Eidg. Finanz Departement (EFD)
EFD: Dezentralisierungsmöglichkeiten für Bundesämter/Verwaltungseinheiten werden geprüft
Bern (ots)
17. Dez 2003 (EFD) Verschiedene parlamentarische Vorstösse wünschen eine stärkere Dezentralisierung der Bundesverwaltung. Im Lichte eines Berichts einer Interdepartementalen Arbeitsgruppe stellt der Bundesrat fest, dass die Bundesverwaltung bereits einen hohen Dezentralisierungsgrad aufweist. Trotzdem ist er bereit, eine Dezentralisierung von vier weiteren Verwaltungseinheiten prüfen zu lassen. Er hat dem EFD - zusammen mit dem EVD - einen entsprechenden Prüfauftrag erteilt. Wenn es betriebswirtschaftlich vorteilhaft ist, kann eine Dezentralisierung in Frage kommen. Gestützt auf diese Prüfung wird dem Bundesrat erneut Antrag zu stellen sein.
In Erfüllung des Postulats von Ständerat Thomas Pfisterer (FDP/AG), "Regionale Dienstleistungszentren der Bundesverwaltung" (02.3065), und der Empfehlung von Ständerat Filippo Lombardi (CVP/TI), "Dezentralisierung von Bundesämtern. Beginn mit Aarau und Freiburg" (02.3377), hat der Bundesrat durch eine Interdepartementale Arbeitsgruppe (IDA) einen Dezentralisierungsbericht ausarbeiten lassen.
Gestützt auf diesen Bericht stellt der Bundesrat fest, dass neben dem stark dezentralisierten 4. Kreis der Bundesverwaltung (namentlich SBB, Post, Ruag, SUVA) auch die übrige Bundesverwaltung einen hohen Dezentralisierungsgrad aufweist.
So haben von den 50'161 Beschäftigten des 1. bis 3. Kreises (1) der Bundesverwaltung nur 32,8 %, d.h. 16'741 Personen, ihren Dienstort in der Agglomeration Bern und gar nur 13,7% ihren Wohnsitz in dieser Agglomeration. Vor diesem Hintergrund und im Lichte der übrigen Ergebnisse des Berichts ergibt sich aus der Sicht des Bundesrates grundsätzlich kein Handlungsbedarf für weitere Dezentralisierungsmassnahmen von bestehenden Verwaltungseinheiten.
Trotzdem ist der Bundesrat bereit, eine Dezentralisierung des Bundesamtes für Informatik und Telekommunikation (BIT) und des Bundesamtes für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL), der Preisüberwachung (PüW) sowie der Wettbewerbskommission (WEKO) näher prüfen zu lassen. Er hat an seiner Sitzung vom 15. Dezember das EFD - in Zusammenarbeit mit dem EVD - mit dieser Prüfung beauftragt. Dabei soll der Frage der Wirtschaftlichkeit und Effizienz ein besonderes Gewicht beigemessen werden. Wenn es betriebswirtschaftlich vorteilhaft ist, kann eine Dezentralisierung dieser Ämter in Frage kommen. Gestützt auf diese Prüfung wird dem Bundesrat erneut Antrag zu stellen sein.
Überdies ist das EJPD bereit, die Dezentralisierung mittels der im Zuge der Umsetzung der sogenannten Effizienzvorlage geplanten Zweigstellen der Strafverfolgungsbehörden des Bundes - wo sinnvoll und finanzierbar - weiter voranzutreiben. Eine über diese Massnahmen hinausgehende Prüfung zur Dezentralisierung weiterer Verwaltungseinheiten lehnt der Bundesrat namentlich auch angesichts der schwierigen finanziellen Situation des Bundes ab.
Hingegen bestätigt der Bundesrat seine bisherige Politik, bei der Schaffung neuer Verwaltungseinheiten auch die Möglichkeit einer Dezentralisierung prüfen zu lassen und bei der Schaffung neuer Verwaltungseinheiten an dezentralen Standorten im Rahmen der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel jeweils auch eine Konzentration der Unterbringung mit allfällig weiteren Bundesverwaltungseinheiten vor Ort anzustreben. Weiter übernimmt der Bundesrat die folgende Empfehlung der IDA: Sollten sich konkrete Probleme ergeben, bestehende Verwaltungseinheiten wegen ihres Wachstums in der Stadt Bern unterzubringen, so ist neben einer Verlegung in die Agglomeration jeweils auch die Möglichkeit von dezentralen Standorten prüfen zu lassen.
Der Bundesrat unterstreicht schliesslich, dass regionalpolitische Massnahmen nicht primär mit einer Dezentralisierung der Bundesverwaltung zu verfolgen sind. Viel bedeutungsvoller seien die regionalpolitischen Instrumente und Programme, die in Zusammenarbeit mit den Kantonen umgesetzt würden.
Auskunft: Roland Favre, Eidg. Finanzdepartement, 031 322 60 57
(1) Der 1. Kreis besteht aus der Zentral- oder Ministerialverwaltung, die v.a. politische Steuerungs- und Koordinationsaufgaben erfüllt;
im 2. Kreis befinden sich jene Verwaltungseinheiten, die mit Leistungsauftrag und Globalbudget geführt werden, d.h. die sogenannten FLAG-Ämter (Beispiel: Bundesamt für Meteorologie und Klimatologie):
der 3. Kreis umfasst Anstalten und Betriebe, die zu 100% im Besitz des Bundes sind und über eigene gesetzliche Grundlagen sowie i.d.R. auch über eine eigene Rechtspersönlichkeit verfügen (Beispiele: ETH- Bereich und Forschungsanstalten, Swissmedic, Institut für Geistiges Eigentum und PUBLICA).
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Kommunikation Bundesgasse 3 CH-3003 Bern http://www.efd.admin.ch