Eidg. Finanz Departement (EFD)
EFD: Bilaterale II Schweiz - EU: Zweite Verhandlungsrunde zur Zinsbesteuerung
Bern/Brüssel (ots)
03. Sep 2002 (EFD) Die zweite Verhandlungsrunde zwischen Delegationen der Europäischen Union (EU) und der Schweiz zur Zinsbesteuerung hat am 3. September 2002 in Brüssel stattgefunden. Im Vordergrund stand die Diskussion über die Gleichwertigkeit zwischen dem automatischen Informationsaustausch und anderen Massnahmen zur Sicherstellung einer angemessenen Besteuerung von Zinszahlungen an natürliche Personen. Die Schweiz bekräftigte ihre Bereitschaft, der EU unter gewissen Voraussetzungen bei der Lösung dieses Problems mittels eines eigens zu diesem Zwecke einzuführenden Steuerrückbehalts (sog. Zahlstellensteuer) zu helfen und die Schweiz für Umgehungs-Transaktionen unattraktiv zu machen. Diskutiert wurden auch weitere Punkte, die aus Sicht der EU unter dem Aspekt der Äquivalenz in Betracht fallen könnten, wobei dazu noch Meinungsunterschiede bestehen. Die Verhandlungen werden zu einem noch festzulegenden Zeitpunkt weitergeführt.
Die zweite Verhandlungsrunde zwischen Delegationen der EU (Vorsitz: Robert Verrue) und der Schweiz (Vorsitz: Prof. Robert Waldburger, Delegierter für internationale Steuerverträge; Eidg. Steuerverwaltung) hat am 3. September 2002 in Brüssel am Sitz der EU- Kommission stattgefunden. Die Schweiz hat ihre von Beginn weg konstruktive Haltung bekräftigt, und sich bereit erklärt, das Ihre zu tun, dass eine allfällige EU-Regelung nicht über die Schweiz umgangen werden kann. Zu diesem Zweck bietet die Schweiz der EU die Einführung eines Steuerrückbehalts auf Zinszahlungen an natürliche Personen mit Wohnsitz in der EU an (vgl. Pressemitteilung und Rohstoff vom 18. Juni 2002; www.efd.admin.ch). Dies unter den stets genannten Voraussetzungen, dass die EU das geplante System einführt, und dass Umgehungen über andere Finanzplätze durch den Einbezug der assoziierten Territorien, der von der EU genannten Drittstaaten sowie weiterer wichtiger Finanzzentren verhindert werden. Waldburger gab der Schweizer Haltung Ausdruck, wonach im Rahmen eines koordinierten Vorgehens und eines ausgewogenen Gesamtresultats alle zehn Verhandlungsdossiers der "Bilateralen II ", also auch die Zinsbesteuerung, rasch vorangetrieben werden können.
Gleichwertigkeit des Schweizer Lösungsansatzes
Im Zentrum des Treffens stand die Diskussion über die Gleichwertigkeit des Schweizer Lösungsansatzes mit der Lösung, welche die EU für das eigene Gebiet vorsieht. Die Gespräche haben Klärungen einzelner Punkte, jedoch noch keine abschliessende Einigung gebracht. Die Schweizer Delegation vertrat die Auffassung, dass ihr auf dem Quellensteuer-Konzept basierender Lösungsansatz eines Steuerrückbehalts zugunsten der EU bzw. ihrer Mitgliedstaaten die angestrebte Sicherung von Steuersubstrat mindestens ebenso effizient verwirklichen kann. Details des Konzepts müssten bis zur allfälligen Staatsvertrags-Reife noch weiter verfeinert werden. Diskutiert wurden auch weitere Punkte, die unter dem Aspekt der Äquivalenz in Betracht fallen könnten. So die genauer zu analysierende Möglichkeit, wonach ausländische Bankkunden selber zwischen dem Steuerrückbehalt und einer Meldung an die Steuerbehörden ihres Landes wählen könnten. Die Schweiz erläuterte ferner die im unterzeichneten, jedoch noch nicht ratifizierten Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland vereinbarte Lösung, wonach ein gezielter Informationsaustausch auf Verlangen (nicht zu verwechseln mit dem automatischen Informationsaustausch) in Fällen von Steuerbetrug möglich ist. Die Schweiz ist bereit zu prüfen, ob vergleichbare Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und weiteren EU-Mitgliedstaaten die Zinsbesteuerung verbessern könnten. Unabhängig von den Verhandlungen mit der EU-Kommission sind entsprechende Verhandlungen mit einer Reihe von EU-Mitgliedstaaten bereits im Gang. Auch wenn noch Meinungsunterschiede bezüglich der Gleichwertigkeit bestehen, kann festgehalten werden, dass die Offerte der Schweiz signifikant zum Ziel der Verhinderung von Umgehungsgeschäften einer möglichen EU-Lösung beitragen würde.
Diskutiert wurde sodann der Stand der Verhandlungen der EU mit weiteren Drittstaaten. Von besonderer Bedeutung ist dabei die Frage der Kooperationsbereitschaft der USA. Die Schweiz wird die diesbezüglichen Entwicklungen aufmerksam weiterverfolgen. Die schweizerische Delegation hat im weiteren erneut ihre Besorgnis darüber zum Ausdruck gebracht, dass die EU mit anderen wichtigen Finanzzentren, insbesondere in Asien, keine vergleichbaren Verhandlungen führt.
Die Verhandlungen werden in Bern weitergeführt werden; ein Datum wurde noch nicht vereinbart.
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