Eidg. Finanz Departement (EFD)
EFD: Neue Finanzordnung geht ans Parlament
Bern (ots)
09. Dez 2002 (EFD) Der Bundesrat hat heute die Botschaft zum Entwurf einer neuen Finanzordnung (NFO) verabschiedet. Die NFO soll die Haupteinnahmequellen des Bundes sichern, die Bundesverfassung nachführen und das Steuersystem vereinfachen. Die Vorlage beinhaltet insbesondre die Aufhebung der Befristung der direkten Bundessteuer und der Mehrwertsteuer sowie die Streichung des Sondersatzes im Tourismusbereich. Der Bundesrat vertritt die Meinung, dass es sich beim Sondersatz für Beherbergungsleistungen um eine strukturpolitisch motivierte Finanzhilfe handelt, die als solche nicht in das Steuersystem gehört. Die NFO-Vorlage kommt voraussichtlich im Jahre 2004 vor das Volk.
Die Kompetenz des Bundes zur Erhebung der direkten Bundessteuer (dBSt) und der Mehrwertsteuer (MWST) ist bis Ende 2006 befristet. Um die Bundesfinanzen auf eine neue Verfassungsgrundlage zu stellen, hat der Bundesrat gestützt auf die Vernehmlassungsergebnisse eine Botschaft für eine Neue Finanzordnung (NFO) ausgearbeitet und diese heute verabschiedet.
Wie der Bundesrat in dieser Botschaft unter anderem ausführt, sollen die Höchstsätze weiterhin in der Verfassung verankert und der Höchstsatz auf dem Reinertrag für juristische Personen an den geltenden Satz von 8,5 Prozent angepasst werden. Die Befristung der Bundeskompetenz zur Erhebung der dBSt und der MWST soll aufgehoben werden, da diese beiden Steuern gegenwärtig rund 60 Prozent aller Bundeseinnahmen ausmachen und für die staatliche Aufgabenerfüllung unverzichtbar sind.
Um das Steuersystem zu vereinfachen und transparenter zu gestalten, schlägt die Landesregierung ausserdem vor, bei der MWST nur noch einen Normalsatz und einen reduzierten Satz anzuwenden. Ende 2006 soll der Sondersatz für Beherbergungsleistungen ganz abgeschafft werden. Der Bundesrat erachtet den Sondersatz als eine strukturpolitisch motivierte Finanzhilfe, die als solche nicht ins Steuersystem gehört. Das vom Bundesrat kürzlich verabschiedete Massnahmenpaket zur Tourismusförderung, das den betroffenen Regionen erlauben soll, Strukturanpassungen vorzunehmen und die Qualität des Angebots zu verbessern, gibt den Tourismusregionen ausreichend Zeit, sich den Herausforderungen zu stellen. Gestützt darauf und angesichts der internationalen Konjunkturschwäche tritt der Bundesrat für die Verlängerung des Sondersatzes bis Ende 2006 - statt wie ursprünglich vorgesehen bis Ende 2003 - ein. Eine weitere Fristerstreckung soll jedoch nicht mehr möglich sein.
Die neue Finanzordnung stellt eine schlanke Vorlage dar. Das liegt im Wesentlichen am Nein von Volk und Ständen zum Verfassungsartikel zu einer Energielenkungsabgabe vom September 2000. Nach jenem Abstimmungsergebnis hält es der Bundesrat nicht für opportun, zum gegenwärtigen Zeitpunkt erneut eine Finanzordnung mit fiskalischen Anreizen zur Ressourcenschonung vorzulegen.
Da es sich bei der neuen Finanzordnung um Verfassungsänderungen handelt, kommt die Vorlage voraussichtlich 2004 vor das Volk.
Auskunft: Peter Saurer, Eidgenössische Finanzverwaltung, Tel. 031 322 60 09. Andreas Pfammatter, Eidgenössische Finanzverwaltung, Tel. 031 322 60 54
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