Eidg. Finanz Departement (EFD)
EFD: Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung: Weisungen aktualisiert
Bern (ots)
22. Jan 2003 (EFD) Durch die Anpassung der Weisungen zur Förderung der Mehrsprachigkeit an die Ziele der aktuellen Personalpolitik des Bundes bekräftigt der Bundesrat seinen Willen, dieses wichtige personalpolitische Ziel auch in Zukunft zu verfolgen.
Das seit dem 1. Januar 2002 geltende Bundespersonalgesetz BPG macht die Anpassung der Weisungen des Bundesrats zur Förderung der Mehrsprachigkeit in der allgemeinen Bundesverwaltung vom 19. Februar 1997 nötig. Das BPG verlangt vom Arbeitgeber, zur Förderung der Mehrsprachigkeit sowie zur angemessenen Vertretung der Sprachgemeinschaften und zu deren Verständigung untereinander geeignete Massnahmen zu treffen. Der Bundesrat setzt die aktualisierten Weisungen per 1. März 2003 in Kraft.
Bei der Förderung der Mehrsprachigkeit und der Verständigung der Sprachgruppen untereinander braucht es auch künftig gemeinsame Anstrengungen aller Beteiligten. Angestrebt wird nach wie vor eine der schweizerischen Wohnbevölkerung entsprechende Vertretung der Amtssprachen auf allen Stufen der Bundesverwaltung.
Zur Umsetzung der Weisungen erstellen die Departemente zusammen mit ihren Verwaltungseinheiten auf ihre spezifischen Bedürfnisse zugeschnittene Massnahmekataloge. Zu den daraus jährlich festzusetzenden Schwerpunkten dürfte namentlich die angemessene Vertretung der Amtssprachen bei den Führungskräften gehören.
Ein Controlling auf allen Verwaltungsstufen sowie eine periodische Berichterstattung an den Bundesrat garantieren, dass der Fortschritt bei der Zielerreichung gemessen wird und entsprechende Lenkungsmassnahmen ergriffen werden.
Auskunft: Monique Gudet, Eidg. Personalamt, Tel. 031 322 70 27
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Kommunikation Bundesgasse 3 CH-3003 Bern http://www.efd.admin.ch