Eidg. Finanz Departement (EFD)
EFD: Totalrevision des Anlagefondsgesetzes
Bern (ots)
01. Sep 2003 (EFD) Die vom Eidgenössischen Finanzdepartement EFD eingesetzte Expertenkommission zur Revision des Anlagefondsgesetzes hat einen Entwurf samt Erläuterungen vorgelegt. Zu vertiefen bleiben verschiedene steuerrechtliche Aspekte. Sobald dieser Schritt erfolgt ist, wird das Projekt in die Vernehmlassung geschickt.
Das geltende Anlagefondsgesetz trat am 1. Januar 1995 in Kraft. Das Gesetz hat sich grundsätzlich bewährt und hat zu einer positiven Entwicklung des Fondsmarktes in der Schweiz geführt. Der eingeschränkte Zugang von Schweizer Fonds zu den europäischen Märkten und die auf die Vertragsform beschränkte Zulässigkeit schweizerischer Fonds erwiesen sich jedoch (neben weiteren Punkten) als wichtige Nachteile des Gesetzes. Darüber hinaus hat das Europäische Parlament am 23. Oktober 2001 zwei Änderungsvorschläge der EU-Fondsrichtlinie von 1985 genehmigt. Es bestand somit doppelter Revisionsbedarf. Zum einen galt es, die Eurokompatibilität des Anlagefondsgesetzes zu wahren, zum andern, den Geltungsbereich des Anlagefondsgesetzes zu öffnen und das Gesetz unter Beibehaltung eines wirksamen Anlegerschutzes generell zu liberalisieren.
Als Folge davon hat das EFD am 13. Februar 2002 eine Expertenkommission unter der Leitung von Professor Peter Forstmoser eingesetzt. Sie wurde beauftragt, eine umfassende Revision des Anlagefondsgesetzes durchzuführen und dem EFD einen Gesetzesentwurf samt erläuterndem Bericht vorzulegen.
Die Expertenkommission hat ihren Bericht in der Zwischenzeit vorgelegt. Zurzeit werden verwaltungsintern noch verschiedene steuerrechtliche Aspekte vertieft geprüft. Es geht dabei insbesondere darum abzuklären, welche Auswirkungen die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen auf die aktuelle Finanzlage des Bundes haben werden. Das Projekt wird anschliessend - voraussichtlich noch in diesem Jahr - in die Vernehmlassung geschickt.
Auskunft: Barbara Schaerer, Rechtsdienst Eidg. Finanzdepartement, Tel.: 031 322 60 18
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