Eidg. Finanz Departement (EFD)
EFD: Unveränderte Abgangsentschädigungen für Führungskräfte
Bern (ots)
11. Sep 2003 (EFD) Eine Kürzung der Abgangsentschädigung für hohe Kader der Bundesverwaltung und eine Einschränkung des Kreises der Entschädigungsberechtigten im Rahmen des geplanten Entlastungsprogramms ermöglicht nach Ansicht des Bundesrates keine substanziellen Einsparungen. Dies schreibt er in seiner Antwort auf eine Motion der Finanzkommission des Nationalrates, die er gestern Mittwoch erteilt hat.
Die Finanzkommission des Nationalrates hatte in ihrer Motion vom 23. Mai 2003 an den Bundesrat verlangt, Änderung der Bundespersonalverordnung einzuleiten, um den Kreis der Entschädigungsberechtigten einzuschränken und die Entschädigungen zu kürzen, welche den Führungskräften des Bundes bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses ausgerichtet werden.
Der Bundesrat vertritt in seiner Stelungnahme die Auffassung, dass eine Kürzung der Abgangsentschädigungen für hohe Kader der Bundesverwaltung und eine Einschränkung des Kreises der Entschädigungsberechtigten im Rahmen des Entlastungsprogramms keine substanziellen Einsparungen ermöglichen. Er beantragt daher, die Motion der Finanzkommission des Nationalrats abzulehnen.
Auskunft: Corinne Raschlé, Eidg. Personalamt, Tel. 031 322 62 30
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