SOLVIT - das Problemlösungsnetz für den Europäischen Wirtschaftsraum
Vaduz (ots)
Liechtenstein ist seit 1. Mai 1992 Vertragsstaat des EWR-Abkommens (EWRA), an welchem neben Liechtenstein, Norwegen und Island auch die 15 EU-Staaten teilnehmen, und profitiert daher vom EWR-weiten Binnenmarkt. Das EWRA bietet Bürgern, die in einem anderen EWR/EU-Mitgliedstaat leben oder arbeiten, bzw. Unternehmen, die ihre Märkte ausweiten wollen, interessante Möglichkeiten. Obwohl das EWRA grundsätzlich gut funktioniert, werden Bürger und Unternehmen manchmal mit Problemen infolge einer möglicherweise fehlerhaften Anwendung von EWR-Vorschriften durch Behörden eines anderen EWR/EU- Mitgliedstaates konfrontiert.
Das Problemlösungsnetz "SOLVIT" wurde von der Europäischen Union eingerichtet, um derartige Probleme so effizient wie möglich und ohne Rückgriff auf Gerichtsverfahren zu lösen. Das Problemlösungsnetz "SOLVIT" ist für den Bürger und für Unternehmen kostenlos. Der offizielle Start von SOLVIT war am 22. Juli 2002, nachdem SOLVIT in einer halbjährigen Pilotphase getestet wurde. Den EWR/EFTA-Staaten (Liechtenstein, Norwegen und Island) wurde bereits in der Pilotphase Zugang zu SOLVIT gewährt.
SOLVIT ist ein alternativer Problemlösungsmechanismus. Vorgeschlagene Lösungen sind nicht bindend für den Antragsteller und können nicht angefochten werden. SOLVIT sollte zudem nicht genutzt werden, wenn rechtliche Schritte bereits eingeleitet wurden, wenn aufgrund nationaler Rechtsvorschriften Fristen zur Wahrung von Rechten eingehalten werden müssen oder wenn es sich um ein Problem zwischen zwei Unternehmen oder zwischen einem Unternehmen und einem Verbraucher handelt. Beispiele für grenzüberschreitende Probleme, die über SOLVIT gelöst werden können, sind: Diplomanerkennung, Zugang zu Studien, Sozialversicherungen, Kraftfahrzeug-Zulassung, Marktzugang von Waren und Dienstleistungen, öffentliches Beschaffungswesen, Unternehmensgründung, Niederlassung usw.
Das SOLVIT-System basiert auf einem Netz von SOLVIT-Stellen, die bei den nationalen Verwaltungen der einzelnen EWR/EU- Mitgliedstaaten angesiedelt sind. Die «Heimat»-SOLVIT-Stelle prüft zunächst die Einzelheiten des Problems, mit welchem sich ein Bürger oder ein Unternehmen an die Stelle wendet. Dann erfasst sie den Fall in einem Online-Datenbanksystem, das die automatische Weiterübermittlung an jene SOLVIT-Stelle des anderen Mitgliedstaates, in dem das Problem auftritt (die «federführende» SOLVIT-Stelle), ermöglicht. Die federführende SOLVIT-Stelle bestätigt innerhalb einer Woche, ob sie den Fall übernimmt oder nicht. Die Frist, eine Problemlösung zu finden, beträgt 10 Wochen. Die beiden SOLVIT-Stellen stehen bei der Bearbeitung des Falles in Verbindung, und die Heimat-SOLVIT-Stelle unterrichtet den Antragsteller über die Fortschritte und die vorgeschlagene Lösung.
SOLVIT bietet die Möglichkeit einer schnellen, kostengünstigen und wirksamen Lösung von Problemen im Rahmen des EWRA. Häufig kann ein Fall über das SOLVIT-System schneller gelöst werden als über formelle Verfahren. Weitere Einzelheiten zu SOLVIT finden Sie unter folgender Webadresse: http://europa.eu.int/comm/internal_market/solvit
In Liechtenstein übernimmt die Stabsstelle EWR der Regierung (SEWR) die Funktion der "Heimat"-SOLVIT-Stelle. Sollten Sie sich als Privatperson oder als Unternehmen in Ihren Rechten dadurch verletzt fühlen, dass eine ausländische Behörde eines EWR/EU- Mitgliedstaats das EWRA nicht bzw. nicht richtig anwendet, so kontaktieren sie die Stabsstelle EWR, Europark/Austrasse 79, 9490 Vaduz, Tel. +423/236'6037, Fax. +423/236'6038, mailto: EEA.Coordination-Center@sewr.llv.li
Kontakt:
Ressort: Präsidium/Regierungschef Otmar Hasler
Sachbearbeitung: Stabsstelle EWR (+423/236'60'49)
Presse- und Informationsamt
des Fürstentums Liechtenstein (pafl)
Tel. +423/236'67'22
Fax +423/236'64'60
Internet: http://www.presseamt.li
Nr. 640 27. November 2002