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Eidg. Finanz Departement (EFD)

EFD: Totalrevision des Anlagefondsgesetzes

Bern (ots)

01. Sep 2003 (EFD) Die vom Eidgenössischen
Finanzdepartement EFD eingesetzte Expertenkommission zur Revision 
des Anlagefondsgesetzes hat einen Entwurf samt Erläuterungen 
vorgelegt. Zu vertiefen bleiben verschiedene steuerrechtliche 
Aspekte. Sobald dieser Schritt erfolgt ist, wird das Projekt in die 
Vernehmlassung geschickt.
Das geltende Anlagefondsgesetz trat am 1. Januar 1995 in Kraft. Das 
Gesetz hat sich grundsätzlich bewährt und hat zu einer positiven 
Entwicklung des Fondsmarktes in der Schweiz geführt. Der 
eingeschränkte Zugang von Schweizer Fonds zu den europäischen 
Märkten und die auf die Vertragsform beschränkte Zulässigkeit 
schweizerischer Fonds erwiesen sich jedoch (neben weiteren Punkten) 
als wichtige Nachteile des Gesetzes. Darüber hinaus hat das 
Europäische Parlament am 23. Oktober 2001 zwei Änderungsvorschläge 
der EU-Fondsrichtlinie von 1985 genehmigt. Es bestand somit 
doppelter Revisionsbedarf. Zum einen galt es, die Eurokompatibilität 
des Anlagefondsgesetzes zu wahren, zum andern, den Geltungsbereich 
des Anlagefondsgesetzes zu öffnen und das Gesetz unter Beibehaltung 
eines wirksamen Anlegerschutzes generell zu liberalisieren.
Als Folge davon hat das EFD am 13. Februar 2002 eine 
Expertenkommission unter der Leitung von Professor Peter Forstmoser 
eingesetzt. Sie wurde beauftragt, eine umfassende Revision des 
Anlagefondsgesetzes durchzuführen und dem EFD einen Gesetzesentwurf 
samt erläuterndem Bericht vorzulegen.
Die Expertenkommission hat ihren Bericht in der Zwischenzeit 
vorgelegt. Zurzeit werden verwaltungsintern noch verschiedene 
steuerrechtliche Aspekte vertieft geprüft. Es geht dabei 
insbesondere darum abzuklären, welche Auswirkungen die 
vorgeschlagenen Gesetzesänderungen auf die aktuelle Finanzlage des 
Bundes haben werden. Das Projekt wird anschliessend - 
voraussichtlich noch in diesem Jahr - in die Vernehmlassung 
geschickt.
Auskunft: Barbara Schaerer, Rechtsdienst Eidg. Finanzdepartement, 
Tel.: 031 322 60 18
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
Bundesgasse 3
CH-3003 Bern
http://www.efd.admin.ch

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