Eidg. Finanz Departement (EFD)
EFD: Bilaterale Verhandlungen II Schweiz - EU zur Zinsenbesteuerung -- Zinsenbesteuerung: EU-Ministerrat stimmt dem Staatsvertragsentwurf Schweiz-EU zu
Bern (ots)
04. Jun 2003 (EFD) Der Bundesrat nimmt mit Befriedigung davon Kenntnis, dass die EU-Finanzminister die zwischen der Schweiz, der EU-Kommission und der griechischen EU-Präsidenschaft am 6. März 2003 erzielte politische Einigung, die anschliessend in den Staatsvertragsentwurf eingearbeitet wurde, gutgeheissen und damit die Gleichwertigkeit der von der Schweiz angebotenen Lösung anerkannt haben. Kernstück des Schweizer Angebots ist ein Steuerrückbehalt von bis zu 35%. Damit stellt die Schweiz einerseits sicher, dass die EU-Zinsenrichtlinie nicht über die Schweiz umgangen werden kann. Andererseits bleiben die Schweizer Rechtsordnung und das Bankgeheimnis gewahrt. Insgesamt ist die von der Schweiz angestrebte Stabilität des Abkommens ausreichend gewährleistet. Zwischen der Schweiz und den Mitgliedstaaten der EU werden mit der Anwendung des Abkommens die Quellensteuern auf Zahlungen von Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren unter verbundenen Unternehmen abgeschafft unter Bedingungen, die grundsätzlich auch EU-intern gelten. Im Verhältnis mit Spanien greift diese Regelung mit Inkrafttreten der laufenden Revision des bilateralen Doppelbesteuerungsabkommens im Punkt der Gewährung von Amtshilfe auf Verlangen bei Steuerbetrug oder dergleichen. Die Schweiz ist zum Vertragsabschluss bereit, sofern und sobald im Hinblick auf ein ausgewogenes Gesamtresultat auch in den anderen Dossiers der Bilateralen II die noch bestehenden Probleme ausgeräumt sind.
Am 3. Juni 2003 haben die EU-Finanzminister der Einigung mit der Schweiz zur Zinsenbesteuerung zugestimmt. Der Bundesrat hat mit Befriedigung von dieser Zustimmung im zuständigen EU-Ministerrat Kenntnis genommen. Die Schweiz hat das Anliegen der EU stets geteilt, wonach Zinserträge von EU-Bürgern angemessen zu besteuern sind. Mit einer grosszügigen Offerte, deren Kernstück der Steuerrückbehalt zugunsten der EU-Mitgliedstaaten ist, hat die Schweiz eine wichtige Voraussetzung dafür geschaffen, dass die neue EU-Lösung nicht über die Schweiz umgangen werden kann. Dieses Ergebnis ist das Resultat von intensiven Verhandlungen in den vergangenen Monaten.
Weiteres Vorgehen und Bedingungen
Mit ihrer Bereitschaft zur Einführung eines Steuerrückbehalts hat die Schweiz einen entscheidenden Beitrag zur Lösung der Frage der Zinsenbesteuerung geleistet. Der Bundesrat erwartet, dass nun auch die Verhandlungen in den übrigen Dossiers rasch abgeschlossen werden können. Dies ist aus der Sicht der Schweiz eine Voraussetzung, damit ein insgesamt ausgewogenes Gesamtresultat erreicht werden kann. Dieser Punkt ist für die Schweiz zentral: Ein Abschluss der Verhandlungen bei der Zinsenbesteuerung kann für die Schweiz nur Teil einer Gesamtlösung sein. Die Schweiz hat diesen koordinierten Verhandlungsansatz immer wieder betont. Bevor das Abkommen über die Zinsenbesteuerung paraphiert wird, müssen (ausser bei den Dienstleistungen) auch in den anderen Dossiers die noch bestehenden Probleme ausgeräumt und die entsprechenden Abkommen finalisiert werden. Ist das geschehen, kann zum gemeinsamen Verhandlungs- Abschluss der bilateralen Abkommen II geschritten werden. Lösungen für die einzelnen noch offenen Punkte der restlichen Dossiers können nach Meinung der Schweiz rasch gefunden werden.
Nach Abschluss der Bilateralen II wird der Bundesrat das interne Genehmigungsverfahren rasch vorantreiben. Das Inkrafttreten für die EU Richtlinie ist für den 1. Januar 2005 vorgesehen.
EFD- Rohstoff zum Vertragsinhalt: "Die wichtigsten Punkte der Einigung" http://www.efd.admin.ch/d/dok/medien/rohstoff/2003/06/zbvertrag.htm
EFD-Rohstoff zu Fachausdrücken: "Staatsvertragsentwurf Schweiz-EU zur Zinsbesteuerung: Stichworte zu einzelnen Begriffen" http://www.efd.admin.ch/d/dok/medien/rohstoff/2003/06/zbfachausdr.htm
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