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Eidg. Finanz Departement (EFD)

EFD: Zoll-Zusammenarbeit an der Grenze zu Italien

Bern (ots)

31. Mär 2004 (EFD) Die Zollformalitäten im
grenzüberschreitenden Handelswarenverkehr zwischen der Schweiz und 
Italien sollen weiter vereinfacht werden. Der Bundesrat hat heute 
eine entsprechende Vereinbarung genehmigt. Ziel ist es, die 
Zollabfertigung und den Verkehr beim Grenzübergang Stabio-Gaggiolo 
zu beschleunigen.
Bei der vom Bundesrat genehmigten Vereinbarung handelt es sich um 
einen Standardvertrag der Schweiz mit ihren Nachbarstaaten. Ziel ist 
es, die Zusammenarbeit in Form von "nebeneinander liegenden 
Grenzabfertigungsstellen" zu fördern. Einerseits soll die 
Abfertigung an der Grenze erleichtert werden, indem die Fahrzeuge 
bei formellen Kontrollen nur noch einmal anhalten müssen. Anderseits 
haben die in- und ausländischen Zollorgane mehr Platz, da sie über 
eine gemeinsame Zone verfügen. Gleichzeitig soll der Verkehr 
beschleunigt werden.
Die Schweiz hat mit Italien bereits eine Reihe solcher Verträge für 
andere Grenzübergänge abgeschlossen. Die Vereinbarung entspricht dem 
1990 mit der EU abgeschlossenen Abkommen über die Erleichterung der 
Kontrollen und Formalitäten im Güterverkehr.
Auskunft für Medienschaffende:
Daniel Etter, Rechtsdienst; Oberzolldirektion, Tel. 031 322 68 15
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
Bundesgasse 3
CH-3003 Bern
http://www.efd.admin.ch

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