Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK)
UVEK/ETEC: Bundesrat legt Rahmen für leistungsfähige Post fest
Bern (ots)
Die schweizerische Post soll im internationalen Vergleich weiterhin zu den Topunternehmen der Branche gehören. Sie muss zudem ein flächendeckendes Poststellennetz ohne staatliche Abgeltungen unterhalten. Der Bundesrat lehnt die Volksinitiative Postdienste für alle ab, will aber wichtige Anliegen in einem indirekten Gegenvorschlag erfüllen. In einer Verordnung zu der vom Parlament beschlossenen Revision des Postgesetzes konkretisiert er Vorgaben und Verfahrensvorschriften für den Umbau des Poststellenetzes und schafft die Grundlagen für eine kontrollierte Öffnung des Postmarktes. Der Erlass wird bis Mitte August in die Vernehmlassung gegeben und soll Anfang 2004 in Kraft treten. Im weitern hat der Bundesrat bekräftigt, dass die Post ihre Briefsortierzentren modernisieren muss, damit der defizitäre Geschäftsbereich wieder eigenwirtschaftlich wird.
In der Verordnung setzt der Bundesrat die Aufträge um, welche das Parlament bei der Diskussion der Gesamtschau Post und der Revision des Postgesetzes zum flächendeckenden Poststellennetz erteilt hat. Zielsetzung bleibt eine gute Grundversorgung zu angemessenen Preisen. Der Postmarkt wird schrittweise, kontrolliert und begrenzt geöffnet. Ab nächstem Jahr herrscht im Paketbereich Wettbewerb und im Jahr 2006 wird die Monopolgrenze für Briefe auf 100 Gramm gesenkt, sofern die Finanzierung der Grundversorgung gesichert ist. Dieser zweite Öffnungsschritt wird in einer späteren Revision der Postverordnung umgesetzt.
Private Postunternehmen müssen ab 2004 im Besitz einer Konzession sein. Sie ist die Grundlage für die staatliche Marktkontrolle. Wer eine Konzession will, muss die branchenüblichen Arbeitsbedingungen einhalten. Gleichzeitig werden die Voraussetzungen für die Erhebung von Gebühren bei den privaten Wettbewerbern geschaffen. Dies für den Fall, dass die Post den Universaldienst nicht mehr selber finanzieren könnte. Im weitern macht der Bundesrat in der Verordnung Vorgaben zum Poststellennetz: Sie sind genügend flexibel, damit die Post auf die Kundenwünsche eingehen kann:
Regionen: Die Post berücksichtigt die Eigenheiten der von ihr festgelegten Regionen und unterhält auch künftig pro Region mindestens eine Poststelle mit dem gesamten Angebot des Universaldienstes. Diese liegt in angemessener Distanz zu den Kunden.
Verfahren: Bei der Schliessung einer Poststelle werden die betroffenen Gemeinden und die vom Departement eingesetzte Kommission angehört.
Qualität: Der Zugang zum Universaldienst, die Qualität der Dienstleistungen und die Kundenzufriedenheit sollen regelmässig von unabhängiger Stelle überprüft werden.
Aufsicht: Die Post und die Wettbewerber müssen der Regulationsbehörde jährlich Bericht erstatten.
Modernisierung der Briefzentren nötig
Bei seiner Aussprache zur Reorganisation der Briefsortierzentren (Projekt REMA) ist der Bundesrat zum Schluss gekommen, dass die Post ihr altes Briefzentrenkonzept neuen technologischen Entwicklungen anpassen muss. Es ist damit zu rechnen, dass die Briefmengen wegen der stärkeren Benützung von elektronischen Kommunikationsmitteln(SMS, E-Mail, elektronischer Zahlungsverkehr in den kommenden Jahren bis zu 10% abnimmt. Das sind rund 300 Mio. Briefe pro Jahr. Die Post muss deshalb bei der Reorganisation eine Variante wählen, welche langfristig die beste betriebswirtschaftliche Ausgangslage verschafft. Nur so kann sie auf Dauer verhindern, dass die Kosten für den Betrieb und für die Kundschaft weiter ansteigen.
Politische Eckwerte der Reorganisation
Der Entscheid zur Reorganisation der Briefsortierzentren liegt in der abschliessenden Kompetenz des Verwaltungsrates der Post. Der Bundesrat will sich nicht in die operativen Belange des Unternehmens einmischen. Gleichwohl kann er gestützt auf die strategischen Ziele für die Post Eckwerte definieren, die bei der Umsetzung zu beachten sind:
Personal: Die Post wird einen Sozialplan aushandeln und darin die Massnahmen zugunsten des betroffenen Personals definieren (z.B. eine neue Beschäftigungsmöglichkeit innerhalb des Unternehmens, Aus- und Weiterbildungsmassnahmen, Dienstleistungen des postinternen Arbeitsmarktzentrums). Ferner sollte die Post einen Teil des Arbeitsplatzabbaus im Rahmen der natürlichen Fluktuationen umsetzen. Daneben sollen allfällige Härten mit einer gestaffelten Umsetzung des Projekts und mit der Einrichtung von Subzentren gemildert werden. Kündigungen sind zu vermeiden.
Regionale Anliegen: Die Post soll den regionalen Anliegen im Rahmen des betriebswirtschaftlich Vertretbaren und logistisch Machbaren angemessen Rechnung tragen. Die Post ist nicht Instrument der Regionalpolitik und kann nicht sämtliche Anliegen der Regionen erfüllen. Andernfalls würde jede Reorganisation verunmöglicht, und die Versorgung des Landes mit qualitativ guten Dienstleistungen zu angemessenen Preisen über kurz oder lang gefährdet.
Ökologische Auswirkungen: Der Transport zwischen den Zentren soll auf der Bahn erfolgen. Das Unternehmen wird zudem eine Ökobilanz erstellen, deren Ergebnisse bei den weiteren Arbeiten zu berücksichtigen sind.
Bern, 9. April 2003
UVEK Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Presse- und Informationsdienst
Auskünfte: Hans Werder, GS UVEK