Eidg. Finanz Departement (EFD)
EFD: Senior Beratung in der Bundesverwaltung
Bern (ots)
05. Jun 2003 (EFD) Erfahrene Topkader erhalten in der Bundesverwaltung die Möglichkeit, in eine beratende Funktion zu wechseln (Senior Beratung). Dies hat der Bundesrat an der Sitzung vom 28. Mai beschlossen. Senior Beratung wird aus den bestehenden Krediten finanziert.
Der Führungsauftrag von Topkadern ist auch im öffentlichen Dienst anspruchsvoll und mit starkem beruflichem Engagement verbunden. Immer mehr Kadermitarbeitende mit grosser Verantwortung interessieren sich gegen Ende ihrer Berufskarriere für eine Möglichkeit, die Schwerpunkte neu zu setzen, ohne auf eine attraktive berufliche Herausforderung verzichten zu müssen. Diesem Bedürfnis entsprechend hat der Bundesrat die Verordnung über die interne Beratung durch erfahrene Kader des Bundes (Senior Beratung) erlassen. Die Arbeitsform der Senior Beratung steht dem obersten Kader für die letzte Berufsphase (in der Regel ab 58 Jahren) offen. Sie trägt einerseits zum Wissenserhalt und Erfahrungstransfer in der Bundesverwaltung bei, wovon insbesondere nachrückende Kadergenerationen profitieren. Andererseits bewirkt der Einsatz von bundesinternen Senior Beratenden eine gewisse Umlagerung vom Einkauf externer Beratungsleistungen hin zur Nutzung des bundesinternen Angebots. Dies ist auch mit Spareffekten verbunden.
Die Leistungen der Senior Beratenden sind auf die Bundesverwaltung zugeschnitten. Im Einklang mit dem Aufgabenspektrum der Verwaltung erbringen die Beratenden beispielsweise Beratungsleistungen in den Bereichen Verwaltungsführung, Recht, Personal, Finanzen, Informatik, Betriebswirtschaft oder im internationalen Bereich. Neben Expertisen, dem Begleiten von Veränderungsvorhaben und dem Coachen von Nachwuchskräften übernehmen sie auch Projektleitungsaufgaben, Funktionen im Rahmen der Qualitätssicherung oder Stellvertretungsaufgaben.
Die Senior Beratenden sind in einem öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnis im Rahmen des Bundespersonalgesetzes angestellt. Sie arbeiten nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen, nicht aber gewinnorientiert. Ein Teil ihres Lohns ist abhängig vom Auslastungsgrad.
Auskunft: Daniel Hirsbrunner, Eidg. Personalamt, Tel. 031 322 85 54
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