Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK)
UVEK: Leitplanken für Vorgehen nach Ablehnung des Staatsvertrags
Bern (ots)
Nach dem Nein des Parlaments zum Staatsvertrag kommen die Auseinandersetzungen mit Deutschland im Luftverkehr in eine neue Phase. Der Bundesrat hat die Leitplanken für das weitere Vorgehen festgelegt.
Nach der Ablehnung des Staatsvertrags im Ständerat hat der Bundesrat das UVEK beauftragt, dem deutschen Verkehrsministerium offiziell mitzuteilen, dass der Staatsvertrag nicht ratifiziert wird und dass damit die auf den Vertrag gestützten vorgezogenen Massnahmen entfallen.
Deutschland hat bereits umgehend eine Verschärfung der heute geltenden Beschränkungen im deutschen Luftraum für An- und Abflüge nach und von Zürich angekündigt: Verlängerung der Nachtflugsperre von heute 22.00 6.00 Uhr auf neu 21.00 7.00 Uhr, Beschränkung der Ausnahmeklausel auf von Deutschland definierte Wettergründe. Die entsprechende Verordnung dürfte sehr rasch in Kraft treten.
Eine weitere Verschärfung soll innert eines Jahres erfolgen. Insgesamt sollen die Beschränkungen dazu führen, dass nicht mehr als 80'000 An- und Abflüge pro Jahr über süddeutschem Gebiet erfolgen.
Die Massnahmen stellen gemäss Angaben von Swiss und Unique massive Eingriffe in den Betrieb des Flughafens dar. Die beiden Betriebe sind bereits an den Bundesrat gelangt und haben diesen um Unterstützung zur Aufrechterhaltung eines unterbruchlosen Flugbetriebes ersucht.
Der Bundesrat hat die Bedingungen für ein allfälliges rechtliches Vorgehen gegen eine verschärfte deutsche Durchführungsverordnung festgelegt. Mögliche Rechtswege sind: eine Klage bei der EU- Kommission, ein Vorgehen beim gemischten Ausschuss Schweiz - EU und eine Anfechtung der Verordnung vor deutschen Gerichten. Ein Vorgehen beim Rat der ICAO zieht der Bund nicht in Betracht. Ob und welche rechtlichen Schritte der Bund ergreift, wird von den Erfolgsaussichten, den Auswirkungen eines solchen Schrittes auf die Frage der Flugsicherung und von einer generellen Beurteilung der aussenpolitischen Auswirkungen abhängen. Die Einleitung von Rechtsverfahren soll mit den betroffenen Unternehmungen Swiss und Unique koordiniert werden. Über die Einleitung konkreter Rechtsverfahren wird der Bundesrat zu gegebener Zeit entscheiden.
Ferner hat der Bundesrat Kenntnis davon genommen, dass das UVEK gegebenenfalls einen Antrag für einen Nachtragskredit zur Führung der entsprechenden Prozesse stellen wird.
Bern, 26. März 2003
UVEK Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation Presse- und Informationsdienst