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Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK)

UVEK/ETEC: Bundesrat legt Rahmen für leistungsfähige Post fest

Bern (ots)

Die schweizerische Post soll im internationalen
Vergleich weiterhin zu den Topunternehmen der Branche gehören. Sie 
muss zudem ein flächendeckendes Poststellennetz ohne staatliche 
Abgeltungen unterhalten. Der Bundesrat lehnt die Volksinitiative 
„Postdienste für alle“ ab, will aber wichtige Anliegen in einem 
indirekten Gegenvorschlag erfüllen. In einer Verordnung zu der vom 
Parlament beschlossenen Revision des Postgesetzes konkretisiert er 
Vorgaben und Verfahrensvorschriften für den Umbau des 
Poststellenetzes und schafft die Grundlagen für eine kontrollierte 
Öffnung des Postmarktes. Der Erlass wird bis Mitte August in die 
Vernehmlassung gegeben und soll Anfang 2004 in Kraft treten. Im 
weitern hat der Bundesrat bekräftigt, dass die Post ihre 
Briefsortierzentren modernisieren muss, damit der defizitäre 
Geschäftsbereich wieder eigenwirtschaftlich wird.
In der Verordnung setzt der Bundesrat die Aufträge um, welche das 
Parlament bei der Diskussion der Gesamtschau Post und der Revision 
des Postgesetzes zum flächendeckenden Poststellennetz erteilt hat. 
Zielsetzung bleibt eine gute Grundversorgung zu angemessenen 
Preisen. Der Postmarkt wird schrittweise, kontrolliert und begrenzt 
geöffnet. Ab nächstem Jahr herrscht im Paketbereich Wettbewerb und 
im Jahr 2006 wird die Monopolgrenze für Briefe auf 100 Gramm 
gesenkt, sofern die Finanzierung der Grundversorgung gesichert ist. 
Dieser zweite Öffnungsschritt wird in einer späteren Revision der 
Postverordnung umgesetzt.
Private Postunternehmen müssen ab 2004 im Besitz einer Konzession 
sein. Sie ist die Grundlage für die staatliche Marktkontrolle. Wer 
eine Konzession will, muss die branchenüblichen Arbeitsbedingungen 
einhalten. Gleichzeitig werden die Voraussetzungen für die Erhebung 
von Gebühren bei den privaten Wettbewerbern geschaffen. Dies für den 
Fall, dass die Post den Universaldienst nicht mehr selber 
finanzieren könnte. Im weitern macht der Bundesrat in der Verordnung 
Vorgaben zum Poststellennetz: Sie sind genügend flexibel, damit die 
Post auf die Kundenwünsche eingehen kann:
Regionen: Die Post berücksichtigt die Eigenheiten der von 
ihr festgelegten Regionen und unterhält auch künftig pro Region 
mindestens eine Poststelle mit dem gesamten Angebot des 
Universaldienstes. Diese liegt in angemessener Distanz zu den 
Kunden.
Verfahren: Bei der Schliessung einer Poststelle werden die 
betroffenen Gemeinden und die vom Departement eingesetzte Kommission 
angehört.
Qualität: Der Zugang zum Universaldienst, die Qualität der 
Dienstleistungen und die Kundenzufriedenheit sollen regelmässig von 
unabhängiger Stelle überprüft werden.
Aufsicht: Die Post und die Wettbewerber müssen der 
Regulationsbehörde jährlich Bericht erstatten.
Modernisierung der Briefzentren nötig
Bei seiner Aussprache zur Reorganisation der Briefsortierzentren 
(Projekt REMA) ist der Bundesrat zum Schluss gekommen, dass die Post 
ihr altes Briefzentrenkonzept neuen technologischen Entwicklungen 
anpassen muss. Es ist damit zu rechnen, dass die Briefmengen wegen 
der stärkeren Benützung von elektronischen 
Kommunikationsmitteln(SMS, E-Mail, elektronischer Zahlungsverkehr in 
den kommenden Jahren bis zu 10% abnimmt. Das sind rund 300 Mio. 
Briefe pro Jahr. Die Post muss deshalb bei der Reorganisation eine 
Variante wählen, welche langfristig die beste 
betriebswirtschaftliche Ausgangslage verschafft. Nur so kann sie auf 
Dauer verhindern, dass die Kosten für den Betrieb und für die 
Kundschaft weiter ansteigen.
Politische Eckwerte der Reorganisation
Der Entscheid zur Reorganisation der Briefsortierzentren liegt in 
der abschliessenden Kompetenz des Verwaltungsrates der Post. Der 
Bundesrat will sich nicht in die operativen Belange des Unternehmens 
einmischen. Gleichwohl kann er gestützt auf die strategischen Ziele 
für die Post Eckwerte definieren, die bei der Umsetzung zu beachten 
sind:
Personal: Die Post wird einen Sozialplan aushandeln und 
darin die Massnahmen zugunsten des betroffenen Personals definieren 
(z.B. eine neue Beschäftigungsmöglichkeit innerhalb des 
Unternehmens, Aus- und Weiterbildungsmassnahmen, Dienstleistungen 
des postinternen Arbeitsmarktzentrums). Ferner sollte die Post einen 
Teil des Arbeitsplatzabbaus im Rahmen der natürlichen Fluktuationen 
umsetzen. Daneben sollen allfällige Härten mit einer gestaffelten 
Umsetzung des Projekts und mit der Einrichtung von Subzentren 
gemildert werden. Kündigungen sind zu vermeiden.
Regionale Anliegen: Die Post soll den regionalen Anliegen 
im Rahmen des betriebswirtschaftlich Vertretbaren und logistisch 
Machbaren angemessen Rechnung tragen. Die Post ist nicht Instrument 
der Regionalpolitik und kann nicht sämtliche Anliegen der Regionen 
erfüllen. Andernfalls würde jede Reorganisation verunmöglicht, und 
die Versorgung des Landes mit qualitativ guten Dienstleistungen zu 
angemessenen Preisen über kurz oder lang gefährdet.
Ökologische Auswirkungen: Der Transport zwischen den 
Zentren soll auf der Bahn erfolgen. Das Unternehmen wird zudem eine 
Ökobilanz erstellen, deren Ergebnisse bei den weiteren Arbeiten zu 
berücksichtigen sind.
Bern, 9. April 2003
UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Presse- und Informationsdienst
Auskünfte: Hans Werder, GS UVEK

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