die systematische Einführung dieses Verfahrens ist nicht vor 2005 zu erwarten .
Weitere geplante Präventionsmassnahmen
Neben der Bekämpfung des Alkohol- und Drogenkonsums am Steuer zieht das ASTRA auch Verbesserungen bei der Fahrausbildung in Betracht. Das sogenannte 2-Phasen-Modell sieht mehr begleitete Fahrten , den stufenweisen Zugang zu einem unbefristeten Führerausweis sowie eine pädagogische Bearbeitung der ersten selbstständigen Fahrten vor. Diese Massnahme entspricht dem Konzept des Probeführerausweises über eine Dauer von drei Jahren für alle Neulenkerinnen und lenker. Diese erwerben den unbefristeten Führerausweis erst, wenn sie zwei Ausbildungsmodule mit Erfolg absolviert haben. Diese beiden Module betreffen die Erkennung und Vermeidung von Gefahren einerseits und das Fahren im Einklang mit der Umwelt andererseits. Diese Massnahmen sind nicht vor 2005 umsetzbar.
Ziel ist eine massive Reduktion der Verkehrsopfer
Die oben erwähnten Massnahmen sind Bausteine der nationalen Strassenverkehrssicherheitspoltik. Deren Grundgedanke ist, dass Todesfälle und schwere Verletzungen im Strassenverkehr nicht mehr als unabänderliche Tatsache hingenommen werden. Das Ziel besteht in einer massiven Reduktion der Verkehrsopfer.
Die neue Strassen-Verkehrssicherheitspolitik des Bundes wird gemeinsam mit den wichtigen Akteuren auf diesem Gebiet entwickelt worden. Am 28. Januar 2003 haben 5 Gruppen von Verkehrsfachleuten im Rahmen eines partizipativen Prozesses ihre Arbeit aufgenommen. Ziel ist die Erarbeitung eines Entwurfs für eine neue Strassen- Verkehrssicherheitspolitik und deren breite Abstützung in der Öffentlichkeit. Der Schlussbericht wird Ende 2004 dem Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) zugestellt werden.
Bern, den 6. März 2003
UVEK Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Presse- und Informationsdienst