Eidg. Finanz Departement (EFD)
EFD: Bundesrat legt weiteres Vorgehen zur Bereinigung von Voranschlag und Finanzplan fest
Bern (ots)
11. Jun 2004 (EFD) Der Bundesrat hat sich an seiner Klausursitzung vom 10. und 11. Juni über den Stand der Budget- und Finanzplaneingaben orientieren lassen und das weitere Vorgehen festgelegt. Er will alles daran setzen, 2005 einen schuldenbremsekonformen Voranschlag vorzulegen und die strukturellen Defizite bis zum Jahr 2007 zu beseitigen. Unter Berücksichtigung neuer Einnahmenschätzungen, neuer Ausgabenbeschlüsse (Prämienverbilligung in der Krankenversicherung), der Budget- und Finanzplaneingaben der Departemente sowie der Abstimmungsresultate vom 16. Mai 2004 verbleibt ein Bereinigungsbedarf für das Budget 2005 von 1,1 Milliarden Franken (Finanzplan 2006: 1,5 Mrd, 2007: 1,8 Mrd).
Am 5. März hat der Bundesrat im Rahmen der Weisungen für den Voranschlag und den Finanzplan beschlossen, die Ausgaben im Voranschlag 2005 gegenüber dem Legislaturfinanzplan um 800 Millionen Franken zu kürzen. Gleichzeitig erklärte er den Legislaturfinanzplan für die Finanzplaneingaben zur maximal zulässigen Ausgabengrenze. Ausgehend von diesen Vorgaben befasste er sich nun mit den notwendigen Bereinigungsmassnahmen für den Voranschlag 2005 und den Finanzplan 2006-2008.
Für den Voranschlag 2005 sind die Departemente zunächst angewiesen worden, ihre Überschreitungen der Ausgabenplafonds durch departementsinterne Bereinigungsmassnahmen aufzufangen. Sodann soll die Tabaksteuer noch in diesem Jahr um 50 Rappen/Paket erhöht werden. Auf der Einnahmenseite soll auch eine Erhöhung der Alkoholsteuer um 6 Franken/Liter per 1. Januar 2005 geprüft werden; diese würde den Haushalt aber erst ab 2006 um rund 55 Millionen entlasten. Einsparungen in der Höhe von rund 250 Millionen sollen im weiteren im Funktionsbereich der Verwaltung (Personal- und Sachausgaben) erzielt werden. Zur Diskussion steht unter anderem die Ausrichtung einer einmaligen Einsatzprämie an das Personal anstelle eines Teuerungsausgleichs. Ebenso ist vorgesehen, die Personal- und Sachausgaben mit Kreditsperren zu belegen. Im Transferbereich beschloss der Bundesrat schliesslich Entlastungsmassnahmen im Umfang von rund 600 Millionen. Alle Departemente müssen dazu einen Beitrag leisten. Sie haben den Auftrag erhalten, die vom EFD unterbreiteten Massnahmenvorschläge zu bereinigen, allenfalls auch zu ergänzen oder zu ersetzen. Am 30. Juni will der Bundesrat dazu die definitiven Beschlüsse fassen.
Für die Finanzplanjahre hält der Bundesrat an seiner bereits in der Legislaturplanung geäusserten Absicht fest, bis im Herbst dieses Jahres ein weiteres Entlastungsprogramm auszuarbeiten (EP 04). Insgesamt soll der Haushalt 2006 mit gezielten Kürzungen im Tranferbereich in der Höhe von rund 1000 Millionen entlastet werden, 2007 soll dieser Betrag auf rund 1400 Millionen ansteigen. Die Departemente haben dazu den Auftrag erhalten, die inhaltlichen Konturen der in Frage kommenden Bereinigungsmassnahmen so weit zu bereinigen, dass nach den Sommerferien Konsultationen mit den Kantonen und Sozialpartnern durchgeführt werden können. Für das EP 04 sind auch vereinzelte Gesetzesänderungen vorgesehen.
Systematische Aufgabenverzichtsplanung
Zur Entlastung des Haushaltes in den Finanzplanjahren soll auch eine systematische Aufgabenverzichtsplanung (AVP) beitragen. Sie ist inhaltlich auf das EP 04 abgestimmt, folgt jedoch einem eigenen Fahrplan. Mit der AVP soll nach "kleinen" Aufgabenverzichten im Mikrobereich der Verwaltung gesucht werden. Es geht insbesondere darum, den Verwaltungsapparat zu straffen und die Prioritäten bei der Aufgabenerfüllung zu überprüfen. Die AVP nimmt deshalb die Funktionsausgaben ins Visier (Personal- und Sachausgaben, Investitionsgüter). Diese sollen bis 2008 um insgesamt 5 Prozent gekürzt werden. Der Bundesrat hat jedem Departement eine entsprechende lineare Sparvorgabe erteilt. Diese setzen in ihren Bereichen Prioritäten. Das erste Drittel des Sparziels soll 2006 erreicht werden, das zweite Drittel 2007 und der Rest 2008. Damit sollen bis 2008 knapp 200 Millionen gespart werden können. Grundsätzlich gilt die Vorgabe für alle Bereiche der Bundesverwaltung. Ausgenommen von der AVP sind einzig die nicht dem Bundesrat unterstellten Behörden (Parlamentsdienste, Bundesgerichte, Finanzkontrolle) sowie das Bundesamt für Zivilluftfahrt, dem soeben eine substanzielle Budgeterhöhung gewährt worden ist, und das Vertretungsnetz im Ausland. Im Weiteren ist auch der Verteidigungsbereich von der AVP ausgenommen. Anfang des kommenden Jahres sollen die Departemente dem Bundesrat ihre Verzichtsmassnahmen unterbreiten.
Die systematische Aufgabenverzichtsplanung führt im Personalbereich bis Ende 2008 zu Einsparungen von 80 - 120 Mio Franken. Dies entspricht einem Abbau von circa 1000 Stellen. Die Sparmassnahme erfolgt zusätzlich zum Entlastungsprogramm 03, mit welchem bis Ende 2006 3,5 % der Personalbezüge einzusparen sind, was circa 800 der derzeit rund 34'000 Stellen in der Bundesverwaltung entspricht. Vom Entlastungsprogramm 03 unabhängig hat im VBS der Abbau von 2'500 Stellen eingesetzt. Er ist Teil der Departementsreform VBS und bis ins Jahr 2011 zu vollziehen. Der Stellenabbau soll nach dem Willen des Bundesrats sozialverträglich und möglichst ohne Entlassungen erfolgen.
Um dieses Ziel zu erreichen, müsste jede zweite in Zukunft vakant werdende Stelle bundesintern besetzt werden. Die für den anstehenden Stellenabbau erforderlichen Massnahmen wurden von einer interdepartementalen Arbeitsgruppe unter Leitung des Eidg. Personalamts erarbeitet. Die Personalverbände des Bundespersonals waren bei den Arbeiten miteinbezogen. Die personalpolitischen Begleitmassnahmen sind in der "Verordnung über die Stellen- und Personalbewirtschaftung im Rahmen von Entlastungsprogrammen und Reorganisationen" geregelt, welche der Bundesrat an seiner heute zu Ende gegangenen Klausursitzung gutgeheissen hat. Die Verordnung tritt am 1. Juli 2004 in Kraft. Ihre Gültigkeit ist bis Ende 2008 befristet.
Kennziffern und Eckwerte zum Haushalt siehe ganze Medienmitteilung (pdf, 180 kb) http://www.efd.admin.ch/d/dok/medien/medienmitteilungen/2004/06/finan z.pdf
Auskunft für Medienschaffende: Karl Schwaar, Eidg. Finanzverwaltung, Tel. 031 323 86 09 Peter Hablützel, Eidg. Personalamt, Tel. 031 322 62 01
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