VTS hat Einsprachefrist verpasst
Luzern (ots)
Der Regierungsrat des Kantons Luzern ist auf die Einsprache des Vereins für tragbare Steuern (VTS) gegen die kantonale Abstimmung über die Volksinitiative "Weniger Steuern für Sie!..." vom 24. November 2002 nicht eingetreten. Die Einsprache wurde nicht fristgerecht eingereicht.
Der Regierungsrat hat den beanstandeten Bericht an die Stimmberechtigten am 24. September 2002 verabschiedet. Am Donnerstag, 26. September 2002, hat die Staatskanzlei den beschlossenen Text den im Grossen Rat vertretenen Parteien sowie dem Initiativkomitee beziehungsweise dem Einsprecher per E-Mail zugestellt.
Am 2. Oktober 2002 äusserte sich der Einsprecher, unter anderem vertreten durch den Präsidenten, zum Bericht des Regierungsrates an die Stimmberechtigten gegenüber der Neuen Luzerner Zeitung. Aus den in der Zeitung wiedergegebenen Äusserungen geht hervor, dass ihm der Bericht bekannt war. Die Zeitung selbst war zu diesem Zeitpunkt noch nicht mit dem Bericht bedient worden. Der Einsprecher hat diesen Sachverhalt in seiner Vernehmlassung zur entsprechenden Stellungnahme der Staatskanzlei nicht bestritten.
Dem Einsprecher waren daher der Inhalt der Abstimmungsbotschaft und die sich daraus ergebende Möglichkeit zur Einlegung eines Rechtsmittels spätestens am 2. Oktober 2002 bekannt. Die Frist für Einsprachen beträgt gemäss Stimmrechtsgesetz 3 Tage. Die Eingabe des Einsprechers datiert vom 14. Oktober 2002 (Postaufgabe). Die Einsprachefrist wurde somit klar verpasst.
Auch wenn die Einsprache rechtzeitig eingereicht worden wäre, hätte sie abgewiesen werden müssen. Dafür macht der Regierungsrat im wesentlichen folgende Gründe geltend:
- Der Bericht des Regierungsrates an die Stimmberechtigten für die kommende kantonale Abstimmung vom 24. November verletzt die verfassungsrechtlich geschützten Rechte der Stimmberechtigten nicht.
- Die Auslegung der Initiative durch den Regierungsrat und den Grossen Rat entspricht dem Sinn und Zweck der Initiative, wie er
aus dem Initiativtext und dem von den Initianten verfassten Erläuterungen hervorgeht. Die Einholung eines Sachverständigen-Gutachtens ist deshalb nicht erforderlich.
* Die Stimmberechtigten werden in den Abstimmungserläuterungen unmissverständlich und mehrmals darauf aufmerksam gemacht, dass
die Initianten ihre Initiative anders auslegen und einen niedrigeren Steuerausfall für den Kanton Luzern berechnet haben.
* Die Stimmberechtigten können ihren freien Willen zuverlässig und unverfälscht zum Ausdruck bringen und aufgrund der Abstimmungserläuterungen entscheiden, ob sie die Volksinitiative annehmen wollen oder nicht.
Kontakt:
Beat Hensler
Departementssekretär JGKD
Tel. +41/41/228'57'82 (ab 14.30 Uhr)