Eidg. Finanz Departement (EFD)
EFD: Fiskaleinnahmen 2003: Einbruch erneut bestätigt
Bern (ots)
28. Okt 2003 (EFD) Die Einnahmeneingänge der ersten neun Monate und die weiter verhaltenen Wirtschaftsaussichten bestätigen den bisher geschätzten Einnahmeneinbruch beim Bund in Höhe von rund vier Milliarden. Ursächlich hierfür sind ausschliesslich die Fiskaleinnahmen, während bei den nichtfiskalischen Einnahmen Mehrerträge im Vergleich zum Budget in Höhe von rund 200 Millionen erwartet werden. Ausgabenseitig liegen die Nachtragskredite mit einem Gesamtvolumen von 684 Millionen deutlich unter dem langjährigen Durchschnitt. Die Finanzrechnung des Bundes wird 2003 aller Voraussicht nach ein Defizt von drei Milliarden aufweisen. Dies war bereits Anfang des Jahres prognostiziert worden und stellte u.a. die Grundlage für die Ausarbeitung des Entlastungsprogramms 2003 dar.
Der bereits im letzten Jahr konstatierte Einbruch der Fiskaleinnahmen des Bundes wird durch das Ergebnis der ersten neun Monate bestätigt. Die Einnahmeneingänge in dieser Zeitspanne lassen Mindereinnahmen in Höhe von rund vier Milliarden erwarten. Ein Einnahmeneinbruch in dieser Grössenordnung wurde bereits Anfang Jahr prognostiziert und bildete die Planungsgrundlage für das Entlastungsprogramm 2003.
Im Vergleich zum Budget sind Mindereinnahmen bei fast allen Einnahmenarten zu erwarten. Die betragsmässig grössten Mindereinnahmen werden bei der Verrechnungssteuer, den Stempelabgaben, der Mehrwertsteuer und der direkten Bundessteuer erwartet. Geringere Einnahmenausfälle werden voraussichtlich die Mineralölsteuer, die Tabaksteuer, die Automobilsteuer und die Verkehrsabgaben aufweisen.
Die nichtfiskalischen Einnahmen übertreffen die budgetierten Werte voraussichtlich um rund 200 Millionen. Dies hauptsächlich aufgrund der nicht budgetierten Einnahmen aus der Nennwertrückzahlung der Swisscom Aktien und höheren Darlehensrückzahlungen der Exportrisikogarantie sowie der Milchwirtschaft. Diesen Mehreinnahmen stehen Mindereinnahmen auf den Kapitalmarktanlagen infolge niedriger Zinssätze gegenüber.
Ausgabenseitig steht die Höhe der vom Parlament bewilligten Nachtragskredite I fest. Diese betragen 184 Millionen. Die Nachtragskreditbegehren II sind vom Bundesrat zu Handen des Parlaments verabschiedet. Sie betragen 499 Millionen. Das gesamte Nachtragskreditvolumen beläuft sich auf 684 Millionen und liegt somit deutlich unter dem Durchschnitt der Jahre 1990 bis 2003 (1,4 Milliarden).
Ausgabenseitige Entlastungen in Höhe von rund 450 Millionen ergeben sich bei den Anteilen Dritter an den Bundeseinnahmen. Aufgrund der erwarteten Einnahmenausfälle bei der direkten Bundessteuer, der Verrechnungssteuer und der Mehrwertsteuer reduzieren sich die Zahlungen des Bundes an Kantone und an die Sozialversicherungen.
Hinweis: Hochrechnungen der Einnahmen aufgrund der Anteile des Vorjahreswertes am Gesamtergebnis sind nicht zulässig. Diese Anteile weisen von Jahr zu Jahr beachtliche Schwankungen auf: Im Mittel der Jahre 1991 bis 2001 lag der Anteil bei 76,5 Prozent, mit einem Tiefstwert von 72,9 Prozent (1998) und einem Höchstwert von 80,1 Prozent (2001).
Tabellen unter: http://www.efd.admin.ch/d/dok/medien/medienmitteilungen/2003/10/fiska le.pdf
Auskunft: Peter Saurer, Eidg. Finanzverwaltung, Tel. 031 322 60 09
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