Eidg. Finanz Departement (EFD)
EFD: Budgetweisungen 2004 verabschiedet
Bern (ots)
26. Feb 2003 (EFD) Vor dem Hintergrund der massiven Verschlechterung der Finanzperspektiven hat der Bundesrat die Budgetweisungen für das nächste Jahr verabschiedet. Die abrupt eingetretene Lageveränderung, die sich im Rechnungsjahr 2002 mit einem Defizit von 3,3 Milliarden Franken (ohne Verkaufserlös der Swisscom-Aktien von 3,7 Mrd) abgezeichnet hat, wird sich weiter verschärfen. Denn der durch den Börsensturz und den ausbleibenden Aufschwung bewirkte Einnahmeneinbruch bei den wichtigsten Fiskaleinnahmen ) ist im Budget 2003, das erstmals unter dem Regime der Schuldenbremse verabschiedet wurde, noch nicht enthalten. Dazu kommen Begehrlichkeiten für Steuerreduktionen und nicht finanzierte Zusatzausgaben in Milliardenhöhe . Aufgrund der aktuellen Einnahmenschätzungen und der revidierten Wirtschaftsprognosen schlägt die Lage auch auf den Finanzplan 2004-2006 durch und lässt aus heutiger Sicht Verschlechterungen bis zu vier Milliarden erwarten. Schwerpunkt der Budgetweisungen 04 ist die reale Stabilisierung der Ausgaben auf dem Stand 2003.
Angesichts der immer grösser werdenden Schere zwischen Ausgaben und Einnahmen hat der Bundesrat Ende Januar 2003 eine dreistufige Sanierungsstrategie verabschiedet (siehe Kästchen), die er nun unverzüglich umsetzen will. Dabei geht er aus heutiger Sicht davon aus, dass das Entlastungsprogramm allein nicht hinreichend sein dürfte, um die Vorgaben der Schuldenbremse einzuhalten. Er hat darum in den Budgetweisungen beschlossen, im Voranschlag 2004 die Ausgaben insgesamt real auf dem Stand 2003 zu plafonieren. Das heisst, dass die Ausgaben nicht stärker wachsen dürfen als die Teuerung. Konkret werden pro Departement für den Voranschlag 2004 und den Legislaturfinanzplan 2005-2007 verbindliche Ausgabenplafonds für die Eingaben der Verwaltung fixiert. Bei der Festlegung dieser Ausgabenplafonds werden vorerst nur die gezielten Kürzungen aus dem Entlastungsprogramm berücksichtigt. Diejenigen Massnahmen aus dem Entlastungsprogramm, die ohne Gesetzesänderung umsetzbar sind, müssen bereits in den Voranschlag 2004 aufgenommen werden. Das Entlastungsprogramm beginnt eigentlich erst ab 2005 zu greifen. Sollte die vorzeitige Inkraftsetzung einzelner Massnahmen nicht ausreichen, behält sich der Bundesrat vor, eine dringliche Inkraftsetzung des Entlastungspakets bereits auf den 1. Januar 2004 zu beantragen.
Die reale Stabilisierung der Ausgaben für den Voranschlag 2004 auf dem Stand 2003 führt gemessen am aktualisierten Finanzplan und der unterstellten Teuerung von 0,7 Prozent zu Einsparungen von rund 1,1 Milliarden Franken. Durch Vorziehen von Massnahmen aus dem Entlastungsprogramm 2003 lassen sich im kommenden Jahr Ausgabenkürzungen von 520 Millionen realisieren. Über weitere Kürzungen, namentlich über Anpassungen beim Personal und den Erlass einer Kreditsperre, wird der Bundesrat Mitte 2003 aufgrund der Eingaben und in Kenntnis der aktuellen Konjunkturprognosen und Einnahmenschätzungen entscheiden.
Herkömmliche Sparrunden reichen nicht mehr aus
Der Finanzplan 2004-2006 vom 30. September 2002 basierte auf den Prognosen des Spätsommers des letzten Jahres und war - entsprechende Entscheide der eidg. Räte beim AHV-/IV-Mehrwertsteuerprozent und beim Sozialziel in der Krankenversicherung vorausgesetzt - noch weitestgehend schuldenbremsekonform. Aufgrund der seither eingetretenen Ereignisse trifft diese Aussage nicht mehr zu. Der in seinem Ausmass überraschende Einnahmeneinbruch führte zusammen mit den in der Zwischenzeit eingetretenen Ausgabenänderungen zu einer markanten Verschlechterung der Haushaltperspektiven. Aufgrund der Einnahmen 2002, der neusten Einnahmenschätzungen sowie der revidierten Wirtschaftsprognosen muss mit Defiziten in Milliardenhöhe gerechnet werden. Fügt man diesen Zahlen die möglichen, sich in der politischen Warteschlange befindenden Mehrbelastungen (z.B. Sozialziel Krankenversicherung, weitergehende Forderungen im Steuerpaket bei der Gewinnbesteuerung juristischer Personen, bilaterale Verhandlungen II mit der EU) hinzu, kommt man zu einer noch dramatischeren Verschlechterung der Bundesfinanzen.
Angesichts der immer grösser werdenden Schere zwischen den Ausgaben und den Einnahmen kann ein schuldenbremsekonformer Bundesdhaushalt mit herkömmlichen Bereinigungs- und Sparrunden nicht herbeigeführt werden. Das zeigt sich allein schon daran, dass für die Jahre 2005 und 2006 gemäss Entlastungsprogramm Kürzungen von lediglich 1,110 und rund 1,650 Milliarden vorzunehmen und im Jahre 2007 die Ausgaben real auf dem gekürzten Niveau des Jahres 2006 zu plafonieren sind.
Finanzpolitische Zielsetzungen
Der Bundesrat erachtet eine umfassende Sanierungsstrategie für den Bundeshaushalt als unerlässlich. Der Wille von Bundesrat und Parlament, einen schuldenbremsekonformen Voranschlag zu verabschieden, war im vergangenen Jahr unverkennbar. Auch mit dem Entlastungsprogramm zeichnen sich Defizite in Milliardenhöhe ab und ein schuldenbremsekonformer Bundeshaushalt ist aus heutiger Sicht noch nicht gesichert. (Die Schuldenbremse schreibt vor, dass die Einnahmen - korrigiert um einen Konjunkturfaktor k - die Obergrenze für die Ausgaben bestimmen sollen.)
Da die Einschätzung der wirtschaftlichen Entwicklung als auch die revidierten Einnahmenschätzungen mit grosser Unsicherheit verbunden sind, wird das EFD die Prognosen kontinuierlich überprüfen und die Eigenschaften des k-Faktors aufgrund der konkreten Erfahrungen und Beobachtungen nochmals einer Analyse unterziehen. Namentlich wird der Frage nachgegangen, ob der k-Faktor die automatischen Stabilisatoren hinreichend spielen lässt oder ob grössere Ausschläge im k-Faktor selber sachgerechter wären. Weil aber nicht davon ausgegangen werden kann, dass die Einnahmen beim Einsetzen des Aufschwungs ebenso rasch steigen werden, wie sie in den letzten Monaten eingebrochen sind, bleibt ein strukturelles Defizit, das zwingend korrigiert werden muss.
Wirtschaftliche Annahmen 2004 2005-2007
Wachstum reales BIP (in %) 1,9 0,7 Teuerungsrate (in %) 2,0 3,25 Zinssätze (in %) Kurzfristig 1,8 1,5 Langfristig 3,50
Die dreistufige Sanierungsstrategie vom 30. Januar 2003
Kernpunkt der Sanierungsstrategie ist ein Entlastungsprogramm, das ab 2005 zu greifen beginnt und ab 2006 Verbesserungen von rund 2 Milliarden Franken bringen soll. Die zweite Stufe der Sanierungsstrategie bildet der zeitliche Aufschub der Ehepaar- und Familienbesteuerung, der allerdings durch die Beschlüsse der WAK vorerst in Frage gestellt scheint. Als dritte Stufe der Sanierungsstrategie sind notfalls auch kompensatorische Steuererhöhungen ins Auge zu fassen.
Auskunft: Peter Saurer, Eidg. Finanzverwaltung, Tel 031 322 60 09 Andreas Pfammatter, Eidg. Finanzverwaltung, Tel 031 322 60 54
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