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Eidg. Finanz Departement (EFD)

EFD: Die Sondersteuer auf Alcopops tritt im Februar in Kraft

Bern (ots)

23. Jan 2004 (EFD) Der Bundesrat setzt die
Sondersteuer auf Alcopops per 1. Februar 2004 in Kraft. Die Steuer 
hat zum Ziel, den Konsum dieser alkoholhaltigen Süssgetränke durch 
Kinder und Jugendliche einzudämmen.
Die neue Steuer ist viermal höher als jene auf Spirituosen. Sie 
beträgt 1.80 Franken für eine Flasche von 2.75 Deziliter, enthaltend 
5,6 Volumenprozent Alkohol. Diese limonadenähnlichen Getränke, in 
denen man den Alkohol kaum wahr nimmt, haben bei Kindern und 
Jugendlichen regelrecht eingeschlagen. Im Jahr 2002 wurden 40 
Millionen Fläschchen getrunken. Die Bremswirkung der Steuer ist aus 
gesundheitlicher Sicht von grosser Bedeutung. Je früher die Kinder 
mit dem Trinken beginnen, desto grösser ist die Wahrscheinlichkeit, 
dass sie später gravierende Alkoholprobleme haben werden.
Auskunft: Lucien Erard, Eidg. Alkoholverwaltung, Tel. 031 309 13 65
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
Bundesgasse 3
CH-3003 Bern
http://www.efd.admin.ch

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