Eidg. Finanz Departement (EFD)
EFD: Pauschaler Prämienabzug für die obligatorische Krankenpflegeversicherung
Bern (ots)
21. Mai 2003 (EFD) Der Bundesrat unterstützt eine gesetzlich neu zu schaffende Abzugsberechtigung bei den Prämien für die obligatorische Krankenpflegeversicherung im Rahmen einer Pauschale. Einen vollumfänglichen Abzug aller Prämien für die Krankenversicherung wie er in einer Motion von Nationalrat Christoph Mörgeli (SVP/ZH) gefordert wird, lehnt er hingegen aus finanziellen Gründen ab. Deshalb beantragt der Bundesrat, den Vorstoss in ein Postulat umzuwandeln.
Nationalrat Christoph Mörgeli hatte in einer Motion vom 25. November 2002 einen vollumfänglichen Abzug der Krankenversicherungsprämien bei der direkten Bundessteuer gefordert.
Der Bundesrat hält in seiner Antwort fest, dass die vom Motionär anvisierte Stossrichtung bereits in der von den eidgenössischen Räten gegenwärtig behandelten Reform der Ehepaar- und Familienbesteuerung Niederschlag gefunden hat. Die Prämien für die obligatorische Krankenpflegeversicherung sollen demnach im Rahmen einer Pauschale neu zum Abzug berechtigen - nicht nur für die direkte Bundessteuer, wie das die Motion Mörgeli verlangt, sondern auch für die kantonalen Einkommenssteuern. Eine andere Lösung wäre im Hinblick auf den in der Bundesverfassung festgeschriebenen Harmonisierungsauftrag (Artikel 129) gar nicht zulässig.
Da die Höhe der effektiv zu entrichtenden obligatorischen Krankenversicherungsprämien zwischen den Kantonen sehr stark variiert, wird die Pauschale nicht auf einem schweizerischen Durchschnittswert basieren, sondern sich auf einen kantonalen Durchschnittswert abstützen. Dieser Durchschnittswert der Prämien für die obligatorische Krankenpflegeversicherung wird steuerlich vollständig abziehbar sein.
Hingegen widersetzt sich der Bundesrat aus finanziellen Gründen der Forderung eines steuerlichen Abzugs auch der Prämien für Zusatzversicherungen. Bei Verwirklichung des Motionsanliegens ergäbe sich bei der direkten Bundessteuer ein Ertragsausfall von jährlich rund 500 Millionen Franken (350 Millionen Bund, 150 Millionen Kantone). Mindereinnahmen in dieser Höhe sind jedoch angesichts der heutigen Lage des Bundeshaushalts nicht tragbar.
Der Bundesrat beantragt daher die Umwandlung der Motion in ein Postulat.
Auskunft: Christine Gante, Eidg. Steuerverwaltung, Tel. 031 323 25 74 (Mittwochvormittag) Roger Braunschweig, Eidg. Steuerverwaltung, Tel. 031 322 71 24 (Mittwochnachmittag)
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