Eidg. Finanz Departement (EFD)
EFD: Grosser Korrekturbedarf für den Finanzplan - Bundesrat leitet Entlastungsprogramm 04 ein
Bern (ots)
20. Nov 2002 (EFD) Der Finanzplan des Bundes muss bis 2007 um jährlich bis zu 1,6 Milliarden Franken entlastet werden. Damit soll eine Neuverschuldung vermieden und Handlungsspielraum für Prioritäten geschaffen werden. Das hat die vom Bundesrat im Rahmen seiner Klausursitzung vorgenommene finanzpolitische Standortbestimmung ergeben. Gestützt auf ihren heutigen Vorgehensentscheid will die Regierung zu Beginn des kommenden Jahres die Grundzüge eines konkreten Entlastungsprogramms festlegen. Die Bundeskanzlei und die Departemente werden anschliessend konkrete Entlastungsvorschläge ausarbeiten. Die nötigen Gesetzesänderungen sollen den eidg. Räten im März 2004 gemeinsam mit der Legislaturplanung und dem Legislaturfinanzplan unterbreitet werden.
Gemäss den Anforderungen der Schuldenbremse muss der Bundeshaushalt über einen Konjunkturzyklus hinweg ausgeglichen abschliessen. Weil sich bereits heute massive Plafondsüberschreitungen im Legislaturfinanzplan anzeigen, will der Bundesrat rechtzeitig die nötigen Massnahmen einleiten, damit einerseits eine unzulässige Neuverschuldung vermieden und anderseits dringend nötige Spielräume für Prioritäten geschaffen werden können. Im ungünstigsten Fall (keine Entlastungen beim gleichzeitigen Eintreten aller heute abschätzbaren Mehrausgaben) ist bis 2006 mit Überschreitungen von bis zu über 3 Milliarden Franken zu rechnen. Bis zu einem Umfang von 1,6 Milliarden soll die Entlastung des Bundeshaushaltes über eine Reduktion der Ausgaben erfolgen. Der Bundesrat hat zu diesem Zweck die Departemente und die Bundeskanzlei beauftragt, unter der Federführung des EFD gemeinsam ein Entlastungsprogramm auszuarbeiten, von dem sämtliche Bereiche inklusive die in der Finanzplanung festgehaltenen Wachstums-Schwerpunkte betroffen sind. Lastenabwälzungen auf die Kantone und Gemeinden sollen indes nach Möglichkeit vermieden werden. Sollte der Entlastungsbedarf aufgrund parlamentarischer Entscheide - so zu den MWSt-Anteilen des Bundes für AHV und IV, zum Sozialziel bei den Prämienverbilligungen im Bereich der Krankenversicherung oder zum Steuerpaket - auf über 1,6 Milliarden ansteigen, wird der Bundesrat eine Erhöhung der Mehrwertsteuer beantragen. Eine solche wäre auch nötig, wenn einzelne Bundessteuern strukturell einbrechen würden.
Eine erste Aussprache über die inhaltlichen Grundzüge des Entlastungsprogramms will der Bundesrat zu Beginn des kommenden Jahres führen. Erst dann wird absehbar sein, in welchen Bereichen echte Sparleistungen oder ein vermindertes Wachstum vorgeschlagen werden. Gestützt darauf werden die Bundeskanzlei und die Departemente konkrete Vorschläge auszuarbeiten haben. Eng begleitet wird der Prozess von der Interdepartementalen Arbeitsgruppe Schuldenbremse, die unter dem Vorsitz des Direktors der Eidg. Finanzverwaltung steht. Der Zeitplan sieht vor, das Entlastungsprogramm im März 2004 gemeinsam mit dem Legislaturprogramm 2003-2007 und dem Legislaturfinanzplan zuhanden der eidg. Räte zu verabschieden.
Vorschläge von Dritten miteinbezogen
Mit seiner finanzpolitischen Standortbestimmung hat der Bundesrat gleichzeitig auf eine Interpellation von Ständerat Peter Briner (FDP/SH) geantwortet. Briner hatte die Landesregierung um eine Stellungnahme zum Ausgabenkonzept der economiesuisse gebeten. Das Konzept wird vom Bundesrat - wie von der economiesuisse deklariert - als Diskussionsbeitrag betrachtet. Im Rahmen der Entlastungspaket werden die Vorschläge von economiesuisse - zusammen mit Studien, Einschätzungen und Vorschlägen von anderer Seite - eingehend geprüft.
Auskunft: Karl Schwaar, Eidg. Finanzverwaltung, Tel. 031 323 86 09
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