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Eidg. Finanz Departement (EFD)

EFD: Bundesrat unterstützt Steuerpaket 2001 nur mit Vorbehalt

Bern (ots)

05. Nov 2003 (EFD) Der Bundesrat wird in der
Referendumsabstimmung das Steuerpaket unterstützen, er schlägt aber 
vor, die flankierenden Massnahmen zum Systemwechsel bei der 
Besteuerung des Wohneigentums später mittels eigener Vorlage so zu 
korrigieren, dass sie der Verfassungsmässigkeit und der 
Finanzierbarkeit Rechnung tragen und die Hoheit der Kantone 
respektieren. Weil der Bundesrat strikt an den Vorgaben der 
Schuldenbremse festhält, würde die Annahme des Steuerpakets 
bedeuten, dass ausreichende Massnahmen zur Entlastung des 
Bundeshaushaltes konsequent realisiert werden müssen. Die 
Kombination von Mindereinnahmen mit Sanierungslücken würde zu einem 
nicht verantwortbaren Verschuldungsschub führen.
Der Bundesrat unterstützt das Steuerpaket 2001 im Grundsatz, weil es 
zentralen Eckpfeilern einer nachhaltigeren und gerechteren 
Steuerpolitik Rechnung trägt. So beseitigt die Ehe- und 
Familienbesteuerung eine jahrzehntelang bestehende Benachteiligung 
Verheirateter gegenüber Konkubinatspaaren. Im Bereich der 
Umsatzabgabe werden wichtige Anpassungen für die Weiterentwicklung 
des Finanzplatzes Schweiz ins ordentliche Recht überführt.
Probleme bei Verfassungsmässigkeit und Kantonsfinanzen
Hingegen bringt die Landesregierung gegenüber den von den Eidge- 
nössischen Räten getroffenen Beschlüssen zum Systemwechsel der 
Wohneigentumsbesteuerung verfassungsrechtliche, föderalistische und 
finanzielle Vorbehalte an. Die vom Parlament beschlossenen 
flankierenden Massnahmen strapazieren aus Sicht des Bundesrates den 
verfassungsrechtlichen Grundsatz der Rechtsgleichheit. Die in der 
Bundesverfassung verankerte Wohneigentumsförderung sei zwar hoch zu 
halten, doch mit einem nach oben unbegrenzten Unterhaltskostenabzug 
und unter Berücksichtigung eines nicht abzugsfähigen Sockelbetrags 
von jährlich bloss 4000 Franken sei der Bogen überspannt worden.
Aus föderalistischer Sicht erweise sich zudem die Einschränkung der 
kantonalen Steuerhoheit als stossend, da die Abzugsmöglichkeiten bei 
den Unterhaltskosten und den Schuldzinsen für Ersterwerber 
betragsmässig im Steuerharmonisierungsgesetz verankert würden und 
damit für die Kantone keinerlei finanzpolitischer Spielraum mehr 
bestehe. Die anfallenden Mindereinnahmen bei den Staats- und 
Gemeindesteuern hätten ein Volumen erreicht, das jenes der 
Mindererträge bei der direkten Bundessteuer um ein Vielfaches 
übertreffe. Kantone und Gemeinden würden also bei der direkten 
Umsetzung der Parlamentsbeschlüsse übermässig belastet.
Korrekturvorlage in Aussicht gestellt
Die genannten Mängel des Systemwechsels will der Bundesrat daher 
nach einem Ja zum Steuerpaket in Form einer Korrekturvorlage 
verfassungsrechtlich und finanzpolitisch korrigieren. Ziel ist es, 
die finanziellen Auswirkungen des Systemwechsels so einzudämmen, 
dass der in der bundesrätlichen Botschaft ursprünglich vorgesehene 
Rahmen wieder erreicht wird. Die Kantone sollen zwar das neue System 
übernehmen müssen, sie sollen dabei aber nicht an die Höhe der 
Abzüge (Schuldzinsenabzug für Erstwerber, Unterhaltskostenabzug, 
Bausparrücklage) gebunden sein. In den heiklen Punkten soll somit 
dem kantonalen Steuerrecht verstärkt Rechnung getragen werden.
Entlastungsprogramm und Schuldenbremse unabdingbar
Weil der Bundesrat strikt an den Vorgaben der Schuldenbremse 
beziehungsweise an der Einhaltung des Defizit-Abbaupfads gemäss 
Botschaft zum Entlastungsprogramm festhält, würde die Annahme des 
Steuerpakets bedeuten, dass ausreichende Massnahmen zur Entlastung 
des Bundeshaushaltes konsequent realisiert werden müssen. Die 
Kombination von Mindereinnahmen mit Sanierungslücken würde zu einem 
nicht verantwortbaren Verschuldungsschub führen.
Auskunft: Lukas Schneider, Eidg. Steuerverwaltung, Tel. 031 324 91 29
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
Bundesgasse 3
CH-3003 Bern
http://www.efd.admin.ch

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