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Eidg. Finanz Departement (EFD)

EFD: Bilaterale II Schweiz - EU: Zweite Verhandlungsrunde zur Zinsbesteuerung

Bern/Brüssel (ots)

03. Sep 2002 (EFD) Die zweite
Verhandlungsrunde 
zwischen Delegationen der Europäischen Union (EU) und der Schweiz 
zur Zinsbesteuerung hat am 3. September 2002 in Brüssel 
stattgefunden. Im Vordergrund stand die Diskussion über die 
Gleichwertigkeit zwischen dem automatischen Informationsaustausch 
und anderen Massnahmen zur Sicherstellung einer angemessenen 
Besteuerung von Zinszahlungen an natürliche Personen. Die Schweiz 
bekräftigte ihre Bereitschaft, der EU unter gewissen Voraussetzungen 
bei der Lösung dieses Problems mittels eines eigens zu diesem Zwecke 
einzuführenden Steuerrückbehalts (sog. Zahlstellensteuer) zu helfen 
und die Schweiz für Umgehungs-Transaktionen unattraktiv zu machen. 
Diskutiert wurden auch weitere Punkte, die aus Sicht der EU unter 
dem Aspekt der Äquivalenz in Betracht fallen könnten, wobei dazu 
noch Meinungsunterschiede bestehen. Die Verhandlungen werden zu 
einem noch festzulegenden Zeitpunkt weitergeführt.
Die zweite Verhandlungsrunde zwischen Delegationen der EU 
(Vorsitz: 
Robert Verrue) und der Schweiz (Vorsitz: Prof. Robert Waldburger, 
Delegierter für internationale Steuerverträge; Eidg. 
Steuerverwaltung) hat am 3. September 2002 in Brüssel am Sitz der 
EU- Kommission stattgefunden. Die Schweiz hat ihre von Beginn weg 
konstruktive Haltung bekräftigt, und sich bereit erklärt, das Ihre 
zu tun, dass eine allfällige EU-Regelung nicht über die Schweiz 
umgangen werden kann. Zu diesem Zweck bietet die Schweiz der EU die 
Einführung eines Steuerrückbehalts auf Zinszahlungen an natürliche 
Personen mit Wohnsitz in der EU an (vgl. Pressemitteilung und 
Rohstoff vom 18. Juni 2002; www.efd.admin.ch). Dies unter den stets 
genannten Voraussetzungen, dass die EU das geplante System einführt, 
und dass Umgehungen über andere Finanzplätze durch den Einbezug der 
assoziierten Territorien, der von der EU genannten Drittstaaten 
sowie weiterer wichtiger Finanzzentren verhindert werden. Waldburger 
gab der Schweizer Haltung Ausdruck, wonach im Rahmen eines 
koordinierten Vorgehens und eines ausgewogenen Gesamtresultats alle 
zehn Verhandlungsdossiers der "Bilateralen II ", also auch die 
Zinsbesteuerung, rasch vorangetrieben werden können.
Gleichwertigkeit des Schweizer Lösungsansatzes
Im Zentrum des Treffens stand die Diskussion über die 
Gleichwertigkeit des Schweizer Lösungsansatzes mit der Lösung, 
welche die EU für das eigene Gebiet vorsieht. Die Gespräche haben 
Klärungen einzelner Punkte, jedoch noch keine abschliessende 
Einigung gebracht. Die Schweizer Delegation vertrat die Auffassung, 
dass ihr auf dem Quellensteuer-Konzept basierender Lösungsansatz 
eines Steuerrückbehalts zugunsten der EU bzw. ihrer Mitgliedstaaten 
die angestrebte Sicherung von Steuersubstrat mindestens ebenso 
effizient verwirklichen kann. Details des Konzepts müssten bis zur 
allfälligen Staatsvertrags-Reife noch weiter verfeinert werden. 
Diskutiert wurden auch weitere Punkte, die unter dem Aspekt der 
Äquivalenz in Betracht fallen könnten. So die genauer zu 
analysierende Möglichkeit, wonach ausländische Bankkunden selber 
zwischen dem Steuerrückbehalt und einer Meldung an die 
Steuerbehörden ihres Landes wählen könnten. Die Schweiz erläuterte 
ferner die im unterzeichneten, jedoch noch nicht ratifizierten 
Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland vereinbarte Lösung, 
wonach ein gezielter Informationsaustausch auf Verlangen (nicht zu 
verwechseln mit dem automatischen Informationsaustausch) in Fällen 
von Steuerbetrug möglich ist. Die Schweiz ist bereit zu prüfen, ob 
vergleichbare Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und 
weiteren EU-Mitgliedstaaten die Zinsbesteuerung verbessern könnten. 
Unabhängig von den Verhandlungen mit der EU-Kommission sind 
entsprechende Verhandlungen mit einer Reihe von EU-Mitgliedstaaten 
bereits im Gang. Auch wenn noch Meinungsunterschiede bezüglich der 
Gleichwertigkeit bestehen, kann festgehalten werden, dass die 
Offerte der Schweiz signifikant zum Ziel der Verhinderung von 
Umgehungsgeschäften einer möglichen EU-Lösung beitragen würde.
Diskutiert wurde sodann der Stand der Verhandlungen der EU mit 
weiteren Drittstaaten. Von besonderer Bedeutung ist dabei die Frage 
der Kooperationsbereitschaft der USA. Die Schweiz wird die 
diesbezüglichen Entwicklungen aufmerksam weiterverfolgen. Die 
schweizerische Delegation hat im weiteren erneut ihre Besorgnis 
darüber zum Ausdruck gebracht, dass die EU mit anderen wichtigen 
Finanzzentren, insbesondere in Asien, keine vergleichbaren 
Verhandlungen führt.
Die Verhandlungen werden in Bern weitergeführt werden; ein Datum 
wurde noch nicht vereinbart.
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
Bundesgasse 3
CH-3003 Bern
http://www.efd.admin.ch

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