Eidg. Finanz Departement (EFD)
EFD: Milderung der wirtschaftlichen Doppelbelastung nur mit Teilbesteuerung von Veräusserungsgewinnen
Bern (ots)
20. Nov 2002 (EFD) Der Bundesrat will eine Milderung der wirtschaftlichen Doppelbelastung mit einer Teilbesteuerung von Veräusserungsgewinnen verbinden. Eine einseitige Entlastung der Dividenden im Rahmen der Unternehmenssteuerreform II wäre seiner Ansicht nach nicht nur steuersystematisch, sondern auch haushaltspolitisch bedenklich, wie er in seiner Stellungnahme zu einer Motion der nationalrätlichen Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) schreibt. Er beantragt, Umwandlung der Motion in ein Postulat.
Die WAK des Nationalrates hatte in ihrer Motion vom 29. Oktober 2002 verlangt, die angekündigten Vorschläge zur Unternehmenssteuerreform II möglichst rasch vorzulegen und den Eidgenössischen Räten bis Mitte 2003 eine Botschaft zur Unternehmenssteuerreform II zu unterbreiten. Insbesondere sei von der Einführung einer Beteiligungsgewinnsteuer abzusehen.
Der Bundesrat macht in seiner heute verabschiedeten Stellungnahme deutlich, dass er die derzeit bestehende wirtschaftliche Doppelbelastung durch die Einführung einer Teilbesteuerung der Einkünfte der Risikokapitalgeber mildern wolle. Diese Wirkung könne erzielt werden, indem steuerlich grundsätzlich nicht mehr zwischen Kapitalerträgen und Kapitalgewinnen unterschieden werde. Dadurch werde die Entscheidungsneutralität des Steuersystems spürbar gestärkt; fiskalische Überlegungen für das Reinvestitions- und Ausschüttungsverhalten verlören an Bedeutung. Die Finanzierung werde somit vermehrt aufgrund betriebswirtschaftlicher und nicht steuerlicher Überlegungen vorgenommen.
Laut Bundesrat kommt eine Milderung der wirtschaftlichen Doppelbelastung allerdings nur mit einer Teilbesteuerung von Veräusserungsgewinnen in Frage. Eine einseitige Entlastung der Dividenden wäre nicht nur steuersystematisch, sondern auch haushaltspolitisch bedenklich, da die Reformvorlage keine erheblichen Mindereinnahmen generieren dürfe. Mittels flankierender Massnahmen sollen zudem auch Personenunternehmen steuerlich besser gestellt werden. Zum einen sei die Umwandlung in Kapitalgesellschaften und Genossenschaften nicht mehr mit einer fünfjährigen Sperrfrist bezüglich Veräusserung der daraus entstandenen Beteiligungsrechte zu belegen. Zum anderen könnten auch die steuerlichen Folgen bei definitiver Aufgabe der selbständigen Erwerbstätigkeit gemildert werden. Mit diesen Massnahmen würden somit heute bestehende Ärgernisse des Steuersystems eliminiert.
Der Bundesrat will eine Vorlage in die Vernehmlassung schicken, die ein hohes Mass an Konsensfähigkeit erreicht und namentlich von den Kantonen mitgetragen wird. Wegen dieser anspruchsvollen und zeitraubenden Aufgabe könne die Botschaft erst im Laufe des zweiten Semesters 2003 vorgelegt werden. Beantragt wird daher, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
Auskunft: Angelo Digeronimo, Eidg. Steuerverwaltung, Tel. 031 322 71 58
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