Eidg. Finanz Departement (EFD)
EFD: Prüfung des Eigenmietwerts bei Hofaufgabe im Rahmen der Unternehmenssteuerreform II
Bern (ots)
19. Feb 2003 (EFD) Die Festsetzung eines tieferen Eigenmietwerts für den von der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit zurückgetretenen Eigentümer soll im Rahmen der Vorlage zur Unternehmenssteuerreform II geprüft werden. Dies hat der Bundesrat heute in seiner Antwort auf eine Motion der Fraktion der Schweizerischen Volkspartei (SVP) bekannt gegeben. In dieser wird verlangt, den landwirtschaftlichen Eigenmietwert bei einer Betriebsaufgabe bis zur ersten Handänderung bzw. grösseren Investition auf dem gleichen Niveau wie vor der Hofaufgabe zu belassen. Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
Die SVP-Fraktion hatte in einer Motion vom 11. Dezember 2002 verlangt, den landwirtschaftlichen Eigenmietwert bei einer Betriebsaufgabe bis zur ersten Handänderung bzw. grösseren Investition auf dem gleichen Niveau wie vor der Hofaufgabe zu belassen.
Der Bundesrat hält in seiner Stellungnahme fest, dass zur Festsetzung des Eigenmietwerts jener Mietzins zum Vergleich herangezogen wird, der für eine gleichartige Wohnung auf dem Markt bezahlt werden müsste. Diesen so genannten Drittvergleich habe das Bundesgericht in seinem Entscheid vom 19. Februar 1993 insofern eingeschränkt, als die Eigenmiete für den betriebswirtschaftlichen Normalbedarf nach der Pachtzinsgesetzgebung festgelegt werden müsse. Dahinter stehe die Absicht, dem aktiven Landwirt das Privileg einer tieferen Eigenmiete auf dem für die Erwerbstätigkeit benötigten Wohnraum zu geben. Mit der Motion, so der Bundesrat weiter, werde nun auch für den von der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit zurückgetretenen Eigentümer ein tieferer Eigenmietwert gefordert, was einer weiter gehenden Privilegierung gleichkäme.
Der Bundesrat fügt zudem an, dass es sich bei den nach der Aufgabe der Erwerbs-tätigkeit anzuwendenden Mietwerte um solche im ländlichen Bereich handelt. Diese würden sich ohnehin eher im unteren Bereich bewegen. Im Weiteren reduziere die Mehrheit der Kantone den Eigenmietwert bei allen selbstbewohnten Liegenschaften gegenüber dem vergleichbaren Marktwert bereits um bis zu dreissig Prozent. Da im Rahmen der Vorbereitungen zur Unternehmenssteuerreform II verschiedene Massnahmen zugunsten von Personenunternehmen behandelt würden, bleibe abzuwarten, wie in der Vorlage der Übergang vom Geschäftsvermögen in das Privatvermögen gelöst werde. Der Bundesrat ist daher bereit, den Vorstoss als Postulat entgegenzunehmen.
Auskunft: Samuel Gerber, Eidg. Steuerverwaltung, Tel. 031 322 71 91 Ab 1400 Natel: 079 722 75 39
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