Strafanzeige und Einstweilige Verfügung gegen Wengert
Frankfurt (ots)
FRA Die Fraport AG hat gegen den Singener Wirtschaftsprüfer Georg Wengert und einige seiner Mitarbeiter Strafanzeige wegen des Verdachts einer Straftat gemäss § 17 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (Verrat von Geschäfts- oder Betriebsgeheimnissen und sogenannte Geheimnishehlerei) gestellt und eine Einstweilige Verfügung auf Unterlassung und Herausgabe von rechtswidrig erlangten Unterlagen erwirkt. Die Einstweilige Verfügung des Landgerichts Frankfurt am Main ist Wengert am 12. Februar 2004 zugestellt worden.
Wengert und seine Gesellschaften Wengert AG, M + M GmbH Vermögensgesellschaft, Wengert GmbH und Allconsult GmbH haben Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro zu zahlen, wenn sie vertrauliche Geschäftsunterlagen der Fraport AG Dritten zugänglich machen. Dabei handelt es sich um vertrauliche Berichte und Aufsichtsratsprotokolle über das "Manila-Projekt", die Wengert unter Verstoss gegen die aktienrechtlichen Geheimhaltungs- und Strafvorschriften erhalten hat, und die er rechtswidrig verwendet. Wengert war mehrfach vergeblich aufgefordert worden, die vertraulichen Geschäftsunterlagen herauszugeben und Unterlassungserklärungen abzugeben.
Wengert hat vorgegeben, im Interesse der Fraport-Aktionäre zu agieren, während seine gegen den Vorstand und den Aufsichtsrat und damit gegen das Unternehmen gerichtete Kampagne in Wahrheit das Gegenteil bewirkt.
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