Eidg. Finanz Departement (EFD)
EFD: Erhöhung der Alkoholsteuer in Prüfung
Bern (ots)
21. Mai 2003 (EFD) Eine Erhöhung des Einheitssteuersatzes auf Alkoholika kommt dieses Jahr kaum mehr in Frage. Hingegen ist der Bundesrat bereit, eine Erhöhung der Alkoholsteuer für später zu prüfen. Das schreibt er in seiner heute verabschiedeten Antwort auf ein Postulat von Nationalrat Heiner Studer (EVP/AG).
In seinem Postulat vom 21. März 2003 hatte Studer den Bundesrat aufgefordert, seine Kompetenz wahrzunehmen und die Steuern auf Spirituosen mit dem Hauptziel der Konsumverminderung zu erhöhen.
Der bundesrätlichen Antwort auf das Postulat ist zu entnehmen, dass der Spirituosenkonsum in den letzten drei Jahren stark zugenommen hat. Das würde eigentlich eine rasche Erhöhung der Spirituosensteuern rechtfertigen. Der im Jahre 1999 eingeführte einheitliche Steuersatz für inländische und für importierte Spirituosen habe indessen zu einem deutlichen Konkurrenzdruck auf die inländische Produktion und mithin zu einem schmerzhaften Strukturwandel im Brennereigewerbe geführt. Wegen der vergleichsweise hohen Obstpreise seien vor allem jene Produzenten betroffen, die inländisches Obst zu Spirituosen verarbeiteten. Wie weit eine Lösung für die kleinen inländischen Brennereien möglich ist, wird zurzeit geprüft. Das erfordert eine gewisse Zeit. Eine Erhöhung des Einheitssteuersatzes noch im Laufe dieses Jahres kommt darum für den Bundesrat kaum mehr in Frage.
Auskunft: Christoph Zurbrügg, Eidg. Alkoholverwaltung, Tel.: 031 309 13 70
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