Eidg. Finanz Departement (EFD)
EFD: Bundesrat genehmigt Organisationsreglement der SNB
Bern (ots)
23. Jun 2004 (EFD) Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung das Organisationsreglement der SNB genehmigt.
Auf den 1. Mai 2004 ist das neue Nationalbankgesetz in Kraft getreten. Bereits am 18. März hatte die SNB in einer Nationalbankverordnung die Durchführung von statistischen Erhebungen durch die SNB, die Anwendung der Mindestreservevorschriften sowie die Ausgestaltung der Systemüberwachung durch die SNB geregelt (http://www.admin.ch/ch/d/as/2004/2033.pdf). Heute befasste sich nun der Bundesrat im Rahmen seiner Mitwirkung und Aufsicht bei der Verwaltung der Nationalbank mit der internen Organisation der SNB.
- Das vom SNB-Bankrat bereits am 14. Mai 2004 verabschiedete Organisationsreglement legt die Aufbauorganisation der SNB fest, regelt den Ablauf der Generalversammlungund konkretisiert die Aufgaben und Befugnisse von Bankrat, Direktorium und erweitertem Direktorium. U.a. sieht das Reglement vor, dass der elfköpfige Bankrat folgende Ausschüsse bilden soll: Ein Prüfungsausschuss soll die Wirksamkeit der internen Kontrolle sowie die Einhaltung gesetzlicher und regulatorischer Vorschriften überprüfen.
- Ein Risikoausschuss unterstützt den Bankrat in der Beurteilung und Überwachung des Anlageprozesses und des Risikomanagements.
- Ein Entschädigungsausschuss übernimmt die Federführung bei der Festlegung der Gehaltspolitik der SNB, stellt dem Bankrat Anträge zur Festsetzung der Löhne der Direktoriumsmitglieder und ihrer Stellvertreter und überwacht die sinngemässe Anwendung der Grundsätze für die Entlöhnung der obersten Führungskräfte bundesnaher Unternehmen gemäss Bundespersonalgesetz.
- Ein ad hoc zu bildender Ernennungsausschuss schliesslich soll bei Vakanzen Wahlvorschläge für Direktoriumsmitglieder und deren Stellvertreter vorlegen und für Transparenz in der Vorbereitung des Wahlverfahrens sorgen.
Ebenfalls neu ist die im Organisationsreglement der SNB vorgesehene Aufteilung der Arbeiten des Direktoriums auf zwei Gremien: das dreiköpfige Direktorium (geld- und währungspolitische Kernaufgaben) sowie neu das sog. erweiterte Direktorium, welches sich aus den Direktoriumsmitgliedern und ihren drei Stellvertretern zusammensetzt (innerbetriebliche Aufgaben). Verantwortung und Rechenschaftspflicht bleiben bei allen Aufgaben beim Direktorium. Das Organisationsreglement wird rückwirkend auf den 1. Mai 2004 in Kraft gesetzt.
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