Eidg. Finanz Departement (EFD)
EFD: Verrechnungssteuer: Keine Sonderregelung für Auslandschweizer
Bern (ots)
28. Mai 2003 (EFD) Der Bundesrat will keine Änderung der bestehenden gesetzlichen Regeln bei der Verrechnungssteuer (VST) zugunsten der Auslandschweizer. Eine an die Staatsangehörigkeit anknüpfende Begünstigung irgendwelcher Art wäre völkerrechtlich nicht vertretbar. Dadurch würden auch die Bestimmungen der bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen verletzt. Dies schreibt er in seiner Stellungnahme zu einer Interpellation von Nationalrat Remo Galli (CVP/BE).
Galli hatte in einer Interpellation vom 20. März 2003 wissen wollen, ob der Bundesrat für die Landsleute im Ausland eine günstigere Regelung bei der VST zu erarbeiten gedenke.
Der Bundesrat hält in seiner Antwort fest, dass die Steuerpflicht grundsätzlich vom Wohnsitzprinzip beherrscht wird. Eine an die Staatsangehörigkeit anknüpfende Begünstigung irgendwelcher Art wäre völkerrechtlich nicht vertretbar. Dieser Grundsatz liege auch dem für internationale Abkommen massgeblichen OECD-Musterabkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zu Grunde. Im Ausland wohnhafte Personen wegen ihrer schweizerischen Staatsangehörigkeit verrechnungssteuerrechtlich anders zu behandeln als Staatsangehörige des jeweiligen Vertragsstaats, käme einer Verletzung der Bestimmungen in den heute bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen gleich. Solche Regelungen hätten unweigerlich Gegenmassnahmen der betroffenen Wohnsitzstaaten zur Folge. Einseitige, auf die Staatsangehörigkeit abstellende Regelungen zugunsten unserer Landsleute im Ausland könnten somit keine erlassen werden.
Laut Bundesrat hat sich die Situation in den letzten Jahren dank des Ausbaus der zwischenstaatlichen Verträge stark verbessert. Die meisten Auslandschweizer hätten heute die Möglichkeit, die VST wieder rückerstattet zu erhalten. Bei teilweiser Rückerstattung rechne der Wohnsitzstaat den in der Schweiz nicht rückforderbaren Anteil den dort geschuldeten Steuern an.
Der Bundesrat bekräftigt, sich auch weiterhin für den Abschluss von internationalen Verträgen im Bereich des Steuerwesens einzusetzen. Dadurch könnten noch mehr Landsleute im Ausland vom schweizerischen Abkommensnetz profitieren.
Auskunft: Urs Jendly, Eidg. Steuerverwaltung, Tel. 031 322 73 35 (ab 14 Uhr)
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