Eidg. Finanz Departement (EFD)
EFD: Stärkere Fokussierung auf die Steuerbelastungsunterschiede
Bern (ots)
05. Dez 2003 (EFD) Der jährlich ermittelte und publizierte Steuerbelastungsindex kann nicht unbesehen als Massstab für eine über- oder unterdurchschnittliche Steuerbelastung eines Kantons interpretiert werden. Ein solcher Massstab wäre der Steuerbelastungsindex nur, wenn das Steuersubstrat in allen Kantonen genau gleich verteilt wäre. An Stelle des Steuerbelastungsindexes sollen künftig deshalb detaillierte Steuerbelastungsunterschiede in den Mittelpunkt einer jährlichen ausführlichen Medienmitteilung gerückt werden. Dies hält der Bundesrat in seiner Antwort auf eine Interpellation von Nationalrat Adrian Imfeld (CVP/OW) fest.
Imfeld hatte in seinem Vorstoss vom 18. Juni 2003 wissen wollen, ob der Bundesrat bereit sei, anstelle eines einzigen Teilindexes künftig drei verschiedene Indizes (Index der tiefen Einkommen, Index der mittleren Einkommen und Index der hohen Einkommen) zu erstellen sowie von einem reinen Steuerbelastungsindex abzusehen und statt dessen einen differenzierten Gesamtbelastungsindex zu erarbeiten.
Der Bundesrat hält in seiner Stellungnahme fest, dass in der ausführlichen Publikation der Eidg. Steuerverwaltung seit Jahren die drei vom Interpellanten erwähnten Teilindizes veröffentlicht würden. Um in der Öffentlichkeit eine grössere Differenzierung zu ermöglichen, solle im Einklang mit dem Interpellanten die Analyse der Steuerbelastungsunterschiede künftig in den Mittelpunkt einer jährlichen ausführlichen Medienmitteilung gerückt werden. Dadurch könne beispielsweise für Obwalden klarer herausgestrichen werden, dass in diesem Kanton die Steuerbelastung für höhere Einkommen nicht über-, sondern unterdurchschnittlich ausfalle.
Laut Bundesrat stellt der Steuerbelastungsindex bis zum Inkrafttreten der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen dem Bund und den Kantonen (NFA) ein wichtiges Element für die Berechnung des Finanzkraftindexes dar. Dieser bilde das tatsächlich vorhandene Steuersubstrat in den Kantonen und Gemeinden ab. Die Erstellung eines differenzierten Gesamtbelastungsindexes, der so unterschiedliche Haushaltsbelastungen wie Mietzinsen, Krankenkassenprämien und Steuern zu umfassen hätte, wäre mangels geeigneter statistischer Grundlagen für die Gewichtung nicht zielführend. Daher werde auf die Publikation eines Gesamtbelastungsindexes verzichtet. Eine transparente Darstellung der Gesamtbelastung der Haushalte könne am ehesten im Rahmen eines Systems verschiedener Indikatoren entsprochen werden, wie sie derzeit unter der Federführung der Bundeskanzlei erarbeitet werde.
Auskunft: Rinaldo Signoroni, Eidg. Steuerverwaltung, Tel.: 031 322 73 82.
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