Eidg. Finanz Departement (EFD)
EFD: Öffentliche Parkplätze und Mehrwertsteuer: Keine Gesetzesänderung
Bern (ots)
30. Apr 2003 (EFD) Der Bundesrat lehnt eine Änderung des Mehrwertsteuergesetzes (MWSTG) ab, mit welcher das heute geltende System der Besteuerung der Vermietung von Parkplätzen wieder verlassen würde. Dies schreibt er in seiner heute verabschiedeten Stellungnahme zum Bericht der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-NR) vom 18. Februar 2003 (siehe Bundesblatt Nr. 15 vom 22. April 2003, Seite 3187 ff). Die WAK-NR hatte die Änderung des MWSTG in Erfüllung einer Parlamentarischen Initiative von Nationalratin Jean-Claude Vaudroz (CVP/GE) beantragt.
Nationalrat Jean-Claude Vaudroz hatte am 5. Oktober 2001 eine Parlamentarische Initiative eingereicht, die für nicht im Gemeingebrauch stehende Parkplätze, die länger als drei Monate vermietet werden, die Befreiung von der Mehrwertsteuer verlangt. Am 26. September 2002 gab der Nationalrat der Parlamentarischen Initiative auf Antrag ihrer Kommission Folge. Die Parlamentarische Initiative wurde der WAK-NR zur Ausarbeitung einer Vorlage zugeteilt. Die Kommission beriet einen entsprechenden Entwurf, der die Besteuerung von bis zu zwölf Monate dauernden Vermietungen vorsieht, unter Beizug der Eidg. Steuerverwaltung an ihrer Sitzung vom 18. Februar 2003. Die Kommission verabschiedete den Bericht und den Gesetzesentwurf mit 18 zu 1 Stimmen bei 2 Enthaltungen. Mit dieser Änderung wird das System der Besteuerung der Vermietung von Parkplätzen, wie es heute nach dem MWSTG gilt, verlassen. Nach dem geltenden Recht ist die Vermietung von nicht im Gemeingebrauch stehenden Parkplätzen generell steuerbar, ausser es handle sich dabei um eine unselbstständige Nebenleistung zu einer von der Steuer ausgenommenen Immobilienvermietung (z.B. Vermietung einer Wohnung zusammen mit einem Parkplatz).
In seiner Stellungnahme schreibt nun der Bundesrat, die mit der vorgeschlagenen Gesetzesänderung verbundenen Steuerausfälle von jährlich zwischen 6 und 7,5 Millionen Franken liessen sich in Anbetracht der heutigen Lage der Bundesfinanzen nicht verantworten. Zudem sei der erneute Umstellungsaufwand den betroffenen Steuerpflichtigen nicht zuzumuten. Der Bundesrat lehnt daher den Antrag der WAK-NR ab.
Auskunft: Heinz Keller, Eidg. Steuerverwaltung, 031 325 77 40
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