Eidg. Finanz Departement (EFD)
EFD: Basel II: Neue Richtlinien nicht nur für international tätige Grossbanken
Bern (ots)
05. Dez 2003 (EFD) Der Bundesrat beabsichtigt, die neuen Eigenmittel- Richtlinien von Basel II auch auf Banken mit vornehmlich inländischem Geschäfts- und Kundenkreis anzuwenden. Um eine weitere Verschärfung der Kredit-Vergabe zum Nachteil der Wirtschaft zu verhindern, hatte Nationalrat Rudolf Strahm (SP/BE) in einem Postulat die Beschränkung der Richtlinien auf international tätige Grossbanken verlangt.
Die im Postulat geforderte Beschränkung der nationalen Umsetzung von Basel II auf international tätige Grossbanken nähme den übrigen Banken die Möglichkeit, das in Basel II verbesserte Standardverfahren für Kreditrisiken anzuwenden, hält der Bundesrat fest. Basel II bezwecke eine vollständigere und differenziertere Erfassung der mannigfaltigen Risiken des Bankbetriebes, namentlich durch den neuen Einbezug operationeller Risiken und durch eine Menü- Auswahl verschiedener Methoden zur Berechnung der Eigenmittelanforderungen für die diversen Risiken. Die einzelne Bank habe somit die Wahl zwischen einer einfachen, aufgrund der fehlenden Genauigkeit in der Regel mehr Eigenmittel erfordernden Methode und komplexeren Methoden, die bei günstigem Risikoprofil weniger Eigenmittel bedingen. Anstelle eines starren Einheitskorsetts für alle werde damit der unterschiedlichen Grösse, Organisation und Komplexität der Geschäftstätigkeit Rechnung getragen. Die Landesregierung führt weiter aus, dass eine solche differenzierte Umsetzung von Basel II in der Schweiz keine Änderung des Bankengesetzes erfordert. Denn Artikel 4 des Bankengesetzes gebe lediglich als allgemeinen Rahmen vor, dass die Banken einzeln und auf konsolidierter Basis über angemessene Eigenmittel verfügen müssten.
Der bundesrätlichen Antwort ist weiter zu entnehmen, dass eine ex- ante-Untersuchung der möglichen Auswirkungen von Basel II auf die Kreditvergabe an KMU, wie sie das Postulat verlangt, nicht gerechtfertigt ist. Begründet wird dies damit, dass sich auf internationaler Ebene die Bedenken hinsichtlich einer angeblichen Benachteiligung und generellen Verteuerung der KMU-Kredite infolge von Basel II gelegt hätten, da der Basler Ausschuss diese Befürchtungen bereits aufgenommen und ihnen Rechnung getragen hat. In der Schweiz seien solche Bedenken aber erst recht unbegründet, da hier ein differenziertes Kreditrisiko-Management, wie dies Basel II vorsehe, aufgrund des hohen Marktanteils der Grossbanken und schmerzhafter Erfahrungen der 90er Jahre des gesamten Bankensystems bereits recht weit entwickelt sei. Der Bundesrat weist gleichzeitig darauf hin, dass nach der Einführung von Basel II ab 2007 ein Bericht zur Finanzierung der KMU erstellt wird, der sich auch mit dem Einfluss der Regeln zur Eigenmittelunterlegung der Banken und der Risikoeinschätzung befasst.
Die im Postulat erhobene Forderung nach einer gegenüber dem internationalen Mindeststandard auch unter Basel II deutlich verstärkten Eigenmittelausstattung in der Schweiz ist unbestritten. Der Bundesrat führt in seiner Antwort aus, dass Schweizer Banken bereits heute weitaus höhere Eigenmittelanforderungen zu erfüllen haben, als nach den aktuellen Basler Mindeststandards (Basel I) verlangt wird. Diese vorsichtige Aufsichtspolitik werde bei der nationalen Umsetzung von Basel II beibehalten.
Auskunft: Barbara Schaerer, Eidg. Finanzdepartement, Tel. 031 322 60 18
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