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Eidg. Finanz Departement (EFD)

EFD: Grosser Korrekturbedarf für den Finanzplan - Bundesrat leitet Entlastungsprogramm 04 ein

Bern (ots)

20. Nov 2002 (EFD) Der Finanzplan des Bundes muss bis
2007 um jährlich bis zu 1,6 Milliarden Franken entlastet werden. 
Damit soll eine Neuverschuldung vermieden und Handlungsspielraum für 
Prioritäten geschaffen werden. Das hat die vom Bundesrat im Rahmen 
seiner Klausursitzung vorgenommene finanzpolitische 
Standortbestimmung ergeben. Gestützt auf ihren heutigen 
Vorgehensentscheid will die Regierung zu Beginn des kommenden Jahres 
die Grundzüge eines konkreten Entlastungsprogramms festlegen. Die 
Bundeskanzlei und die Departemente werden anschliessend konkrete 
Entlastungsvorschläge ausarbeiten. Die nötigen Gesetzesänderungen 
sollen den eidg. Räten im März 2004 gemeinsam mit der 
Legislaturplanung und dem Legislaturfinanzplan unterbreitet werden.
Gemäss den Anforderungen der Schuldenbremse muss der Bundeshaushalt 
über einen Konjunkturzyklus hinweg ausgeglichen abschliessen. Weil 
sich bereits heute massive Plafondsüberschreitungen im 
Legislaturfinanzplan anzeigen, will der Bundesrat rechtzeitig die 
nötigen Massnahmen einleiten, damit einerseits eine unzulässige 
Neuverschuldung vermieden und anderseits dringend nötige Spielräume 
für Prioritäten geschaffen werden können. Im ungünstigsten Fall 
(keine Entlastungen beim gleichzeitigen Eintreten aller heute 
abschätzbaren Mehrausgaben) ist bis 2006 mit Überschreitungen von 
bis zu über 3 Milliarden Franken zu rechnen. Bis zu einem Umfang von 
1,6 Milliarden soll die Entlastung des Bundeshaushaltes über eine 
Reduktion der Ausgaben erfolgen. Der Bundesrat hat zu diesem Zweck 
die Departemente und die Bundeskanzlei beauftragt, unter der 
Federführung des EFD gemeinsam ein Entlastungsprogramm 
auszuarbeiten, von dem sämtliche Bereiche inklusive die in der 
Finanzplanung festgehaltenen Wachstums-Schwerpunkte betroffen sind. 
Lastenabwälzungen auf die Kantone und Gemeinden sollen indes nach 
Möglichkeit vermieden werden. Sollte der Entlastungsbedarf aufgrund 
parlamentarischer Entscheide - so zu den MWSt-Anteilen des Bundes 
für AHV und IV, zum Sozialziel bei den Prämienverbilligungen im 
Bereich der Krankenversicherung oder zum Steuerpaket - auf über 1,6 
Milliarden ansteigen, wird der Bundesrat eine Erhöhung der 
Mehrwertsteuer beantragen. Eine solche wäre auch nötig, wenn 
einzelne Bundessteuern strukturell einbrechen würden.
Eine erste Aussprache über die inhaltlichen Grundzüge des 
Entlastungsprogramms will der Bundesrat zu Beginn des kommenden 
Jahres führen. Erst dann wird absehbar sein, in welchen Bereichen 
echte Sparleistungen oder ein vermindertes Wachstum vorgeschlagen 
werden. Gestützt darauf werden die Bundeskanzlei und die 
Departemente konkrete Vorschläge auszuarbeiten haben. Eng begleitet 
wird der Prozess von der Interdepartementalen Arbeitsgruppe 
Schuldenbremse, die unter dem Vorsitz des Direktors der Eidg. 
Finanzverwaltung steht. Der Zeitplan sieht vor, das 
Entlastungsprogramm im März 2004 gemeinsam mit dem 
Legislaturprogramm 2003-2007 und dem Legislaturfinanzplan zuhanden 
der eidg. Räte zu verabschieden.
Vorschläge von Dritten miteinbezogen
Mit seiner finanzpolitischen Standortbestimmung hat der Bundesrat 
gleichzeitig auf eine Interpellation von Ständerat Peter Briner 
(FDP/SH) geantwortet. Briner hatte die Landesregierung um eine 
Stellungnahme zum Ausgabenkonzept der economiesuisse gebeten. Das 
Konzept wird vom Bundesrat - wie von der economiesuisse deklariert - 
als Diskussionsbeitrag betrachtet. Im Rahmen der Entlastungspaket 
werden die Vorschläge von economiesuisse - zusammen mit Studien, 
Einschätzungen und Vorschlägen von anderer Seite - eingehend 
geprüft.
Auskunft: Karl Schwaar, Eidg. Finanzverwaltung, Tel. 031 323 86 09
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
Bundesgasse 3
CH-3003 Bern
http://www.efd.admin.ch

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