Eidg. Finanz Departement (EFD)
EFD: Nachrichtenlose Vermögen: Expertenbericht wird Mitte 2004 vorliegen
Bern (ots)
06. Jan 2004 (EFD) Die vom Eidgenössischen Finanzdepartement EFD beauftragte Expertenkommission Thévenoz wird ihren Bericht zu einem Bundesgesetz über nachrichtenlose Vermögenswerte erst Mitte 2004 vorlegen können. Grund für die Verzögerung ist, dass die erforderlichen Abklärungen mehr Zeit in Anspruch nehmen, als ursprünglich angenommen wurde.
Mit Verfügung vom 1. Juli 2002 hat das EFD eine Expertenkommission eingesetzt, welche von Professor Luc Thévenoz präsidiert wird. Ursprünglich war vorgesehen, dass die Expertenkommission bis Ende 2003 einen Bericht samt Entwurf für ein Bundesgesetz über nachrichtenlose Vermögenswerte ausarbeitet. Die Arbeiten und Abklärungen nehmen jedoch mehr Zeit in Anspruch als geplant. Die Expertenkommission wird dem Eidgenössischen Finanzdepartement ihren Bericht daher erst Mitte 2004 vorlegen können.
Die Eckdaten:
1997: Der Bundesrat beauftragt die Verwaltung mit der Vorbereitung einer Vernehmlassungsvorlage betreffend nachrichtenlose Vermögenswerte.
Sommer 2000: Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement und das EFD führen gemeinsam die Vernehmlassung zu einem Vorentwurf für ein Bundesgesetz über nachrichtenlose Vermögenswerte durch.
15. Mai 2002: Das Ergebnis der Vernehmlassung wird publiziert.
1. Juli 2002: Angesichts der kontroversen Vernehmlassungsergebnisse beauftragt der Bundesrat das EFD mit der Einsetzung einer kleinen Expertenkommission. Die gesetzliche Regelung soll Rahmenbedingungen für die Selbstregulierung definieren.
Auskunft: Jacqueline Cortesi, Eidg. Finanzverwaltung, Tel 031 322 60 96
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