Eidg. Finanz Departement (EFD)
EFD: Keine Bevorzugung von Bauvorhaben
Bern (ots)
11. Sep 2003 (EFD) Mit der Sanierung der Bundesfinanzen will der Bund nicht zuletzt auch gute Rahmenbedingungen für ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum schaffen. In seiner Stellungnahme zu zwei parlamentarischen Vorstössen lehnt der Bundesrat die Forderungen ab, Bauvorhaben im Rahmen des Entlastungsprogramms 2003 bevorzugt zu behandeln.
In zwei Interpellationen forderten die Nationalräte Adrian Imfeld (CVP/OW) und Robert Keller (SVP/ZH) den Bund zu einer Mässigung der Sparbemühungen im Bereich der Bau- und insbesondere Verkehrsinvestitionen auf. Die Interpellanten weisen auf die Bedeutung von Bauinvestitionen in bezug auf Beschäftigung und zukünftiges Wachstum hin und befürchten, dass aufgrund des Entlastungsprogramms 2003 die Lage von Konjunktur und vor allem Beschäftigung verschärft werden könnte.
In seiner Stellungnahme hält der Bundesrat fest, dass im Sinne der Opfersymmetrie auch Bauinvestitionen, bei denen die Folgekosten langfristig nicht mehr tragbar sind, in das Entlastungsprogramm 2003 einbezogen werden müssen.
Der mit dem Entlastungsprogramm verbundene, kurzfristige und vorübergehende Arbeitsplatzverlust ist für den Bundesrat unter Einbezug der langfristig höher zu gewichtenden Vorteile vertretbar. Gesunde Bundesfinanzen sind für die zukünftigen Wachstumsperspektiven eine wichtige Rahmenbedingung und schaffen langfristig Spiel für neue oder zu intensivierende Aufgaben.
Der Bundesrat trägt der momentan schwierigen konjunkturellen Situation dadurch Rechnung, indem er das nötige Sparvolumen nicht auf einen Schlag, sondern schrittweise bis 2007 umsetzt. Die Wirtschaft wird sich dann erwartungsgemäss wiederum auf dem Wachstumspfad befinden.
Der Bundesrat ist gemäss seiner Stellungnahme bereit, auch in Zukunft darauf zu achten, den Anteil der Investitionsausgaben, unter Berücksichtigung der Unbestimmtheit des Investitionsbegriffes und der Verzerrungen durch starke Ausgabenverschiebungen in anderen Bereichen, stabil zu halten und baureife Projekte - sofern deren Finanzierung langfristig sichergestellt ist - rasch zu realisieren.
Auskunft: Peter Saurer, Eidg. Finanzverwaltung, (031) 322 60 09 Andreas Pfammatter, Eidg. Finanzverwaltung, (031) 322 60 54
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