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Eidg. Finanz Departement (EFD)

EFD: Bilaterale Verhandlungen II Schweiz - EU zur Zinsenbesteuerung -- Zinsenbesteuerung: EU-Ministerrat stimmt dem Staatsvertragsentwurf Schweiz-EU zu

Bern (ots)

04. Jun 2003 (EFD) Der Bundesrat nimmt mit
Befriedigung davon Kenntnis, dass die EU-Finanzminister die zwischen 
der Schweiz, der EU-Kommission und der griechischen 
EU-Präsidenschaft am 6. März 2003 erzielte politische Einigung, die 
anschliessend in den Staatsvertragsentwurf eingearbeitet wurde, 
gutgeheissen und damit die Gleichwertigkeit der von der Schweiz 
angebotenen Lösung anerkannt haben. Kernstück des Schweizer Angebots 
ist ein Steuerrückbehalt von bis zu 35%. Damit stellt die Schweiz 
einerseits sicher, dass die EU-Zinsenrichtlinie nicht über die 
Schweiz umgangen werden kann. Andererseits bleiben die Schweizer 
Rechtsordnung und das Bankgeheimnis gewahrt. Insgesamt ist die von 
der Schweiz angestrebte Stabilität des Abkommens ausreichend 
gewährleistet. Zwischen der Schweiz und den Mitgliedstaaten der EU 
werden mit der Anwendung des Abkommens die Quellensteuern auf 
Zahlungen von Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren unter 
verbundenen Unternehmen abgeschafft unter Bedingungen, die 
grundsätzlich auch EU-intern gelten. Im Verhältnis mit Spanien 
greift diese Regelung mit Inkrafttreten der laufenden Revision des 
bilateralen Doppelbesteuerungsabkommens im Punkt der Gewährung von 
Amtshilfe auf Verlangen bei Steuerbetrug oder dergleichen. Die 
Schweiz ist zum Vertragsabschluss bereit, sofern und sobald im 
Hinblick auf ein ausgewogenes Gesamtresultat auch in den anderen 
Dossiers der Bilateralen II die noch bestehenden Probleme ausgeräumt 
sind.
Am 3. Juni 2003 haben die EU-Finanzminister der Einigung mit der 
Schweiz zur Zinsenbesteuerung zugestimmt. Der Bundesrat hat mit 
Befriedigung von dieser Zustimmung im zuständigen EU-Ministerrat 
Kenntnis genommen. Die Schweiz hat das Anliegen der EU stets 
geteilt, wonach Zinserträge von EU-Bürgern angemessen zu besteuern 
sind. Mit einer grosszügigen Offerte, deren Kernstück der 
Steuerrückbehalt zugunsten der EU-Mitgliedstaaten ist, hat die 
Schweiz eine wichtige Voraussetzung dafür geschaffen, dass die neue 
EU-Lösung nicht über die Schweiz umgangen werden kann. Dieses 
Ergebnis ist das Resultat von intensiven Verhandlungen in den 
vergangenen Monaten.
Weiteres Vorgehen und Bedingungen
Mit ihrer Bereitschaft zur Einführung eines Steuerrückbehalts hat 
die Schweiz einen entscheidenden Beitrag zur Lösung der Frage der 
Zinsenbesteuerung geleistet. Der Bundesrat erwartet, dass nun auch 
die Verhandlungen in den übrigen Dossiers rasch abgeschlossen werden 
können. Dies ist aus der Sicht der Schweiz eine Voraussetzung, damit 
ein insgesamt ausgewogenes Gesamtresultat erreicht werden kann. 
Dieser Punkt ist für die Schweiz zentral: Ein Abschluss der 
Verhandlungen bei der Zinsenbesteuerung kann für die Schweiz nur 
Teil einer Gesamtlösung sein. Die Schweiz hat diesen koordinierten 
Verhandlungsansatz immer wieder betont. Bevor das Abkommen über die 
Zinsenbesteuerung paraphiert wird, müssen (ausser bei den 
Dienstleistungen) auch in den anderen Dossiers die noch bestehenden 
Probleme ausgeräumt und die entsprechenden Abkommen finalisiert 
werden. Ist das geschehen, kann zum gemeinsamen Verhandlungs- 
Abschluss der bilateralen Abkommen II geschritten werden. Lösungen 
für die einzelnen noch offenen Punkte der restlichen Dossiers können 
nach Meinung der Schweiz rasch gefunden werden.
Nach Abschluss der Bilateralen II wird der Bundesrat das interne 
Genehmigungsverfahren rasch vorantreiben. Das Inkrafttreten für die 
EU Richtlinie ist für den 1. Januar 2005 vorgesehen.
EFD- Rohstoff zum Vertragsinhalt: "Die wichtigsten Punkte der 
Einigung"
http://www.efd.admin.ch/d/dok/medien/rohstoff/2003/06/zbvertrag.htm
EFD-Rohstoff zu Fachausdrücken: "Staatsvertragsentwurf Schweiz-EU 
zur Zinsbesteuerung: Stichworte zu einzelnen Begriffen"
http://www.efd.admin.ch/d/dok/medien/rohstoff/2003/06/zbfachausdr.htm
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
Bundesgasse 3
CH-3003 Bern
http://www.efd.admin.ch

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