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Eidg. Finanz Departement (EFD)

EFD: Nachrichtenlose Vermögen: Expertenbericht wird Mitte 2004 vorliegen

Bern (ots)

06. Jan 2004 (EFD) Die vom Eidgenössischen
Finanzdepartement EFD beauftragte Expertenkommission Thévenoz wird 
ihren Bericht zu einem Bundesgesetz über nachrichtenlose 
Vermögenswerte erst Mitte 2004 vorlegen können. Grund für die 
Verzögerung ist, dass die erforderlichen Abklärungen mehr Zeit in 
Anspruch nehmen, als ursprünglich angenommen wurde.
Mit Verfügung vom 1. Juli 2002 hat das EFD eine Expertenkommission 
eingesetzt, welche von Professor Luc Thévenoz präsidiert wird. 
Ursprünglich war vorgesehen, dass die Expertenkommission bis Ende 
2003 einen Bericht samt Entwurf für ein Bundesgesetz über 
nachrichtenlose Vermögenswerte ausarbeitet. Die Arbeiten und 
Abklärungen nehmen jedoch mehr Zeit in Anspruch als geplant. Die 
Expertenkommission wird dem Eidgenössischen Finanzdepartement ihren 
Bericht daher erst Mitte 2004 vorlegen können.
Die Eckdaten:
1997: Der Bundesrat beauftragt die Verwaltung mit der Vorbereitung 
einer Vernehmlassungsvorlage betreffend nachrichtenlose 
Vermögenswerte.
Sommer 2000: Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement und 
das EFD führen gemeinsam die Vernehmlassung zu einem Vorentwurf für 
ein Bundesgesetz über nachrichtenlose Vermögenswerte durch.
15. Mai 2002: Das Ergebnis der Vernehmlassung wird publiziert.
1. Juli 2002: Angesichts der kontroversen Vernehmlassungsergebnisse 
beauftragt der Bundesrat das EFD mit der Einsetzung einer kleinen 
Expertenkommission. Die gesetzliche Regelung soll Rahmenbedingungen 
für die Selbstregulierung definieren.
Auskunft: Jacqueline Cortesi, Eidg. Finanzverwaltung, Tel 031 322 60 
96
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
Bundesgasse 3
CH-3003 Bern
http://www.efd.admin.ch

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