Eidg. Finanz Departement (EFD)
EFD: Offene Berichterstattung über Arbeitsplatzkosten und deren Entwicklung
Bern (ots)
07. Mär 2003 (EFD) Aufgabenkritik und Verzichtsplanung gehören zu den notwendigen Überprüfungsmassnahmen bei möglichen Wiederbesetzungen von vakanten Stellen in der Bundesverwaltung. Dies hält der Bundesrat heute in Beantwortung einer Interpellation von Nationalrat Robert Keller (SVP/ZH) fest. Weiter führt der Bundesrat aus, dass er im Rahmen seiner Berichterstattung an das Parlament die Arbeitsplatzkosten sowie die Ergebnisse der Überprüfung der Arbeitsplatzentwicklung in der Bundesverwaltung integrieren werde.
Mit einer Interpellation hatte Nationalrat Robert Keller (SVP/ZH) Auskunft über die Kosten pro Arbeitsplatz sowie die Entwicklung der Lohnsumme in der Bundesverwaltung verlangt. Weiter wollte er wissen, ob der Bundesrat in Anbetracht der sich dramatisch verschlechternden Finanzlage des Bundes in gewissen Departementen und/oder Bundesämtern einen grösseren Spielraum für einen allfälligen Stellenabbau als in anderen sehe.
Der Bundesrat ist sich der angespannten Finanzlage des Bundes durchaus bewusst. Er hält in seiner Antwort fest, dass er zusätzlich zu den verschiedenen Anstrengungen in den vergangenen Jahren (z.B. Stabilisierungsprogramm 98 bzw. Haushaltsziel 2001) im Rahmen des Entlastungsprogramms 2003 noch weiter gehe. Neben einer neuerlichen Verwaltungsreform (Prüfung von Zusammenlegungen, Aufhebungen und Privatisierungen von Aufgaben und/oder Dienststellen) umfasse das Programm auch die Schaffung eines Mechanismus für eine permanente Aufgabenkritik und Verzichtsplanung. Diese setze namentlich bei der Wiederbesetzung oder eben Nichtbesetzung bzw. Umlagerung vakant werdender Stellen an. Ferner habe der Bundesrat mit Beschluss vom 16. August 2002 eine umfassende Überprüfung der Arbeitsplatzentwicklung in der Bundesverwaltung angeordnet.
Weiter stellt der Bundesrat fest, dass er dem Parlament seit einigen Jahren ein modernes Instrumentarium für die notwendige Kontrolle zur Verfügung stelle. Die Entwicklung des Personalbestandes sowie der Teilzeitarbeit werde den Mitgliedern der Finanz- und Geschäftsprüfungskommissionen jährlich in der Zusatzdokumentation zur Staatsrechnung mit den personalpolitischen Kennzahlen und dem HRM-Cockpit zur Kenntnis gebracht.
Bisher sei den eidg. Räten über die Arbeitsplatzkosten nicht Bericht erstattet worden. Der Bundesrat betont in seiner Antwort, dass das Eidg. Finanzdepartement EFD respektive das Eidg. Personalamt EPA künftig eine Liste mit den durchschnittlichen Kosten je Arbeitskraft mit und ohne Arbeitsplatzkosten, unterteilt nach Lohnklassen, in die Zusatzdokumentation zum Personalvoranschlag bzw. zur Staatsrechnung aufnehmen werde. Ebenfalls in die Berichterstattung integriert würden die Ergebnisse der Überprüfung der Arbeitsplatzentwicklung in der Bundesverwaltung.
Aukunft: Thomas Schmutz, Eidg. Personalamt, Tel. 031 324 95 42
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