Eidg. Finanz Departement (EFD)
EFD: Topkader-Funktionen beim Bund überprüft und neu bewertet
Bern (ots)
22. Dez 2003 (EFD) Die Überprüfung der Löhne im Topkader der Bundesverwaltung hat zu verschiedenen Neubewertungen geführt. 13 Höher- stehen 11 Tieferbewertungen gegenüber. Diese treten auf den 1. Januar 2004 in Kraft.
Das Eidg. Personalamt EPA hat im Rahmen des Projekts "Topkader" zusammen mit der Koordinationskommission für die Einreihung höherer Funktionen (KOKO) die Löhne der Staatssekretäre / Staatssekretärinnen, der Generalsekretäre / Generalsekretärinnen, der Amtsdirektoren / Amtsdirektorinnen sowie der Vizekanzler / Vizekanzlerinnen überprüft.
13 Höher-, 11 Tieferbewertungen
Im Rahmen des Projekts "Topkader" wurden die Einreihungen von insgesamt 64 Funktionen in die Lohnklassen 34 bis 38 überprüft. Bei dreizehn von ihnen hat sich eine Höherbewertung gerechtfertigt, elf mussten tiefer bewertet werden. Massgebend für die Höher- und Tieferbewertungen waren Veränderungen der Anforderungen als Folge von neuen oder weggefallenen Aufgaben sowie Reorganisationen. Die sich aus den Höherbewertungen ergebenden Kosten werden durch die Tieferbewertungen weitgehend aufgewogen.
Der Bundesrat hatte die Neubewertungen an seiner Sitzung vom 5. November 2003 beschlossen. Nach Zustimmung der Finanzdelegation der Eidg. Räte am 15. Dezember 2003 treten die Neubewertungen auf den 1. Januar 2004 in Kraft. Finanziell voll wirksam werden sie jedoch erst, wenn die Inhaber und Inhaberinnen der entsprechenden Funktionen die Höchstbeträge ihrer neuen Lohnklassen erreicht haben. Dies dauert in der Regel mehrere Jahre.
Weiteres Vorgehen:
Das im Projekt "Topkader" eingesetzte Bewertungssystem wird in Zukunft für alle Bewertungen von Funktionen in den Lohnklassen 28 - 38 eingesetzt. Ferner soll das EPA das Bewertungssystem in Zusammenarbeit mit den Departementen und der Bundeskanzlei für die Anwendung in den tieferen Lohnklassen anpassen.
Neues Lohnsystem
Die Bundesverwaltung hat seit dem 1. Januar 2002 ein neues Lohnsystem. Es ermöglicht eine leistungsdifferenzierte Lohnentwicklung. Sie basiert auf den Leistungen, die am Ende eines Jahres beurteilt werden. Das Lohnsystem wurde etappenweise realisiert. In den Schritten 1 und 2 wurden u.a. Lohnautomatismen abgeschafft sowie ein Einklassensystem für die leistungsdifferenzierte Lohnentwicklung eingeführt. Grosses Gewicht wurde auf die Qualitätssicherung bei der Umsetzung des Lohnsystems in die Praxis gesetzt. Im dritten - nun von Bundesrat und Finanzdelegation verabschiedeten Schritt - wurden die Lohnklassen der Topkader der Bundesverwaltung überprüft.
Auskunft: Thierry Borel, Eidg. Personalamt, Tel. 031 322 62 11
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