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Eidg. Finanz Departement (EFD)

EFD: Entwicklung der Abgaben- und Steuerbelastung in der Schweiz von 1970 bis 2000

Bern (ots)

22. Jan 2003 (EFD) Die Untersuchung eines
Durchschnittshaushaltes hat gezeigt, dass die Belastung mit 
obligatorischen Abgaben - gemeint sind in diesem Fall Steuern und 
Kausalabgaben wie Abwasserreinigung, Abfallentsorgung etc. - 
rückläufig ist. Dies ist das Ergebnis eines Berichtes über die 
Entwicklung der Abgaben- und Steuerbelastung in der Schweiz von 1970 
bis 2000, den der Bundesrat heute verabschiedet hat. Dieser Bericht 
beruht auf bestehenden nationalen und internationalen Statistiken in 
diesem Bereich. Der Bericht bestätigt zudem, dass die 
Unternehmensbesteuerung in der Schweiz weiterhin günstig ist, was 
für die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft grosse Bedeutung hat. 
Hingegen ist die Fiskalquote im vergangenen Jahrzehnt stark 
angestiegen; sie bleibt aber weiterhin unter dem Durchschnitt der 
wichtigsten OECD-Länder.
Es mag widersprüchlich erscheinen, dass sich die Fiskalquote 
namentlich in den 90er Jahren stark nach oben entwickelt hat, 
während die direkten Steuern, die auf einem Durchschnittshaushalt 
lasten, zurückgingen oder sich stabilisiert haben. Dieser 
Widerspruch ist darauf zurückzuführen, dass die in diesem Bericht 
verwendeten Statistiken ursprünglich sektorielle Bedürfnisse decken 
sollten und deren Aussagegehalt deshalb bereichsspezifisch begrenzt 
bleibt. So umfasst die Fiskalquote sowohl die direkten Steuern als 
auch gewisse, in den 90er Jahren stark gestiegene Abgaben wie die 
indirekten Steuern und die Krankenkassenprämien. Demgegenüber haben 
Statistiken über einzelwirtschaftliche Belastungen des 
Bruttoeinkommens mit Abgaben und Steuern einen engeren Blickwinkel; 
vielfach werden nur die direkten Steuern berücksichtigt. Die 
Ergebnisse können deshalb nicht ohne weiteres addiert werden. 
Insgesamt vermitteln sie ein - relativ vorteilhaftes - Gesamtbild 
der Belastung mit Abgaben und Steuern in unserem Land.
Der vom Bundesrat verabschiedete Bericht gibt einem Postulat von 
Nationalrätin Dorle Vallender (FDP/AR) von 1998 Folge. Vallender 
hatte einen Bericht verlangt über die Steuern und Kausalabgaben, mit 
denen die Bürgerinnen und Bürger wie auch die Unternehmen belastet 
werden, und zwar auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene.
Der Bericht beruht auf bestehenden Angaben der Finanzstatistik der 
Eidgenössischen Finanzverwaltung und der Steuerstatistik der 
Eidgenössischen Steuerverwaltung. Im Weiteren stützt er sich auf die 
Statistik über die soziale Sicherheit des BSV, auf die Ergebnisse 
der Einkommens- und Verbrauchserhebung des BFS sowie auf die 
Statistiken der OECD über die öffentlichen Einnahmen der 
Mitgliedländer und über die Lohnbesteuerung. Der Bericht 
berücksichtigt auch die Angaben des Service cantonal de recherche et 
d'information statistique vaudois über die fiskalische Belastung im 
Kanton Waadt.
Die wichtigsten Erkenntnisse des Berichts sind:
  • Auch wenn die Fiskalquote zwischen 1970 und 2001 - vor allem wegen der stetigen Erhöhung der Sozialversicherungsbeiträge - um rund 50 Prozent anstieg, so steht unser Land im internationalen Vergleich mit einer Fiskalquote von 34,7 Prozent des BIP im Jahr 2001 weiterhin gut da .
  • Die OECD-Lohnsteuerstatistik vergleicht international die Situation eines repräsentativen unverheirateten Arbeitnehmerhaushaltes sowie diejenige eines verheirateten Arbeitnehmerhaushaltes mit zwei Kindern in Bezug auf Steuern und Sozialabgaben. Daraus geht hervor, dass bei Verheirateten mit zwei Kindern die fiskalische Belastung zwischen 1979 und 2001 um 20 Prozent gesunken ist. Beim unverheirateten Arbeitnehmer ist sie hingegen im gleichen Zeitraum um 1,4 Prozent angestiegen. Dennoch gehört diese Arbeitnehmerkategorie im internationalen Vergleich zu den steuerlich am wenigsten belasteten.
  • Dank der Steuerstatistik der Eidgenössischen Steuerverwaltung lässt sich verfolgen, wie sich die Besteuerung der Einkommen von 1977 bis 2001 unter Berücksichtigung der Teuerung entwickelt hat. Man ging von einer verheirateten Person aus, die 1977 25'000, 50'000, 100'000 oder 200'000 Franken verdiente. Die Besteuerung umfasst die Kantons-, Gemeinde- und Kirchensteuern und die direkte Bundessteuer. Laut dieser Statistik sank die steuerliche Belastung für die vier Mustereinkommen im Beobachtungszeitraum. Für die beiden unteren Einkommenskategorien liegt der Rückgang bei 15 beziehungsweise 23 Prozent.
  • Gemäss der Finanzstatistik der Eidgenössischen Finanzverwaltung machten die Steuereinnahmen 1970 80,1 Prozent der Gesamteinnahmen der öffentlichen Hand aus, gegenüber 72,4 Prozent im Jahr 2000. Der Anteil der Entgelte (inklusive Kausalabgaben) hingegen stieg im selben Zeitraum von 12,4 auf 16,2 Prozent. Rechnet man Steuern und Entgelte zusammen, so ergibt dies im Jahr 2000 einen Anteil von 88,6 Prozent an den Gesamteinnahmen, gegenüber 92,5 Prozent im Jahr 1970. Das heisst, die Einnahmen aus Steuern und Entgelten wiesen im gleichen Zeitraum ein schwächeres Wachstum als die übrigen Einnahmen der öffentlichen Hand auf. Gemessen am BIP zeigt die Entwicklung der Steuern und Entgelte, dass der vermehrte Einsatz von Kausalabgaben nicht von einer entsprechenden Senkung der Steuern begleitet war.
Staatsquote Gesamtausgaben der öffentlichen Haushalte (Bund, 
Kantone, Gemeinden und obligatorische Sozialversicherungen), in % 
des BIP. Fiskalquote
Gesamtheit der fiskalischen Abgaben, die den öffentlichen Haushalten 
zu entrichten sind (Steuern und Beiträge an die obligatorischen 
Sozialversicherungen), in % des BIP.
Steuerquote Steuereinnahmen (ohne Sozialversicherungsbeiträge) in % 
des BIP. Die Steuerquote ist somit stets niedriger als die 
Fiskalquote.
  • Anhand eines Fallbeispiels für einen repräsentativen Arbeitnehmerhaushalt (verheirateter, kinderloser Haushalt mit nur einem Einkommen von 50'000 Franken im Jahr 1977) wird gezeigt, dass derjenige Teil des Bruttoeinkommens, der von Abgaben beansprucht wird, die nicht umgangen werden können (direkte Steuern sowie Abfall- und Abwasserentsorgungsgebühren), zwischen 1977 und 2000 zurückging. Dies gilt sogar, wenn auch in beschränkterem Ausmass, bei Einbezug der Mehrwertsteuer und der Steuern, die sich aus der Haltung eines Fahrzeuges ergeben. Bezieht man die obligatorischen Sozialversicherungen (AHV, IV, EO und ALV) mit in die Berechnung ein, so ist im Jahr 2000 der verfügbare Anteil des realen Einkommens noch immer fast gleich hoch wie 1977. Werden allerdings weitere obligatorische Abgaben wie die Prämien für die Krankenversicherung und die berufliche Vorsorge mit einbezogen, so liegt dieser Anteil im Jahr 2000 4 Prozentpunkte unter demjenigen von 1977, oder resp. die Belastung des Bruttoeinkommens mit Abgaben erhöht sich um 4 Prozentpunkte.
  • Verschiedene Studien haben sich in der jüngsten Vergangenheit mit der Besteuerung der juristischen Personen im internationalen Vergleich befasst. In den meisten Studien erscheint die Schweiz diesbezüglich in vorteilhafter Position. Der Bericht versucht darzustellen, wie sich die Besteuerung einer Aktiengesellschaft zwischen 1977 und 2000 unter Berücksichtigung der Teuerung in verschiedenen Kantonshauptorten entwickelt hat. Auch wenn die Ergebnisse mit Vorsicht zu betrachten sind, zeigen sie deutlich, dass die direkten Steuern der juristischen Personen in den vergangenen 20 Jahren im Normalfall merklich gesunken sind.
Auskünfte: 
Peter Saurer, Eidgenössische Finanzverwaltung, Tel. (031) 322 60 09
Pierre Chardonnens, Eidgenössische Finanzverwaltung, Tel. (031) 322 
60 22
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
Bundesgasse 3
CH-3003 Bern
http://www.efd.admin.ch

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