Eidg. Finanz Departement (EFD)
EFD: Bundesrat unterstützt Steuerpaket 2001 nur mit Vorbehalt
Bern (ots)
05. Nov 2003 (EFD) Der Bundesrat wird in der Referendumsabstimmung das Steuerpaket unterstützen, er schlägt aber vor, die flankierenden Massnahmen zum Systemwechsel bei der Besteuerung des Wohneigentums später mittels eigener Vorlage so zu korrigieren, dass sie der Verfassungsmässigkeit und der Finanzierbarkeit Rechnung tragen und die Hoheit der Kantone respektieren. Weil der Bundesrat strikt an den Vorgaben der Schuldenbremse festhält, würde die Annahme des Steuerpakets bedeuten, dass ausreichende Massnahmen zur Entlastung des Bundeshaushaltes konsequent realisiert werden müssen. Die Kombination von Mindereinnahmen mit Sanierungslücken würde zu einem nicht verantwortbaren Verschuldungsschub führen.
Der Bundesrat unterstützt das Steuerpaket 2001 im Grundsatz, weil es zentralen Eckpfeilern einer nachhaltigeren und gerechteren Steuerpolitik Rechnung trägt. So beseitigt die Ehe- und Familienbesteuerung eine jahrzehntelang bestehende Benachteiligung Verheirateter gegenüber Konkubinatspaaren. Im Bereich der Umsatzabgabe werden wichtige Anpassungen für die Weiterentwicklung des Finanzplatzes Schweiz ins ordentliche Recht überführt.
Probleme bei Verfassungsmässigkeit und Kantonsfinanzen
Hingegen bringt die Landesregierung gegenüber den von den Eidge- nössischen Räten getroffenen Beschlüssen zum Systemwechsel der Wohneigentumsbesteuerung verfassungsrechtliche, föderalistische und finanzielle Vorbehalte an. Die vom Parlament beschlossenen flankierenden Massnahmen strapazieren aus Sicht des Bundesrates den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Rechtsgleichheit. Die in der Bundesverfassung verankerte Wohneigentumsförderung sei zwar hoch zu halten, doch mit einem nach oben unbegrenzten Unterhaltskostenabzug und unter Berücksichtigung eines nicht abzugsfähigen Sockelbetrags von jährlich bloss 4000 Franken sei der Bogen überspannt worden.
Aus föderalistischer Sicht erweise sich zudem die Einschränkung der kantonalen Steuerhoheit als stossend, da die Abzugsmöglichkeiten bei den Unterhaltskosten und den Schuldzinsen für Ersterwerber betragsmässig im Steuerharmonisierungsgesetz verankert würden und damit für die Kantone keinerlei finanzpolitischer Spielraum mehr bestehe. Die anfallenden Mindereinnahmen bei den Staats- und Gemeindesteuern hätten ein Volumen erreicht, das jenes der Mindererträge bei der direkten Bundessteuer um ein Vielfaches übertreffe. Kantone und Gemeinden würden also bei der direkten Umsetzung der Parlamentsbeschlüsse übermässig belastet.
Korrekturvorlage in Aussicht gestellt
Die genannten Mängel des Systemwechsels will der Bundesrat daher nach einem Ja zum Steuerpaket in Form einer Korrekturvorlage verfassungsrechtlich und finanzpolitisch korrigieren. Ziel ist es, die finanziellen Auswirkungen des Systemwechsels so einzudämmen, dass der in der bundesrätlichen Botschaft ursprünglich vorgesehene Rahmen wieder erreicht wird. Die Kantone sollen zwar das neue System übernehmen müssen, sie sollen dabei aber nicht an die Höhe der Abzüge (Schuldzinsenabzug für Erstwerber, Unterhaltskostenabzug, Bausparrücklage) gebunden sein. In den heiklen Punkten soll somit dem kantonalen Steuerrecht verstärkt Rechnung getragen werden.
Entlastungsprogramm und Schuldenbremse unabdingbar
Weil der Bundesrat strikt an den Vorgaben der Schuldenbremse beziehungsweise an der Einhaltung des Defizit-Abbaupfads gemäss Botschaft zum Entlastungsprogramm festhält, würde die Annahme des Steuerpakets bedeuten, dass ausreichende Massnahmen zur Entlastung des Bundeshaushaltes konsequent realisiert werden müssen. Die Kombination von Mindereinnahmen mit Sanierungslücken würde zu einem nicht verantwortbaren Verschuldungsschub führen.
Auskunft: Lukas Schneider, Eidg. Steuerverwaltung, Tel. 031 324 91 29
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Kommunikation Bundesgasse 3 CH-3003 Bern http://www.efd.admin.ch